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Welche Unternehmenspleiten waren die größten in den letzten 30 Jahren? Wir haben sie zusammengestellt. (Bild: Pitamaha - stock.adobe.com)

Im Gesamtjahr 2023 haben 18.100 Unternehmen Insolvenz anmelden müssen. Der historische Anstieg von mehr als 23 Prozent im Vergleich zum Vorjahr markiert damit endgültig das Ende des paradoxen Insolvenzgeschehens der Corona-Jahre.

Insolvenzen sind – leider – normal und gehören zum täglichen wirtschaftlichen Geschäft. Doch nicht immer heißt Insolvenz gleich Pleite. Beantragt ein Unternehmen Insolvenz, bezeichnet das zunächst erstmal eine Situation, in der der Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber seinen Gläubigern nicht mehr nachkommen kann.

Das heißt aber eben nicht automatisch, dass es das Unternehmen künftig nicht mehr gibt, auch wenn das häufig der Fall ist. Oft findet der Insolvenzverwalter aber auch neue Investoren oder Eigner oder ein Sanierungsplan wird erstellt, der den Geschäftsbetrieb am Laufen halten soll.

Große Namen, große Pleiten

Doch auch das klappt nicht immer. Und wenn es dann noch ein besonders großes oder prominentes Unternehmen ist, sind die Folgen verheerend.

Solche Pleiten wirbeln dann mehr Staub auf als andere, etwa aktuell die Insolvenz des Reiseveranstalters FTI oder vor einigen Jahren die der Fluggesellschaften Germania und Air Berlin. Findet sich dann kein Investor, der der Überschuldung mit einer neuen Strategie zu Leibe rückt, sind oft Tausende Mitarbeiter betroffen.

Im Jahr 2019 waren beispielsweise große Namen betroffen: Gerry Weber, Thomas Cook, die Fluglinie Germania oder das Windanlagenunternehmen Senvion mussten Insolvenz anmelden. Auch der Automobilzulieferer Eisenmann, Loewe und Kettler waren überschuldet.

"Das wirklich Dramatische an diesen großen Insolvenzen ist der Dominoeffekt auf viele Unternehmen in der gesamten Lieferkette", sagte Ron van het Hof, Chef von Euler Hermes in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Andere Unternehmen würden mitgerissen und könnten selbst in einer Pleite enden.

Die Untersuchung der Creditreform Wirtschaftsforschung belegt eine massiv gestiegene Zahl an Insolvenzen von mittleren und großen Unternehmen.

Insolvenzen von großen und mittleren Unternehmen, viele GmbHs

Bei Großunternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern lagen die Fallzahlen um 50 Prozent über dem Vorjahreswert. Zahlreiche prominente Insolvenzen gab es 2023 im Handel (u. a. Peek & Cloppenburg sowie Real GmbH). Bei Unternehmen mittlerer Größe mit 51 bis 250 Beschäftigten stiegen die Insolvenzen sogar um rund 76 Prozent, bei kleinen Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten um knapp 19 Prozent. 2023 waren zudem mehr Arbeitnehmer von der Insolvenz betroffen. Schätzungsweise 205.000 Arbeitsplätze sind bedroht bzw. weggefallen (2022: 175.000).

Der Anteil der GmbH am den Insolvenzen stieg gegenüber dem Vorjahr von 39,0 auf 42,4 Prozent. Dieser Trend passt zum deutlichen Anstieg der Insolvenzen im mittleren Größensegment. Etwas niedriger als im Vorjahr war der Anteil der UG (haftungsbeschränkt). 10,7 Prozent aller Insolvenzfälle firmierten als Unternehmergesellschaft (Vorjahr: 11,3 Prozent).

Verarbeitendes Gewerbe führend bei Insolvenzen 2023

Im Verarbeitenden Gewerbe stiegen die Fallzahlen am stärksten an (plus 30,2 Prozent) – es folgt der Handel (plus 26,0 Prozent). Im Baugewerbe war ein Anstieg um 20,8 Prozent zu verzeichnen. Der Zuwachs im Dienstleistungsgewerbe im Vergleich zum Vorjahr betrug plus 22,3 Prozent.

Energie-Einkauf: Beschaffungsstrategien, Photovoltaik, Industriewärmepumpen

Precision Industrial Flow Meter: Advanced Liquid Measurement Technology for Accurate Control and Engineering Efficiency
(Bild: aicandy - stock.adobe.com)

Energiebeschaffung ist zur Herausforderung für Einkäufer geworden. Welche Strategien für den Einkauf von Strom und Gas gibt es und welche ist für welches Unternehmen geeignet? Welche Vor- und Nachteile die Eigenerzeugung von Strom mit Photovoltaik hat, und warum Wärmepumpen auch für die Industrie eine echte Alternative sind, erfahren Sie in unserem Schwerpunkt zur Energiebeschaffung.

 

Außerdem finden Sie Informationen zu Erdgas, dem nach wie vor wichtigsten Energieträger und Rohstoff der Industrie. Mindestens ebenso wichtig bei der Dekarbonisierung ist ein Energiemanagement, das den Verbrauch der beschafften Energie effizient gestaltet.

 

Mehr Pleiten für2024 erwartet

2024 soll die Zahl der Pleiten weiter ansteigen. Laut Informationen des Handelsblatts, könnten es mehr als 30 Prozent werden. Zunehmend betroffen seien auch größere Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als zehn Millionen Euro. Mit dieser Steigerung liegt Deutschland bei den Insolvenzahlen laut dem Kreditversicherer Allianz Trade über dem weltweiten Schnitt. Das erklärt sich auch, aber nicht nur mit Nachholeffekten aus der Coronazeit: Währenddessen war die Insolvenzmeldepflicht zeitweise ausgesetzt.

Für die Industrie werden hohe Energiepreise zu einem Problem. So hat der fränkische Zulieferer Franken Guss im April 2024 ein Schutzschirmverfahren eingeleitet. Die Arbeitsplätze der 650 Mitarbeiter sollen während dessen über Zahlungen der Agentur für Arbeit gesichert sein.

Was heißt, in die Insolvenz gehen?

Insolvenz bedeutet, dass ein Unternehmen nicht mehr in der Lage ist, seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber Gläubigern zu erfüllen. Bei juristischen Person ist auch die rechnerische Überschuldung ein Eröffnungsgrund. Wenn ein Unternehmen zahlungsunfähig wird, müssen sie Insolvenz anmelden. Dies muss spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit geschehen.

Mit der Insolvenzanmeldung wird ein gerichtliches Insolvenzverfahren eingeleitet. Dabei wird ein Insolvenzverwalter eingesetzt, der das Vermögen des Schuldners verwaltet und an die Gläubiger verteilt. Während des Insolvenzverfahrens verliert der Schuldner die Kontrolle über sein Vermögen. Stattdessen wird es vom Insolvenzverwalter verwaltet und an die Gläubiger verteilt.

Insolvenz ist keine Katastrophe, sondern kann eine Chance sein, nach dem Verfahren schuldenfrei neu anzufangen. Zusammengefasst bedeutet "in die Insolvenz gehen", dass ein Unternehmen oder eine Privatperson aufgrund von Zahlungsunfähigkeit ein gerichtliches Insolvenzverfahren einleitet, um die Schulden zu regeln und am Ende schuldenfrei zu werden.

Was ist ein Schutzschirmverfahren?

Ein Schutzschirmverfahren ist eine besondere Form des Insolvenzrechts in Deutschland, die es Unternehmen ermöglicht, sich unter Insolvenzschutz zu stellen, um eine Sanierung durchzuführen. Die wichtigsten Merkmale des Schutzschirmverfahrens sind:

  • Es ist eine Sonderform der vorläufigen Eigenverwaltung, bei der das Unternehmen unter Aufsicht eines vorläufigen Sachwalters selbst die Sanierung durchführt.
  • Während des maximal 3-monatigen Verfahrens ist das Unternehmen vor Vollstreckungsmaßnahmen der Gläubiger geschützt.
  • Das Unternehmen kann in dieser Zeit weiter wirtschaften und Sanierungsmaßnahmen einleiten, um die drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung abzuwenden.
  • Am Ende des Verfahrens soll ein Insolvenzplan stehen, der die Sanierung des Unternehmens regelt.
  • Ziel ist es, das Unternehmen zu erhalten und wieder wirtschaftlich leistungsfähig zu machen.

Zusammengefasst bietet das Schutzschirmverfahren Unternehmen in Schwierigkeiten die Möglichkeit, unter gerichtlicher Aufsicht eine Sanierung durchzuführen und so eine Insolvenz abzuwenden.

Was passiert bei einer Insolvenz?

Wenn ein Unternehmen zahlungsunfähig wird, muss es Insolvenz anmelden.

1. Insolvenzantrag und Eröffnungsverfahren: Mit der Insolvenzanmeldung wird ein gerichtliches Insolvenzverfahren eingeleitet, bei dem ein Insolvenzverwalter eingesetzt wird, der das Vermögen des Schuldners verwaltet und an die Gläubiger verteilt. In dieser Phase wird die Insolvenzmasse geschützt. Der Insolvenzantrag muss bei dem Insolvenzgericht gestellt werden, in dessen Bezirk der Schuldner (also das insolvente Unternehmen) seinen Gerichtsstand hat (§ 3 InsO).

2. Insolvenzverfahren: Wird das Insolvenzverfahren eröffnet, übernimmt ein Insolvenzverwalter die Verwaltung und Verwertung des Vermögens des Schuldners. Der Insolvenzverwalter erstellt eine Insolvenztabelle mit den Forderungen der Gläubiger und regelt deren Befriedigung nach einer gesetzlichen Rangfolge. Zunächst werden Verfahrenskosten und Masseverbindlichkeiten beglichen, dann die Insolvenzgläubiger.

3. Abschluss des Verfahrens: Nach Verwertung der Insolvenzmasse und Befriedigung der Gläubiger legt der Insolvenzverwalter einen Schlussbericht vor. Das Gericht bewilligt dann die Verteilung der Insolvenzmasse. Danach kann der Schuldner einen Neuanfang machen, gegebenenfalls nach einer Restschuldbefreiung.

Das Insolvenzgericht eröffnet das Insolvenzverfahren übrigens nur dann, wenn das Vermögen des Schuldners voraussichtlich ausreichen wird, um mindestens die Verfahrenskosten zu decken. Das umfasst beispielsweise Gerichtskosten, Auslagen sowie die Kosten des Insolvenzverwalters.

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Wann ist ein Unternehmen insolvent?

Insolvent heißt zahlungsunfähig. Ein Unternehmen ist zahlungsunfähig, wenn es nicht in der Lage ist, seine Zahlungspflichten zu erfüllen. Davon ist in der Regel auszugehen, wenn der Unternehmer seine Zahlungen eingestellt hat. Maßgeblich für die Frage der Zahlungsunfähigkeit ist die Fälligkeit von Verbindlichkeiten.

Von der Zahlungsunfähigkeit zu unterscheiden ist die bloße Zahlungsstockung. Geringfügige Liquiditätslücken führen noch nicht zur Insolvenz. Eine Zahlungsstockung liegt dann vor, wenn der Unternehmer erwartet, dass er die Forderungen der Gläubiger innerhalb eines Zeitraums erfüllen kann. Der Unternehmer muss also binnen zwei bis drei Wochen) seine Verbindlichkeiten begleichen können. Zudem sollte der Umfang der offenen Verbindlichkeiten weniger als zehn Prozent der fälligen Gesamtverbindlichkeiten betragen.

Typische Anzeichen für eine Zahlungsunfähigkeit sind:

  • Nichtzahlung von Lieferanten,
  • Nichtzahlung von Löhnen,  Gehältern und Sozialversicherungsbeiträgen
  • ungedeckte Schecks,
  • Zwangsvollstreckungen / Vorliegen von Vollstreckungsanträgen,
  • Anträge zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung.

Die größten Insolvenzen in Deutschland

  1. Arcandor
  2. Schlecker
  3. Galeria Kaufhof
  4. Philipp Holzmann
  5. Praktiker
  6. Woolworth
  7. Air Berlin
  8. Walter Bau
  9. Edscha
  10. Tempton

Mehr zu den einzelnen Insolvenzen finden Sie in unserer Bildergalerie. Dort finden Sie auch die Plätze 11 bis 17.

Quelle: eigene Recherche

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