Warn- und Sicherheitszeichen der ASR A1.3

2013 wurde die ASR A1.3 neu geordnet - neue Warn- und Sicherheitsschilder kamen hinzu. Was müssen Unternehmen beim Austausch beachten? (Bild: Fotograf Oberberg Kim Brosien - stock.adobe.com)

Was ist die ASR A1.3?

Die ASR A1.3 ist eine Technische Regel (TR) für Arbeitsstätten. Sie datiert ursprünglich aus dem Jahr 2007 und wurde zuletzt 2022 geändert.

Sie konkretisiert die Anforderungen für die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung in Arbeitsstätten und zwar hinsichtlich der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen. Das heißt, sie schreibt die Kennzeichen vor.

Nach § 3a der Arbeitsstättenverordnung in Verbindung mit Ziffer 1.3 des Anhangs sind diese dann einzusetzen, wenn die Risiken für Sicherheit und Gesundheit anders nicht zu vermeiden oder ausreichend zu minimieren sind. Die ASR konkretisiert auch die Gestaltung von Flucht- und Rettungsplänen gemäß § 4 Abs. 4 Arbeitsstättenverordnung.

Das soll dazu beitragen, Gefahren frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden.

Welche Zeichen regelt die ASR A1.3?

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung ist eine Kennzeichnung, die - bezogen auf einen bestimmten Gegenstand, eine bestimmte Tätigkeit oder eine bestimmte Situation - jeweils mittels eines Sicherheitszeichens, einer Farbe, eines Leucht- oder Schallzeichens, verbaler Kommunikation oder eines Handzeichens eine Sicherheits- und Gesundheitsschutzaussage (Sicherheitsaussage) ermöglicht. Konkret regelt die ASR A1.3 folgende Zeichen:

  • Sicherheitszeichen sind Zeichen, die durch Kombination von geometrischer Form und Farbe sowie graphischem Symbol eine bestimmte Sicherheits- und Gesundheitsschutzaussage ermöglichen.
  • Verbotszeichen sind Sicherheitszeichen, die ein Verhalten, durch das eine Gefahr entstehen kann, untersagen.
  • Warnzeichen sind Sicherheitszeichen, die vor einem Risiko oder einer Gefahr warnen.
  • Gebotszeichen sind Sicherheitszeichen, die ein bestimmtes Verhalten vorschreiben.
  • Rettungszeichen sind Sicherheitszeichen, die den Flucht- und Rettungsweg oder Notausgang, den Weg zu einer Erste-Hilfe-Einrichtung oder diese Einrichtung selbst kennzeichnen.
  • Brandschutzzeichen sind Sicherheitszeichen, die Standorte von Feuermelde- und Feuerlöscheinrichtungen kennzeichnen.
  • Zusatzzeichen sind Zeichen, die zusammen mit einem der unter Nummer 3.2 beschriebenen Sicherheitszeichen verwendet werden und zusätzliche Hinweise liefern.
  • Kombinationszeichen sind Zeichen, bei dem Sicherheitszeichen und Zusatzzeichen auf einem Träger aufgebracht sind.
  • Graphische Symbole sind eine Darstellung, die eine Situation beschreiben oder ein Verhalten vorschreiben und auf einem Sicherheitszeichen oder einer Leuchtfläche angeordnet sind.
  • Sicherheitsfarbe ist eine Farbe, der eine bestimmte, auf die Sicherheit bezogene Bedeutung zugeordnet ist.
  • Leuchtzeichen sind Zeichen, die von einer Einrichtung mit durchsichtiger oder durchscheinender Oberfläche erzeugt werden, die von hinten erleuchtet wird und dadurch als Leuchtfläche erscheint oder selbst leuchtet.
  • Schallzeichen ist ein kodiertes akustisches Signal ohne Verwendung einer menschlichen oder synthetischen Stimme, z. B. Hupen, Sirenen oder Klingeln.
  • Verbale Kommunikation ist eine Verständigung mit festgelegten Worten unter Verwendung einer menschlichen oder synthetischen Stimme.
  • Handzeichen sind eine kodierte Bewegung und Stellung von Armen und Händen zur Anweisung von Personen, die Tätigkeiten ausführen, die ein Risiko oder eine Gefährdung darstellen können.
  • Erkennungsweite ist der größtmögliche Abstand zu einem Sicherheitszeichen, bei dem dieses noch lesbar und hinsichtlich Form und Farbe erkennbar ist. 3.17
  • Ein langnachleuchtendes Sicherheitszeichen ist ein durch Licht angeregtes Sicherheitszeichen, das nach Ausfall der Allgemeinbeleuchtung ohne weitere Energiezufuhr nachleuchtet.

Warum gibt es eine neue ASR A1.3?

Im März 2013 wurde eine neue Sicherheitskennzeichnung gemäß ASR A1.3 eingeführt, die für Gewerbetreibende und Arbeitsstätten bedeutende Änderungen einschließt. Die neue Richtlinie beschreibt die Gestaltung von international verständlichen Sicherheitszeichen. Wichtig für Arbeitgeber ist: sie gilt ab sofort und ohne Übergangsfrist, es gibt weder Ausnahmen noch Bestandsschutz.

Den Anstoß für die Änderungen gab die Veröffentlichung der ISO 7010. Diese Norm vereinheitlicht die Symbole der Sicherheitskennzeichnung zu einem internationalen Standard. Die Übernahme der ISO 7010 in ein nationales Regelwerk führte schließlich auch zur Anpassung der bestehenden ASR A1.3, die mit Bezug auf die Sicherheitskennzeichnung am Arbeitsplatz eine der wichtigen Richtlinien ist.

Im Wesentlichen wurden die folgenden Anpassungen vorgenommen:

  • Es wurden zusätzliche Sicherheitszeichen, die in der Norm DIN EN ISO 7010 enthalten und international und europäisch abgestimmt sind, in die ASR A1.3 übernommen. Insbesondere die Zeichen F001, F002, F003, F004, F005, F006, E009 und W029 wurden erheblich verändert.
  • Der Flucht- und Rettungsplan wurde an die Norm DIN ISO 23601 angepasst.

2017 und 2022 wurde diese neue ASR A1.3 dann erneut geändert, allerdings nur mit punktuellen Änderungen. 2022 wurde lediglich das langnachleuchtende Sicherheitszeichen neu definiert sowie die Inhalte von Flucht- und Rettungsplänen neu zusammengefasst.

Die wesentlichen Änderungen der ASR A1.3 im Überblick

Mit der Neufassung der Arbeitsstättenregel ändertn sich die Richtlinien der Gesetzgeber und der Versicherungsträger zum Gebrauch von Sicherheitskennzeichnungen. Die neue ASR A1.3 orientiert sich seit 2013 an den Normen DIN 4844-2 (Darstellung von Sicherheitszeichen) und DIN 4844-3 (Flucht- und Rettungspläne). Außerdem wurde eine Vielzahl der Sicherheitszeichen der internationalen Norm DIN EN ISO 7010 übernommen. Hinzu kommen Zeichen, die es in der alten Fassung der ASR A1.3 (2007) noch nicht gab.

An der Art und Weise wie die Sicherheitskennzeichnung zu erfolgen hat – dauerhaft und gut sichtbar – hat sich dabei nichts geändert. Neu ist, wie die Sicherheitszeichen auszusehen haben: neue Motive und abweichende Abbildungen von Menschen und Geräten werden eingeführt. Warn- und Verbotsschilder, Rettungs- und Brandschutzzeichen müssen auch ohne Text international verständlich sein. Die geänderten Zeichen sind nun maßgeblich. Konkrete Anpassungen betreffen beispielsweise die folgenden Sicherheitszeichen:

  • F001: Feuerlöscher
  • F002: Löschschlauch
  • E009: Arzt
  • W029: Warnung vor Gasflaschen
  • P002: Rauchen verboten
  • M004: Augenschutz benutzen

Auch die Brandschutzzeichen F003 – „Feuerleiter“, F004 – „Mittel und Geräte zur Brandbekämpfung“, F005 – „Brandmelder“ und F006 – „Brandmeldetelefon“ haben sich geändert. Alle Brandschutzzeichen wurden um eine Flamme als Determinante erweitert. Die neue ASR A1.3 regelt zudem, dass Rettungs- und Brandschutzzeichen aus lang nachleuchtenden Materialien bestehen müssen, sofern im Unternehmen keine Sicherheitsbeleuchtung vorhanden ist.

Warnzeichen vor radioaktiven Stoffen (oben links), Warnzeichen vor Laserstrahl (oben rechts), Warnzeichen vor nicht ionisierender Strahlung (unten links) und Warnzeichen vor magnetischem Feld (unten rechts).
Warnzeichen vor radioaktiven Stoffen (oben links), Warnzeichen vor Laserstrahl (oben rechts), Warnzeichen vor nicht ionisierender Strahlung (unten links) und Warnzeichen vor magnetischem Feld (unten rechts). (Bild: Baua)

Alt gegen neu: Was passiert mit den alten Sicherheits- und Warnkennzeichen?

Viele Hersteller von Sicherheitskennzeichen machen auf die Umstellung bereits seit der Einführung der ISO 7010 aufmerksam und statten ihr Produktangebot nach neuer ASR A1.3 auch mit entsprechenden Hinweisen aus. Dies stellt sicher, dass im Einkauf die passenden Kennzeichen für die aktuell im Betrieb eingesetzten Sicherheitszeichen zugekauft werden. Allerdings besteht seitens der Unternehmen oft Unsicherheit darüber, ob bestehende Schilder ausgetauscht werden müssen.

Für Unternehmen bieten sich zwei Optionen auf die neue Regelung zu reagieren: Arbeitgeber werden dazu aufgefordert ihre Gefährdungsbeurteilung zu aktualisieren oder die neue Beschilderung einzuführen.

Option 1: Die alte Beschilderung weiterführen. Die alten Sicherheitszeichen sind mit der Einführung der neuen ASR A1.3 keinesfalls falsch“ Es besteht die Möglichkeit die alte Beschilderung fortzuführen, wenn Mitarbeiter diese Kennzeichnung weiterhin zuordnen können. Dies erfordert jedoch eine Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung. Festgestellt werden muss, ob die Kennzeichnung nach alter Norm weiterhin ein hohes Maß an Sicherheit gewährleistet und die Möglichkeit eines Schadens oder einer gesundheitlichen Beeinträchtigung ausschließt.

Kersten Bux von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) stellt heraus, dass bei der Anwendung alter Sicherheitszeichen folgende Punkte beachtet werden sollten:

  • alte und neue Zeichen besitzen eindeutige Aussagen, widersprechen sich nicht und sind ähnlich,
  • bei Neubau oder wesentlichen Änderungen an / in der Arbeitsstätte sollten nur die neuen Zeichen verwendet werden,
  • immer nur gleiche Zeichen einsetzen, d.h. alt oder neu

Von einer Vermischung der Zeichen raten Experten ab. Sie birgt das Risiko von Fehlinterpretationen und widerspricht dem Grundsatz einer einheitlichen Kennzeichnung. Als Arbeitgeber können Sie diese Bedenken aus dem Weg räumen, wenn Sie stattdessen ASR-konform kennzeichnen (Option 2).

Option 2: Die Umstellung komplett vornehmen. Eine neue Beschilderung nach ASR A1.3 (2022) ist für Unternehmen mit zahlreichen Vorteilen verbunden: Eine aktuelle Symbolik überwindet mögliche Sprachbarrieren. Die neuen Piktogramme sind unabhängig von Sprachkenntnissen und etwaiger Farbfehlsichtigkeit verständlich. Ein Sicherheitszeichen transportiert genau eine Aussage. Zudem sichert eine neue Beschilderung rechtlich ab und vermindert ein Risiko bei Kontrollen.

Die „Vermutungswirkung“ der ASR A1.3 greift: Bei Anwendung der neuen Sicherheitszeichen wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass die Regeln der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) eingehalten werden. Es ist nicht notwendig eine neue Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.

Eine Auswahl von neuen Brandschutzschildern
Für diese Brandschutzschilder ist ein Austausch erforderlich. (Bild: Udo Bär (Screenshot))

Unternehmen tragen die alleinige Verantwortung

Setzen Unternehmen keine der beiden Optionen um, können Sie im Brandfall Probleme mit der Versicherung bekommen. Die arbeitsschutzrechtlichen Gründe sprechen dabei für eine komplett neue Beschilderung. Im Zweifelsfall ist die Umstellung auf Sicherheitszeichen nach ASR A1.3 und ISO 7010 immer zu empfehlen!

Letztendlich haben sich mit der DIN EN ISO 7010, der EN ISO 7010 und der ISO 7010 nicht nur Deutschland, sondern auch Europa und die Welt für einheitliche Sicherheitskennzeichnungen entschieden. Daher müssen Betriebe früher oder später vollständig auf die neuen Sicherheitszeichen wechseln.

Umstellung auf neue Sicherheitszeichen leicht gemacht - So geht’s!

  • Überprüfen Sie die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung im Betrieb: Stellen Sie fest, ob mit den verwendeten Sicherheitszeichen nach der alten ASR A1.3 und BGV A8 das schnelle Erkennen von Gefahren, Geboten und Verboten möglich ist.
  • Dokumentieren Sie diese Überprüfung!
  • Verzeichnen Sie ein geringeres Sicherheitsniveau durch die alte Beschilderung? Sobald Sie auch nur ein einziges Schild austauschen müssen, stellen Sie am besten komplett um! Das Durchmischen von alter und neuer Beschilderung wird von der neuen Regelung grundsätzlich ausgeschlossen.
  • Der Umstellungsprozess: Kennzeichnen Sie immer komplette Gebäude auf einmal neu und wählen Sie einen kurzen Zeitraum, um zu verhindern, dass unterschiedliche Beschilderungen zu Verwirrung führen. Vergessen Sie nicht, auch begleitende Unterlagen zu ändern! Flucht- und Rettungspläne, Brandschutzordnungen oder Feuerwehrpläne bedürfen ebenfalls einer Überarbeitung.
  • Aufklärungsarbeit nicht vergessen! Die Bedeutung der Sicherheitssymbole in einer betrieblichen Sicherheitsunterweisung zu erklären, ist immens wichtig. Wenn neue Zeichen eingesetzt werden, müssen diese entsprechend in der Unterweisung behandelt werden.
Portrait Dörte Neitzel Redakteurin Technik+Einkauf
(Bild: mi connect)

Die Autorin: Dörte Neitzel

Dörte Neitzel ist Wissens- und Infografik-Junkie vom Dienst. Dinge und Zusammenhänge zu erklären ist ihr Ding, daher beschreibt sie sich selbst auch gern als Erklärbärin mit Hang zur Wirtschaft – was einem lange zurückliegenden VWL-Studium geschuldet ist. Nach einigen Stationen im Fachjournalismus lebt sie dieses Faible bevorzugt auf der Webseite der TECHNIK+EINKAUF aus und taucht besonders gern ab in die Themen Rohstoffe und erneuerbare Energien.

Privat ist Südfrankreich für sie zur zweiten Heimat geworden, alternativ ist sie in der heimischen Werkstatt beim Schleifen, Ölen und Malern alter Möbel zu finden oder in südbayerischen Berg-und-See-Gefilden mit Hund im Gepäck unterwegs.

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