Fertigungshalle-SÄBU

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Allein diese Auflistung gibt schon Aufschluss darüber, dass die Thematik „Lagerung von Gefahrstoffen“ nicht möglich ist, ohne dass man sich mit entsprechenden Gesetzen und Verordnungen auseinandersetzt Gibt man im Internet „Lagerung von Gefahrstoffen“ ein, erscheint unter anderem folgende Auflistung: Gesetze und Verordnungen… in ortsbeweglichen Behältern TRGS 510… im Freien. Allein diese Auflistung gibt schon Aufschluss darüber, dass die Thematik „Lagerung von Gefahrstoffen“ nicht möglich ist, ohne dass man sich mit entsprechenden Gesetzen und Verordnungen auseinandersetzt.

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Wer also Gefahrstoffe lagern möchte, kommt an den Technischen Regeln für Gefahrstoffe

  • TRGS 510 – „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“
  • TRGS 509 – „Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern sowie Füll- und Entleerstellen für ortsbewegliche Behälter
  • „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)“

nicht vorbei.

Beide Technischen Regeln und die AwSV enthalten hilfreiche und wichtige Hinweise darauf, wie im Falle der Gefahrstofflagerung zu verfahren ist und müssen beachtet werden. Zudem stellen die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (www.baua.de), das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit und die Berufsgenossenschaften online detailliertes Informationsmaterial zur Verfügung.

Lagerung nach Gefahrstoffklassen

Jeder kennt zum Beispiel aus dem eigenen Haushalt Gefahrstoff-Symbole, mit denen gefährliche Stoffe gekennzeichnet sind und ist in der Regel dementsprechend vorsichtig bei der Handhabung. Beachtet werden müssen zum einen die Umwelt- und zum anderen die Gesundheitsgefährdung. Als Einkäufer lasse ich mir von dem Hersteller eines Materials oder einer Substanz also möglichst bereits vor Auftragserteilung das Sicherheitsdatenblatt zeigen und versuche, falls nötig, umweltverträglichere beziehungsweise gesundheitsschonendere Materialien zu finden. Selbstverständlich muss seitens des Herstellers jeder Warenlieferung das Sicherheitsdatenblatt beiliegen und vom Anwender eines Produktes im Gefahrstoffkataster geführt und aufbewahrt werden.

Zudem lohnt es sich, zu prüfen, ob für verschiedene Arbeitszwecke das gleiche Produkt eingesetzt werden kann und sich somit die Liste der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe kürzen lässt. Dies spart Geld (möglicherweise können dadurch größere Mengen zu günstigerem Preis eingekauft werden) und reduziert den Aufwand bei der Bevorratung und Lagerhaltung.

Einstufung der Gefährdung

Kommt man um die Beauftragung gefährlicher Materialien nicht herum, kommen die oben genannten Technischen Regeln für Gefahrstoffe und die AwSV ins Spiel, deren Basis wiederum die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist. In einer Gefährdungsbeurteilung muss der Unternehmer beziehungsweise in der Regel ein vom Unternehmer beauftragter Mitarbeiter, wie zum Beispiel die Fachkraft für Arbeitssicherheit, festlegen, wie er die Gefährdung der Stoffe für sein Unternehmen einstuft:

  • wie groß ist die Menge des zu lagernden Gefahrstoffes,
  • welchen Gesundheitsschäden könnte er hervorrufen,
  • ist der Stoff leicht entzündlich, wassergefährdend,
  • enthält er Gase, die die Atemwege gefährden, oder
  • handelt es sich womöglich um eine Substanz, die mehrere oder alle dieser Aspekte erfüllt?

Darüber hinaus muss ermittelt werden, welche Gefahren bei der Handhabung (Transport, Lagerung, Ab- und Umfüllen, Ver- oder Bearbeitung) und, nicht zu vergessen, bei der Entsorgung entstehen können. Diese Gefährdungsbeurteilung bildet die Basis für einzuleitende Sicherheitsmaßnahmen in Bezug auf Umwelt- und Gesundheitsschutz. Manfred Gansäuer, Verkaufsleiter der SÄBU Morsbach GmbH, stellt fest, dass es trotz der vielen Informationen im Netz große Unsicherheit darüber gibt, welche Maßnahmen für die gesetzeskonforme Lagerung gefährlicher Stoffe die richtigen sind. Die Beratung der Kunden sei extrem wichtig, er betrachtet diese als einen wichtigen Teil seines täglichen Geschäftes. „Beispielsweise benötige ich für die Lagerung von Gefahrstoffen Auffangwannen, wobei je nach Lagerort das gesamte Volumen des Gefahrstoffs aufgefangen werden muss“, betont Gansäuer.

Besonderheit: Brennbare Stoffe

Für die Lagerung von brennbaren Stoffen im Innen- und Außenbereich finde ich in der TRGS 510 wichtige gesetzliche Grundlagen. Im Außenbereich müssen gesetzlich vorgeschriebene Mindestabstände, sofern es sich nicht um einen Brandschutzcontainer handelt, eingehalten werden. Ebenso ist die Lüftung innerhalb des Containers ein sehr wichtiger Punkt. Je nach Lagerart muss ein 5-facher Luftwechsel je Stunde erreicht werden. Dies erfolgt vielfach durch eine Dauerlüftung mit einem explosionsgeschützten Ventilator. Durch die fortgeschrittene Technik ist es in der Zwischenzeit auch möglich, eine temporäre Lüftung zu installieren.

Einkaufsführer: Leitungen für bewegte Anwendungen

Gefahrstofftank SAFE Tank 1900, einwandig, ausgestattet mit einem explosionsgeschützten Lüfter zur Lagerung nach TRGS 510.

Neben dieser temporären Lüftung kann nach gesetzlichen Grundlage der TRGS 510 auch eine Gaswarnanlage zum Einsatz kommen, die beispielsweise die Vorteile hat, dass die Lüftung nicht im Dauerbetrieb laufen muss und dass bei der Lagerung von brennbaren Medien nicht mehr alle Inneneinrichtungen explosionsgeschützt ausgeführt werden müssen. Hierdurch werden erhebliche Kosten eingespart. „Wenn uns die Einkäufer sagen, welchen Stoff sie lagern möchten, können wir in 99 Prozent der Fälle eine geeignete Lösung finden“, erläutert der Experte Gansäuer. Wie andere Anbieter am Markt beschäftigt sich die SÄBU Morsbach GmbH seit mehreren Jahrzehnten mit der gesetzeskonformen Lagerung von Gefahrstoffen und kann dank dieser langjährigen Erfahrung jederzeit auf neue Gesetze und Verordnungen reagieren und die Produkte dementsprechend weiterentwickeln.

Von Auffangwannen aus vollverzinktem Stahl bis zu voll ausgerüsteten Gefahrstoffcontainern ist das Angebot groß und vielseitig und lässt sich auf den individuellen Bedarf zuschneiden. Die Hersteller von Gefahrstofflagern beraten dazu umfangreich, damit beim Planen des perfekten Gefahrstofflagers alle Ansprüche bestens erfüllt werden.

Autoren: Manfred Gansäuer (SÄBU) und Kathrin Irmer

Bilder: SÄBU


Checkliste für den Einkauf von Gefahrstofflagern

 

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Prüfen, welche Menge gelagert werden muss. Hier ist auch die Fachkraft für Arbeitssicherheit im Unternehmen gefragt. Hiernach richtet sich die Größe des Gefahrstofflagers.

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Festlegen, ob die Lagerung im Innen- oder Außenbereich erfolgen soll.

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Gründliches Lesen der Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 509 bzw. 510 und Zurate-Ziehen der Gesetze wie z. B. der Gefahrstoffverordnung.

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Für ausreichende und sichere Lagerkapazität sorgen.

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In Zusammenarbeit mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit die geeignete Arbeitsschutz-Kleidung (Handschuhe, Arbeitsschuhe, ggf. Schutzanzug und Atemschutzmasken) wählen.

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Die passenden Gefahrensymbole beschaffen, um die Lagerbereiche entsprechend den Vorschriften kennzeichnen zu können.

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Erstellen eines Gefahrstoffverzeichnisses mit allen im Betrieb verwendeten Gefahrstoffen (das sogenannte Gefahrstoffkataster).


Drei Fragen an Wolfgang Engert, Heinrich & Schleyer

Herr Engert, Sie sind Abteilungsleiter Umwelttechnik und bieten Ihren Kunden Konzepte zur Lagereinrichtung an. Wie wählen Sie Ihre Lieferanten dafür aus?

Es geht nach der Leistungsfähigkeit, der Qualität und die Zuverlässigkeit des Lieferanten. Wir benötigen einen verlässlichen Partner, mit dem wir gut zusammenarbeiten können und dessen Produkte wir auch gut weiter empfehlen können.

Welche Parameter sind für die Auswahl des Gefahrstofflagers bei Ihnen am wichtigsten?

Es ist meistens so, dass unsere Kunden bereits bestimmte Behältnisse haben, die sie lagern möchten. Da gibt es dann verschiedene Möglichkeiten, die auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmt sind. Wird bespielsweise ein Frostschutz benötigt oder müssen die Auflagen für wasserschutzgefährdende Stoffe erfüllt werden.

Wie wichtig ist dabei die Beachtung der Gefahrstoffverordnung?

Die Grundlage für die Entscheidung für eine Art von Gefahrstofflager sind immer die gesetzlichen Vorschriften. Wenn ein Container eine Zulassung hat, dann gilt die für eine bestimmte Größe, für ein bestimmtes Volumen. Und diesem folgen wir bei unserer Auswahl der Gefahrstofflager.


Einkaufsführer in Zusammenarbeit mit SÄBU

Das Familienunternehmen SÄBU wurde 1924 als Sägewerk Buchen gegründet und hat sich von jeher mit dem Thema Raum beschäftigt, erst aus Holz, heute aus Stahl. Derzeit produziert das Unternehmen mit 250 Mitarbeitern an zwei Standorten drei bedeutende Produktlinien. Säbu Modulbau mit den schlüsselfertig erstellten Gebäuden in modularer Stahlskelettbauweise, FLADAFI Raum- und Materialcontainer und SAFE, die Gefahrstofflager für die vorschriftsmäßige und sichere Lagerung von umweltgefährdenden Stoffen. SÄBU fertigt ausschließlich in Deutschland, bietet ausgereifte hochwertige Produkte unter Verwendung gütegeprüfter Materialien. Mehr unter: www.saebu.de und www.safe-container.de.

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