Volkswagen Produktion in China

Volkswagen produziert unter anderem in der Uiguren-Provinz Xinjiang. Droht durch das Lieferkettengesetz das Aus? (Bild: Volkswagen AG)

Die Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD hat die geplante Abstimmung über das Lieferkettengesetz im Bundestag kurzfristig von ihrer Agenda gestrichen. In der Anhörung seien noch Fragen der Unternehmenshaftung aufgeworfen worden, so Alexander Dobrindt von der CSU. Diese sollen jetzt noch "inhaltlich bewertet und diskutiert" werden.

Laut der Frankfurter Allgemeinen Zeitung hieß es in Unionskreisen, dass eine zivilrechtliche Haftung ausgeschlossen werden müsse. Vor der Sommerpause verbleiben noch zwei Sitzungswochen, in denen das Gesetz verabschiedet werden könnte.

Allerdings könnte auch ein neues Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages die Verbände aufgeschreckt haben. Danach könnte das geplante Lieferkettengesetz Unternehmen in arge Bedrängnis bringen, wenn sie in der chinesischen Region Xinjiang produzieren.

Können staatlichen Zulieferern Menschenrechtsverletzungen gegen die Minderheit der Uiguren nachgewiesen werden, müsse die Zusammenarbeit mit ihnen beendet werden. Mit Inkrafttreten des Lieferkettengesetzes erscheine "eine Pflicht deutscher Unternehmen zum Abbruch der Geschäftsbeziehungen zu ihren chinesischen Zulieferern fast unausweichlich", wenn diese Zwangsarbeiter einsetzten, zitiert die Süddeutsche Zeitung aus der von den Grünen in Auftrag gegebenen Ausarbeitung.

Ansonsten wären Bußgelder oder sogar strafrechtliche Konsequenzen

Völkermord in Xinjiang?

"Von den öffentlich zugänglichen Quellen und Berichten über die Behandlung der Uiguren in Xinjiang lässt sich konstatieren, dass in objektiver Hinsicht alle fünf Tatbegehungsvarianten des Artikels 2 der Völkermordkonvention erfüllt sind", zitiert die Süddeutsche Zeitung aus dem Gutachten.

Nach Angaben unterschiedlicher Menschenrechtsorganisationen, steckt China Hunderttausende Uiguren, Kasachen, Hui oder andere Mitglieder muslimischer Minderheiten im Nordwesten Chinas in Umerziehungslager. Die Vorwürfe reichen von Folter über sexuellen Missbrauch bis Zwangsarbeit. Nach chinesischen Verlautbarungen seien es hingegen lediglich Fortbildungszentren.

Dass es sich bei dem chinesischen Vorgehen um Völkermord handelt, sagt das Gutachten nicht explizit. Bislang werten Großbritannien, Kanada und die Niederlande das chinesische Verhalten als Völkermord. Deutschland konnte sich noch nicht dazu durchringen. Bei einer Anhörung im Menschenrechtsausschuss des Bundestags konnten sich die beteiligten Juristen, Politologen und Kulturwissenschaftler nicht auf den Tatbestand des Völkermords festlegen und juristisch belegen.

"Die Verantwortung der deutschen Unternehmen, die in Xinjiang tätig sind, ist mit diesem Gutachten klarer denn je", kommentierte Bause die Ergebnisse. "Jedes deutsche Unternehmen muss sich jetzt ernsthaft die Frage stellen, ob es Geschäftsbeziehungen nach Xinjiang unter diesen Bedingungen weiter aufrechterhalten will."

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