Im Vordergrund ein Holzhammer auf einem Schreibtisch, im Hintergrund ein Mann mit einem Stift in der Hand

Das Lieferkettengesetz legt Sorgfaltspflichten für Unternehmen fest. (Bild: Puwasit Inyavileart - stock.adobe.com)

Die Bundesregierung hat den Untergang des deutschen Mittelstands beschlossen. Zumindest sehen das der Bundesverband der Deutschen Industrie, die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände und der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) so. Dessen Präsident, Karl Haeusgen, befürchtet, dass das am 3. März vom Kabinett beschlossene „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ „im Einzelfall sogar für Unternehmen den Ruin bedeuten“ könnte.

„Ein Lieferkettengesetz dient allein den Gutmenschen zur Beruhigung und zementiert einen überheblichen Moralimperialismus“, schimpft auch die Präsidentin des Ethikverbands der deutschen Wirtschaft, Irina Kummert.

Die Bundesregierung teilt diese Meinung nicht. Sie setzt mit dem Entwurf lediglich eine Vereinbarung ihres Koalitionsvertrags um. In diesem einigten sich Union und SPD 2018 darauf, ein entsprechendes Gesetz zu erlassen, wenn sich bis Mitte 2020 nicht mehr als die Hälfte der Unternehmen in Deutschland freiwillig um menschenwürdige Arbeitsbedingungen bei ihren Zulieferern kümmert.

Einer Umfrage der Bundesregierung zufolge taten dies im vergangenen Sommer aber nur rund 15 Prozent der Betriebe mit mehr als 500 Mitarbeitern. Mit ihrem Vorhaben kommt die Koalition auch Unternehmen entgegen, die wie BMW, Daimler, Bayer, Hapag-Lloyd, Ritter Sport oder Vaude ein Lieferkettengesetz fordern.

Moderne Sklaverei und Kinderarbeit

Wie eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Infratest Dimap zeigt, wünschen sich auch neun von zehn Deutschen, dass die Politik dafür sorgt, dass Unternehmen bei ihren Auslandsgeschäften die Menschenrechte respektieren. Das tun sie unabhängig von ihrem Firmensitz offensichtlich nicht genug.

Denn weltweit arbeiten Millionen Menschen zu Löhnen unter dem Existenzminimum und unter Bedingungen, die ihre Gesundheit gefährden. Wie die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) berichtet befinden sich darunter auch 152 Millionen Minderjährige.

Jedes vierte arbeitende Kind ist dabei in Asien, Südamerika und Afrika in eine Wertschöpfungskette eingespannt, an deren Ende oft ein deutsches Unternehmen tätig ist. Denn nach den USA und China führt kein Land mehr Güter ein als die Bundesrepublik. Mit einem durchschnittlichen Anteil von knapp 30 Prozent an der Wertschöpfung verarbeiten dem Bundesministerium für Wirtschaftliche Zusammenarbeit zufolge vor allem Maschinen- und Autobauer importierte Vorprodukte. In der Elektronik liegt der Anteil bei 45 Prozent.

Diese Unternehmen will die Koalition mit dem Lieferkettengesetz nun ebenso in die Verantwortung nehmen wie Textildiscounter oder die Verarbeiter von Rohkakao und -kaffee. Wenn sie mehr als 3.000 Mitarbeiter beschäftigen, sollen Firmen ab 2024 jedes Jahr in einer „angemessenen Risikoanalyse“ ermitteln, welche „menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken“ in ihrem Betrieb und bei ihren direkten Zulieferern bestehen. Ein Jahr später verpflichtet der Regierungsentwurf dazu auch Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten.

Kontrollmechanismen und Menschenrechtsbeauftragter

Die Ergebnisse ihrer Analyse müssen sie ihren Einkäufern mitteilen, damit diese “Beschaffungsstrategien und Einkaufspraktiken“ entwickeln und umsetzen, „durch die festgestellte Risiken vermieden oder gemindert werden“. So sollen sich Beschaffer von Lieferanten vertraglich zusichern lassen, dass sich diese an die „menschenrechtsbezogenen und umweltbezogenen Vorgaben“ ihres Kunden halten und dies auch von ihren eigenen Zulieferern fordern.

Die Bundesregierung will Firmen auch verpflichten, Schulungen zu Menschenrechten, dem Arbeits- und Umweltschutz für ihre Lieferanten anzubieten. In ihrem Betrieb und bei Tier-1-Zulieferern müssen sie außerdem Maßnahmen ergreifen, um Menschenrechtsverletzungen zu verhindern – etwa indem sie mit Geschäftspartnern Kontrollmechanismen vereinbaren. Auch einen Menschenrechtsbeauftragten sowie ein Verfahren, über das sich Mitarbeiter der Zulieferer über Missstände beschweren können, sollen die Unternehmen einrichten.

Bei den Lieferanten ihrer Zulieferer müssen sie Verstöße gegen die Menschenrechte und den Umweltschutz jedoch nur verfolgen, wenn sie Anhaltspunkte für solche Vorfälle haben. „Uns macht das keine Angst“, erklärt Marc Jäschke, Teamleiter Strategischer Einkauf bei der Rational AG. „Denn vieles was das Lieferkettengesetz verlangt, tun wir ohnehin bereits.“

"So viel wie möglich verstehen, was beim Lieferanten abläuft"

So hat der Mittelständler, der mit 2260 Mitarbeitern Kochsysteme für Profiküchen herstellt, schon 2012 den „Code of Conduct“ des Bundesverbands Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik unterschrieben. Dieser verpflichtet Unternehmen, die Menschenrechte zu achten, gegen Kinder- und Zwangsarbeit vorzugehen und auf den Gesundheits- und Umweltschutz bei ihren Lieferanten zu achten.

„Von diesen verlangen wir, dass auch sie diese Vorgaben einhalten“, ergänzt Jäschke. „Wir wissen natürlich, dass es einen großen Funkschatten gibt und wir nicht jeden Aspekt der Betriebstätigkeit unserer Zulieferer kennen können. Unser Anspruch ist aber, so viel wie möglich von dem zu verstehen, was dort abläuft.“ Deshalb verbringen er und seine Kollegen viel Zeit bei ihren gut 150 Serienlieferanten.

„Außerdem versuchen wir, jedes Jahr bei rund einem Drittel der Zulieferer ein Audit mit wechselnden inhaltlichen Schwerpunkten durchzuführen“, berichtet Jäschke. „Seit 2019 haben wir zudem ein neues Compliance-Management-System für die Lieferkette entwickelt und es in Gänze 2020 erstmals angewendet.“

Anhand einer Auswertung mehrerer Kriterien würde dabei eine Gesamtbewertung für alle Lieferanten ermittelt. Die drei Lieferanten mit der niedrigsten Bewertung werden dann durch einen externen Partner geprüft, der bei Betriebsbegehungen beim Zulieferer auf Themen wie Korruption, die Wahrung der Menschenrechte, die Bekämpfung von Kinderarbeit, Umweltschutz und Arbeitssicherheit achtet.

Stellt Rational bei diesem Prozess Missstände fest, verlangt der Mittelständler von seinen Lieferanten, diese zu beseitigen. „Tun sie das nicht, behalten wir uns vor, die Geschäftsbeziehung zu beenden“, fasst Jäschke zusammen. Dass es dazu komme, sei aber sehr unwahrscheinlich.

Über all dies berichtet Rational jedes Jahr in einem Nachhaltigkeitsbericht. Auch damit kommt das Unternehmen dem Lieferkettengesetz zuvor.

Worum geht es beim Lieferkettengesetz?

Das Gesetz zur verpflichtenden menschenrechtlichen Sorgfaltsprüfung soll die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards über alle Stufen der Wertschöpfungskette hinweg sicherstellen.

  • Es wird für Unternehmen mit Sitz in Deutschland und mehr als 500 Mitarbeitern gelten – in allen Branchen und auch für Töchterfirmen, Lieferanten etc.
  • Es enthält zwingende gesetzliche Verpflichtungen zur Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards über alle Stufen der Wertschöpfungskette hinweg.
  • Menschenrechte: Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Ausbeutung, Diskriminierung, Verletzung von Arbeitsrechten, Arbeitsschutz und Vereinigungsfreiheit
  • Umweltstandards: Wasser- und Luftverschmutzung, illegales Abholzen, Pestizidemissionen
  • Es fordert die Analyse von Aktivitäten und Geschäftsbeziehungen entlang der Wertschöpfungskette (Menschenrechte/Umweltstandards).
  • Festzustellen ist, welche Aktivitäten einen negativen Einfluss auf international anerkannte Menschenrechte und Umweltstandards haben.
  • Zu installieren ist ein „verhältnismäßiges und zumutbares“ Risikomanagement. Kriterium: Welche Einflusskraft und Kompetenzen hat ein Unternehmen?
  • Angemessene Maßnahmen zur Vorbeugung und Abhilfe sind zu ergreifen.
  • Je enger die Beziehung zum Lieferanten und je höher die Einflussmöglichkeiten sind, desto größer ist die unternehmerische Verantwortung für Sicherung der Compliance.
  • Unternehmen müssten zwar nicht alle Prozesse von Tausenden von Unterlieferanten in der globalen Wertschöpfungskette überwachen, ...
  • ... stattdessen würde ein Unternehmen aus Gründen der Praktikabilität und Verhältnismäßigkeit nur haften, wenn der Schaden bei angemessenen Sorgfaltsmaßnahmen vorhersehbar und vermeidbar gewesen wäre.
  • Treten Unternehmen einem staatlich anerkannten Branchen- oder Schutzstandard bei und implementieren diesen, können sie nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit belangt werden (Safe Harbour).

Gesetz ist Papiertiger

Laut dem vorliegenden Entwurf verlangt dieses von Firmen künftig, einmal im Jahr einen Bericht darüber, wie sie ihre Verpflichtungen aus dem Gesetz erfüllen. Mögliche Verstöße soll das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle mit Bußgeldern bis zu 800.000 Euro oder zwei Prozent des globalen Umsatzes belegen, wenn Unternehmen mehr als 400 Millionen Euro im Jahr erlösen.

Zugleich sollen Nichtregierungsorganisationen und Gewerkschaften stellvertretend für die Betroffenen vor deutschen Gerichten Klage erheben können. Das Risiko, dass sie dies tun, ist aber gering, schätzt Dr. José Campos Nave Geschäftsführender Gesellschafter und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht bei der Kanzlei Rödl & Partner. „Denn Bußgelder fließen an den Staat, nicht in die Kassen der Klageberechtigten.“ Diese trügen aber das finanzielle Risiko eines Prozesses und hätten daher wenig Motivation, diesen anzustrengen.

„Das Gesetz ist also ein Tiger ohne Zähne - ein Papiertiger“, verbessert sich der Jurist. „Denn um nachzuweisen, dass sie die Vorgaben einhalten, müssen Unternehmen künftig noch mehr Berichte schreiben.“ Schließlich schaffe Dokumentation Sicherheit, so Campos Nave. Vor allem, wenn Firmen auch noch mit dem Prüfsiegel eines Zertifizierers belegen können, dass sie alles getan haben, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen.

„Dadurch“, so der Vorsitzende des Zentralverbands Elektrotechnik- und Elektronikindustrie, Wolfgang Weber, „droht aber eine Zertifizierungsbürokratie zu entstehen, die in der Substanz nicht zu Verbesserungen bei der Wahrung der Menschenrechte führt.“

Belastung, aber auch Chance

Dennoch wird sich das Lieferkettengesetz auch auf kleinere Betriebe auswirken, kritisiert der VDMA. „Es mag erst bei Unternehmen mit 3.000 beziehungsweise 1.000 Mitarbeitern ansetzen. Aber die vielen Mittelständler sind trotzdem betroffen, weil sie als Zulieferer gegenüber großen Unternehmen für ihre Lieferketten gerade stehen müssen“, erklärt VDMA-Hauptgeschäftsführer, Thilo Brodtmann.

„Ich plädiere dennoch stark dafür, das Gesetz nicht nur als Belastung, sondern auch als Chance zu sehen“, ergänzt Philipp Mall, Geschäftsführer der auf den Einkauf spezialisierten Unternehmensberatung Inverto. Denn Unternehmen, die Risiken in ihrer Supply Chain, wie von dem Regierungsentwurf verlangt, kennen und bewusst managen, könnten in Krisensituationen frühzeitig reagieren.

Das ist vielen Unternehmen in der aktuellen Krise klar geworden. „Oft haben ihnen Lieferantenausfälle im Zuge der Corona-Pandemie die Augen dafür geöffnet, von welchen Vorlieferanten in welchen Ländern sie abhängig sind“, erklärt Mall. Unternehmen, die ihr Risikomanagement verbessern, erfüllen nicht nur die Vorgaben des Lieferkettengesetzes. Sie erzielen durch nachhaltige Geschäftspraktiken auch ein besseres operatives Ergebnis und steigern ihre Kapitalrendite, bestätigt auch eine Studie der Universität Oxford. Auch das haben viele Unternehmen im Zuge der Corona-Krise verstanden.

Compliance und Einkauf müssen zusammenarbeiten

Der Anteil der Betriebe, die Risiken in ihrer Lieferkette erfassen und bewerten ist 2020 um über 60 Prozent gestiegen. Das zeigt die von Philipp Mall und seinen Kollegen erstellte „Risikomanagement Studie 2021“. Sechs von zehn Organisationen betreiben danach heute ein Risikomanagement, 2019 waren es erst 38 Prozent. Um Beschaffungsengpässe zu vermeiden, analysieren und bewerten 72 Prozent der Befragten die Leistung ihrer Lieferanten regelmäßig. Zwei von drei schließen mit ihnen langfristige Rahmenverträge ab.

Mit beiden Maßnahmen könnten Einkäufer ohne Mehraufwand auch Vorgaben des Lieferkettengesetzes umsetzen. „Wer seinen Lieferanten etwa regelmäßig Fragebögen schickt, um Informationen zur Lieferfähigkeit seiner Partner abzurufen, kann diese um Fragen zum Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz im Betrieb des Zulieferers ergänzen“, erklärt Mall.

Dies allein reiche natürlich nicht. „Deshalb sollten Geschäftsführer möglichst bald mit den Kollegen aus der Compliance und dem Einkauf analysieren, auf welche Schwierigkeiten das Unternehmen bei der Umsetzung des Lieferkettengesetzes stoßen könnte und was die Beschaffung leisten soll, um diese Herausforderungen zu meistern“, empfiehlt Mall.

Wo der Einkauf noch keinen Überblick über die Risiken in seiner Supply Chain hat, sollte er zudem einen Fahrplan der Maßnahmen aufstellen, mit denen er sich diese Transparenz verschaffen will. Dabei gelte es bei kritischen Vorprodukten wie Metallen oder Elektronikbauteilen nicht nur die direkten Zulieferer in den Blick zu nehmen, sondern zumindest im Groben auch vorgelagerte Lieferantenstrukturen.

„Die Experten für die einzelnen Warengruppen sollten sich dabei fragen, welche Vorprodukte in den Teilen und Komponenten enthalten sind, die sie beschaffen, und wo bei deren Gewinnung und Herstellung die Umwelt geschädigt oder Menschenrechte verletzt werden könnten“, ergänzt Mall. Mit diesen Informationen ließen sich auch die eigenen Lieferanten gezielter unter sozialen und ökologischen Gesichtspunkten auswählen und entwickeln.

Das ist ein großer Aufwand – zumal in einer Zeit, in der durch die Corona-Pandemie viele Unternehmen mit existenziellen Problemen kämpfen. „Doch die Arbeit lohnt sich. Denn in ein oder zwei Jahren könnte in der Europäischen Union ein Rechtsrahmen gelten, der Unternehmen noch viel mehr in die Pflicht nimmt als der Regierungsentwurf für das deutsche Lieferkettengesetz“, gibt Mall zu bedenken.

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Mitte März hat das EU-Parlament der Kommission in einem Bericht seine Vorstellungen für ein europäisches Lieferkettengesetz präsentiert. Danach sollen schon Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern ihre komplette Lieferkette - nicht nur das erste Glied – analysieren müssen. Außerdem sollen sie bei Verstößen gegen die Menschenrechte Schadensersatz leisten.

Auf Grundlage des Berichts könnte die Kommission bis zum Sommer einen Gesetzesvorschlag erarbeiten. Dann hätten Wirtschaftsverbände allen Grund, das Schicksal des deutschen Mittelstands zu beklagen.

Gut vorbereitet – So machen Sie Ihre Organisation fit für das Lieferkettengesetz

  • Laut dem Kabinettsentwurf für das Lieferkettengesetz müssen Unternehmen künftig eine „Menschenrechtserklärung“ abgeben. Überlegen Sie sich daher bereits jetzt, wie Sie sich in der Geschäftsführung um dieses Thema kümmern wollen. Bedenken Sie dabei, wie Sie Ihre Bemühungen um den Umweltschutz und menschenwürdige Arbeitsbedingungen bei Ihren Zulieferern bei Ihrem Marketing und Ihrem Branding als Arbeitgeber nutzen können.
  • Das Lieferkettengesetz schreibt Ihnen vor, einen Menschenrechtsbeauftragten einzusetzen. Klären Sie, wer diese Aufgabe übernehmen kann und in welcher Abteilung die Funktion am besten anzusiedeln ist. Statten Sie den Kollegen oder die Kollegin mit den für die Aufgabe nötigen Kompetenzen aus.
  • Klären Sie mit den Fachleuten aus Ihrem Einkauf, der Produktion, Compliance sowie Entwicklung auf welche Schwierigkeiten Ihr Unternehmen bei der Umsetzung des Lieferkettengesetzes stoßen könnte und wer was leisten soll, um diese zu lösen. Stellen Sie einen Fahrplan auf, um die Maßnahmen umzusetzen. Legen Sie auch fest, wie die zuständigen Abteilungen dabei zusammenarbeiten sollen.
  • Einkäufer sollten sich zunächst einen Überblick darüber verschaffen, bei welchen ihrer Zulieferer es Probleme mit dem Umwelt-, Gesundheits- und Arbeitsschutz geben könnte. Fragen Sie dies in Fragebögen und Audits ab, die Sie bereits durchführen. Berücksichtigen Sie auch vorgelagerte Lieferanten. Wo könnte es dort bei welchen Produktgruppen Probleme mit der sozialen und ökologischen Verantwortung geben?
  • Beschaffer sollten außerdem überlegen, wie sie bei der Auswahl, dem Onboarding, Monitoring und der Entwicklung von Lieferanten künftig mit Themen wie den Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter und dem Umweltschutz umgehen wollen. Wie können Sie diese Themen in bestehende Prozesse integrieren und an welchen Stellen müssen Sie Ihre Audits, Lieferanten-Fragebögen und Risikomanagementsysteme anpassen?
  • Überlegen Sie, welche digitalen Risikomanagmentsysteme sie nutzen können, um ihre Verpflichtungen aus dem Lieferkettengesetz zu erfüllen. Systeme, die auf Webcrawlern basieren erfahren in Sozialen Netzwerken, bei Verbänden und Gewerkschaften in den Lieferländern oder den dortigen Medien meist früher als Sie, von sozialen und ökologischen Missständen bei einzelnen Unternehmen.
  • Überarbeiten Sie Ihre Einkaufsbedingungen und Rahmenvereinbarungen so, dass diese die Anforderungen des Lieferkettengesetzes erfüllen. Verpflichten Sie Lieferanten darin auf einen sozialen und ökologischen Verhaltenskodex sowie zur Einhaltung internationaler Arbeitsschutzstandards wie jener der International Labour Organisation, ILO, der Vereinten Nationen oder der Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit in Europa, OECD.

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