BEIJING. Die neuen Klauseln wurden von einer bilateralen Arbeitsgruppe unter Beteiligung der deutschen Auslandshandelskammer (AHK) Greater China erstellt. Die in zwölf Kapitel unterteilten Musterklauseln decken alle relevanten Aspekte bei der Gründung von deutsch-chinesischen Joint Ventures ab. Dazu gehören unter anderem Kapitalvorschriften, Eignerstruktur und Aufsicht, Geheimhaltungspflichten, Schlichtungsregelungen und Terminierung.
Vereinfachte Firmengründung
Die AHK Greater China hat zu den Klauseln aktuelle Einschätzungen deutscher Firmen in China bei der Firmengründung beigesteuert. "Die jetzt ratifizierten Klauseln vereinfachen die Firmengründung für Joint Ventures und adressieren alle relevanten rechtlichen Fragen" sagt Dr. Florian Kessler, Rechtsexperte der AHK Greater China in Peking. Neben der AHK Greater China gehören der Arbeitsgruppe weitere Rechtsexperten aus China und Deutschland an.
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01.09.2011 - Technik+Einkauf
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