Wort Lieferkettengesetz im Duden

Wie bereiten sich Unternehmen auf das Lieferkettengesetz vor? (Bild: N.Thiel - stock.adobe.com)

Das Lieferkettengesetz tritt ab dem 1. Januar 2023 in Kraft. Es verpflichtet Unternehmen, menschenrechtswidrige Produktionsverfahren und Arbeitsbedingungen in ihren Lieferketten zurückzuverfolgen und Maßnahmen zu ergreifen, um etwaige Missstände zu beseitigen. Einkaufsmanager und Supply Chain-Verantwortliche müssen daher ihre Lieferketten überprüfen und gegebenenfalls nachjustieren, um nicht nur den gesetzlichen Vorgaben, sondern auch den hohen Ansprüchen der Verbraucher gerecht zu werden. Höveler Holzmann, Spezialist für Supply Chain- und Einkaufsoptimierung, hat in einer Studie ermittelt, inwieweit betroffene Unternehmen bereits auf die Anforderungen des Lieferkettengesetzes vorbereitet sind und wie verantwortliche Manager das Gesetz als solches einschätzen.

Die Studie ging zuerst der Frage nach, inwieweit die Unternehmen bereits auf die Einführung des Gesetzes vorbereitet sind: Nur 10 Prozent der Unternehmen gaben an, bereits alle Anforderungen vollumfänglich zu erfüllen.

Anders verhält es sich bei den Themen Lieferanten- und Risikomanagement: Zwei Drittel der teilnehmenden Unternehmen haben bereits ein dokumentiertes Lieferantenmanagement implementiert. Bei über 80 Prozent der Unternehmen spielt in der Folge das Thema Nachhaltigkeit in der Lieferantenbeziehung eine größere Rolle.

22 Prozent der Teilnehmer geben an, dass Nachhaltigkeit in vollem Umfang wichtig ist und bei 61 Prozent spielt der Bereich zumindest teilweise eine Rolle. Die Durchführung von Lieferanten-Audits ist ebenfalls bereits weit verbreitet – hier gaben über 70 Prozent an, diese bereits zumindest teilweise durchzuführen.

Nutzen des Lieferkettengesetzes wird hoch eingeschätzt

Neben der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen wurde in unserer Studie auch untersucht, wie die Entscheidungsträger der betroffenen Unternehmen das Lieferkettengesetz als solches einschätzen.

Wie sich zeigt, haben die Befragten bei der Nutzeneinschätzung des Gesetzes ein sehr differenziertes Bild. Zwei Drittel der Teilnehmer schätzen, dass das Gesetz teilweise der nachhaltigen Entwicklung der deutschen Wirtschaft zuträglich ist. Dieser Aussage stimmen weitere 6 Prozent in vollem Umfang zu. Die restlichen 28 Prozent sehen im Lieferkettengesetz eher keinen Nutzen.

Während somit mehr als 70 Prozent der Teilnehmer zustimmen, dass das Gesetz zumindest teilweise dazu beitragen kann, die deutsche Wirtschaft nachhaltiger zu gestalten, werden die notwendigen Aufwände kritischer gesehen. Hier hält sich zwischen Befürwortern und Kritikern die Waage, ob die positiven Effekte des Gesetzes die Aufwände rechtfertigen.

Unternehmen haben noch dringenden Handlungsbedarf

In den letzten Jahren hat sich in deutschen Unternehmen bereits viel im Bereich Lieferantenmanagement und Nachhaltigkeit entwickelt. Um den Anforderungen des Lieferkettengesetzes jedoch gerecht zu werden, besteht weiterer Handlungsbedarf.

Insbesondere der Fokus auf die Sicherstellung der Menschenrechte ergänzt die bisherigen Nachhaltigkeitsbemühungen der Unternehmen, welche bislang eher auf die Ressourcenschonung und den Klimaschutz gerichtet waren.

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