Blick auf einen Autoauspuff

BMW und Volkswagen haben sich bei der Abgasreinigung abgesprochen. (Bild: olando - stock.adobe.com)

Volkswagen und BMW sollen sich bei der Technologie zur Abgasreinigung abgesprochen haben. Das ist wettbwerbswidrig und damit verboten. Daher hat die EU-Kommission eine Kartellstrafe in Höhe von 875 Millionen Euro gegen die beiden Autobauer verhängt. Mitbetroffen sind auch die Volkswagen-Marken Porsche und Audi.

Konkret sollen sich die Unternehmen über die Größe von Tanks für den Kraftstoffzusatz "Ad Blue" bei Dieselfahrzeugen geeinigt haben. Laut EU-Kommission sei dadurch der Wettbewerb bei der Abgasreinigung eingeschränkt worden.

Ad Blue ist eine Harnstoff-Lösung für neuere Dieselautos bzw. deren Katalysatoren. Sie sorgen dafür, dass der Anteil von schädlichen Stickoxiden in den Abgasen effizient reduziert wird.

Die Absprachen haben laut EU-Kommission von 2009 bis 2014 stattgefunden. Verantwortliche der Unternehmen hatten sich in sogenannten "Fachtreffen" darüber abgestimmt, lediglich die gesetzlichen Anforderungen an die Abgasreinigung einzuhalten, die Emissionen aber nicht über die EU-Abgasnormen hinaus zu reduzieren.

Margarete Vestager, EU-Kommissarin für Wettbewerb, betonte, dass damit Wettbewerb und Innovationen verhindert worden seien. Beides seien aber elementare Bausteine für die Umsetzung des EU-Klimaziels.

Wie teilen sich die Strafen auf?

BMW soll von der Strafe rund 375 Millionen Euro zahlen, bei Volkswagen verbleiben die gut restlichen 500 Millionen Euro. Damit wird das höchstmögliche Strafmaß allerdings nicht voll ausgeschöpft. Theoretisch können Zahlungen von bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes fällig werden.

Daimler war zwar auch an den Absprachen beteiligt, geht aber straffrei aus, weil sich der Stuttgarter Konzern als Kronzeuge angeboten hatte. Wäre dies nicht der Fall gewesen, wären weitere 727 Millionen Euro hinzugekommen.

"Kartellrechtliches Neuland"

Die ersten Voruntersuchungen starteten 2017, seit 2018 war die formelle Untersuchung der EU-Kommission in Gang.

Laut BMW habe die EU-Kommission mit dem Verfahren "kartellrechtliches Neuland" betreten. Denn in diesem Fall seien weder Preis- noch Gebietsabsprachen Gegenstand der Untersuchung gewesen. Trotzdem seien bei der Berechnung des Bußgeldes die Maßstäbe eines klassischen Kartells angewendet worden.

Während BMW den Vergleich akzeptieren will, überlegt Volkswagen, Rechtsmittel gegen die Höhe der Kartellstrafe einzulegen.

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