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Bei der Bestellung von Teilen über Plattformen sollen B2B-Einkäufer besser geschützt werden. (Bild: Andrey Armyagov/Adobestock)

Seit dem 12. Juli 2020 ist die neue Platform-to-Business-Verordnung (P2B) in Kraft. Sie soll Unternehmenskunden auf Plattformen besser schützen. Das Ziel hat die Europäische Union gleich in den Titel gegossen: Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten.

Beispielsweise müssen Plattformen wie Amazon ihren Geschäftskunden offenlegen, wie und nach welchen Kriterien sie bestimmte Produkte in Rankings bewerben. Sie müssen zwar nicht ihren kompletten Algorithmus preisgeben, wohl aber die grundlegenden Kriterien. Auch einen Mechanismus für Beschwerden müssen sie verpflichtend etablieren, um Streitigkeiten schneller beilegen zu können.

Betroffen von der neuen Regelung sind Online-Marktplätze für Waren, Software oder Dienste sowie Unterkünfte und Reisevermittlungen. Das sind zum Beispiel Amazon (Marketplace), App Stores, Ebay oder Airbnb. Auch Suchmaschinen sind betrofen. Ausgenommen von der Verordnung sind Dienste ohne Beteiligung gewerblicher Nutzer (Peer-to-Peer-Dienste) und reine B2B-Anwendungen. Auch Online-Zahlungsdienste fallen nicht darunter.

Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) zeigt sich zufrieden mit der neuen Gesetzgebung: "Die Verordnung schafft mehr Fairness im Markt und ist ein wichtiger Schritt hin zu einem 'level playing field'", so BVDW-Vizepräsident Thomas Duhr, stellvertretender Geschäftsleiter Interactive bei IP Deutschland.

"Das ist gerade für kleinere und mittelgroße Geschäftskunden der Plattformen sehr wichtig, da sie sich oft in einer Abhängigkeit befinden und den Regeln der Plattformen ausgesetzt sind", ergänzt BVDW-Vizepräsident Achim Himmelreich, verantwortlich für den Bereich Digital Transformation Consumer Products bei Capgemini.

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