Deutsche-Post

(Bild: DHL)

Bislang konnten Geschäftskunden Waren, wie etwa eine DVD, in einen Briefumschlag stecken und diese als Brief international verschicken. Diese Möglichkeit gibt es seit dem 1. Januar 2019 nicht mehr. Nur noch Dokumentensendungen (“schriftliche, gezeichnete, gedruckte oder digitale Mitteilungen und Informationen”) sind künftig als Briefe zugelassen. Auch die Versandart Buch International wird abgeschafft, so dass Bücher per Warenpost verschickt werden müssen.

Warenpost international löst den Briefversand ins Ausland ab

Stattdessen müssen Geschäftskunden ab sofort den Service Warenpost international nutzen. Dieser kostet zwischen 3,20 Euro und 19,50 Euro – abhängig vom Gewicht der Ware und ob die Sendung getrackt, nicht getrackt oder der Empfang mit Unterschrift des Empfängers versehen ist.

Waren bis zu einem Gewicht von 2 Kilogramm können auf diese Weise international versendet werden. Die Sendung darf dann allerdings nur eine schriftliche adressierte Mitteilung enthalten, die in einem direkten Zusammenhang mit der Ware steht, etwa die Rechnung. Auch darf das Päckchen zu Prüfzwecken geöffnet werden. An die Nutzung dieses Dienstes ist allerdings eine Bedingung geknüpft: Man muss eine Mindestmenge von fünf Sendungen pro Quartal abnehmen (Einzeltarif). Den Kilotarif können Geschäftskunden buchen, die mehr als 500 Sendungen pro Quartal benötigen.

Haftung wird eingeschränkt

Die neuen Modalitäten haben vor allem Auswirkungen auf die Haftung. Bei der Versandart Warenpost international haftet die Deutsche Post lediglich bis zu einem Warenwert von 20 Euro. Eine Möglichkeit, den Haftungsumfang zu erweitern, gibt es derzeit nicht.

Bisher konnten mit dem Brief international Waren im Wert bis zu 500 Euro versendet werden und bei Bedarf auch noch eine Haftung hinzugebucht werden.

Zollinformationen digital übermitteln

Aufwändiger ist die Warenpost international, weil Liefer- und Zollinformationen für Länder außerhalb der EU digital an die Deutsche Post übermittelt werden müssen. Das soll die Zollabfertigung im Empfängerland erleichtern. Beispielsweise steht im aktuellen Produktblatt, dass ohne die Bereitstellung der Soll- und Sendungsdaten die vorrangige Bearbeitung der Sendungen in den USA nicht sichergestellt werden kann.

Ausgelöst wurde die Umstellung durch eine Neuregelung des Weltpostvereins. Danach müssen internationale Dokumenten- und Warensendungen getrennt bearbeitet werden.

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