Hängeordner mit der Aufschrift Compliance

Neue Leitlinie für Kartellrechts-Compliance (Bild: AdobeStock/ tashatuvango)

Der Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e.V. (BME) und das Deutsche Institut für Compliance e.V. (DICO) haben die  Leitlinie „Kartellrechtliche Compliance – Eckpunkte effektiver kartellrechtlicher Compliance-Programme (Teil 1)“ veröffentlicht.

Das Dokument soll Unternehmen praktische Anregungen bei der Ausgestaltung ihrer kartellrechtlichen Compliance-Programme geben. Zusätzlich zur Leitlinie haben BME und DICO ein ergänzendes Arbeitspapier mit einem beispielhaften kartellrechtlichen Regelwerk („Dos & Don’ts“) erstellt. Beide Publikationen wenden sich an Unternehmen verschiedenster Branchen und Größen, sind aber vor allem als konkrete Unterstützung für mittelständische Betriebe gedacht.

„Verstöße gegen Kartellrechtsvorschriften können schwerwiegende Folgen haben“, betont die Leiterin der Rechtsdienstleistungen beim BME, Noreen Loepke. Die Palette der Schäden reiche von empfindlichen Geldbußen und Imageschäden über eine nachhaltige Störung der Geschäftsbeziehung bis hin zu strafrechtlichen Sanktionen, Schadensersatzansprüchen und Berufsverboten.

Auch wenn kartellrechtliche Compliance-Programme für viele Unternehmen bereits selbstverständlich geworden sind, bestehen bisweilen noch Unsicherheiten über die Einführung und Ausgestaltung entsprechender Programme. In diesem Zusammenhang können die Dokumente nicht nur Unterstützung bei der Optimierung von eigenen Compliance-Programmen geben, sondern auch zur Sensibilisierung von Geschäftspartnern in der Lieferkette eingesetzt werden.

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