Seit dem 30. März 2017 müssen US-Importeure von Salzgitter-Stahl einen Strafzoll von 22,9% zahlen. Dabei handelt es sich um einen Anti-Dumping-Einfuhrzoll für Grobblech, bestätigte das Unternehmen gegenüber der Nachrichtenagentur dpa. Die Strafzölle würden aber nicht rückwirkend erhoben.
Deutschlands zweitgrößter Stahlhersteller hat die gegen ihn erhobenen Dumping-Vorwürfe erneut zurückgewiesen. Das Grobblech versorge ein eigenes Rohrwerk des Konzern in den USA. Laut Salzgitter AG hatte das US-Ministerium Lieferungen von rund 200.000 Tonnen aus dem Mülheimer Werk von Mannesmann Grobblech und von der Ilsenburger Grobblech GmbH, beides Konzerntöchter der Salzgitter AG, untersucht. Mehr als 90 Prozent der Lieferungen seien an die amerikanische Europipe-Tochter Berg Steel Pipe Corporation gegangen, die sie zu Pipeline-Rohren für den US-Markt weiterverarbeitet habe. An Europipe ist die Salzgitter AG zu 50 Prozent beteiligt, die andere Hälfte wird von der Dillinger Hütte gehalten.
Dumping-Raten unterstellt
Salzgitter und Dillinger werden Dumping-Raten von 22,9 und 5,38 Prozent unterstellt. Gemeint ist damit der Prozentsatz, um den der Preis nach Auffassung der US-Regierung unter die Herstellungskosten oder den Einkaufspreis gedrückt worden ist. Auch Unternehmen aus Österreich, Belgien, Frankreich und Italien sind betroffen, weil sie angeblich Preisdumping betreiben.
Mit der Einführung des Strafzolls wird es nun wahrscheinlicher, dass die EU-Kommission Klage bei der Welthandelsorganisation WTO einreicht.