Frau in steriler Kleidung arbeitet an einem Chemikalientank

Großbritannien bekommt sein eigenes Chemikalienrecht. (Bild: Ivan Traimak - stock.adobe.com)

Die britische Regierung hat das „REACH etc. (Amendment etc.) (EU Exit) Regulations 2019“ (UK-REACH) erlassen. Es ist mit dem Ende des Übergangszeitraums am 1. Januar 2021 in Kraft getreten. Die Regelung ist weitgehend mit dem EU-REACH (EU-VO Nr. 1907/2006) deckungsgleich, jedoch auf Großbritannien beschränkt.

Trotzdem sorgt die Neuregelung für Stolpersteine, denn für Chemiehändler auf dem Kontinent gilt: Nach dem Austritt verlieren EU-REACH-Registrierungen ihre Gültigkeit in Großbritannien, erinnern die Experten von Dekra. Nordirland hingegen zähle weiterhin zum Wirtschaftsraum der EU, dort gelte das EU-REACH weiter. Und UK-REACH-Registrierungen gelten nur auf der Insel.

Somit sind einerseits Unternehmen in Großbritannien betroffen, die von ihrer EU-Lieferkette abgeschnitten werden und zum Export in die EU keine EU-REACH-Registrierung mehr haben. Andererseits sind Unternehmen in der EU betroffen, die keinen direkten Zugang mehr zum britischen Markt haben oder von ihren britischen Lieferanten abgeschnitten sind.

Was passiert mit bestehenden EU-Registrierungen?

Im UK-REACH sind zwei Regelungen enthalten, allerdings nur für britische Unternehmen: Hersteller, die eine EU-REACH-Registrierung haben, bekommen über das sogenannte „Grandfathering“ eine UK-REACH-Registrierung zugeteilt.

Nachgeschaltete Anwender, die ihre Produkte aus der EU beziehen, können über eine DUIN-Meldung Übergangsfristen von zwei bis sechs Jahren erhalten, bis sie eine UK-REACH-Registrierung einreichen müssen.

Für EU-Unternehmen, die weiterhin den britischen Markt beliefern wollen, gibt es keine Regelungen im UK-REACH. Sie haben die Möglichkeit, einen britischen Alleinvertreter zu beauftragen, der die DUIN-Meldung für die Empfänger übernimmt und damit existierende Lieferbeziehungen schützt.

Auf diesem Weg muss der Lieferant auch nicht die Zusammensetzung seiner Produkte gegenüber seinen Kunden offenlegen.

Neukunden auf der Insel nur noch mit UK-REACH

Die Akquisition neuer Kunden ist allerdings erst nach Abschluss einer vollständigen UK-REACH-Registrierung möglich.

EU-Lieferanten können beispielsweise DEKRA UK zum Alleinvertreter ernennen und somit ihre existierenden Lieferbeziehungen sicherstellen. DEKRA ist Gründungsmitglied des Verbandes der Alleinvertreter (ORO) und unterstützt seit 2010 Unternehmen in vielen Teilen der Welt bei ihren REACH-Pflichten.

Bearbeitet von Dörte Neitzel

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