Kündigungsschreiben mit Füllfederhalter

Welche Gründe führen zu einer Kündigung? (Bild: Gina Sanders - stock.adobe.com)

Kein Witz: Die folgenden zehn Kündigungen wurden von Unternehmen tatsächlich so ausgesprochen Was allerdings kein Wunder ist: Die Begründungen für die Kündigungen bemühten jeweils auch die Arbeitsgerichte Der Rechtsanwalt Markus Mingers hat auf Focus Online die zehn ungewöhnlichsten Kündigungsgründe zusammengestellt.

Handy aufladen im Büro

Bei der Arbeit noch kurz das Handy aufladen? Das machen wohl die meisten Kollegen. In Oberhausen war das für einen Arbeitgeber jedoch Grund zur Kündigung. Er rechtfertigte das mit „Stromdiebstahl“. Vor Gericht hielt diese Begründung jedoch nicht Stand, das Arbeitsgericht bewertete den Streitwert, der bei etwa 0,014 Cent lag, als zu niedrig.

Drogen und Alkohol bei der Arbeit

Im März 2017 stand ein Fließband im Münchner BMW-Werk kurze Zeit still. Der Grund: Zwei Mitarbeiter waren betrunken und bekifft. Die beiden Männer hatten in ihrer Pause offenbar Alkohol getrunken und einen Joint mit einer „synthetischen Kräutermischung“ geraucht.

Während ihrer Spätschicht kollabierten die beiden, ihre Kollegen holten den Notarzt. Der Schaden für BMW belief sich auf einen fünfstelligen Betrag. Die Kündigung gab es allerdings nur für einen der beiden Mitarbeiter, der andere wurde versetzt.

Beim Alter verschätzt

Eine Auszubildende schätzte das Alter der Lebensgefährtin ihres Chefs höher als es tatsächlich war und kassierte dafür die Kündigung. Sie hatte die Partnerin ihres Chefs auf 40 Jahre geschätzt, obwohl diese mit 31 Jahren deutlich jünger war.

Die Begründung des Arbeitgebers für die Kündigung: Beleidigung und respektloses Verhalten in Verbindung mit kleinen Fehlern bei der Arbeit. Das Arbeitsgericht Mannheim urteilte zugungsten der Auszubildenden, der Chef nahm die fristolose Kündigung zurück, es kam zu einem Vergleich.

Feuerwerk auf dem Dixi-Klo

Einen ungewöhnlichen Fall hatte das Arbeitsgericht Krefeld 2013 zu entscheiden: Ein Gerüstbauer zündete einen Feuerwerkskörper in einem Dixie-Klo, auf dem gerade einer seiner Kollegen saß. Doch durch den Böller verbrannte sich der Kollege am Oberschenkel, im Genitalbereich und an der Leiste so stark, dass er drei Wochen lang arbeitsunfähig war. Dem Scherzkeks wurde durch den Arbeitgeber fristlos gekündigt.

Das Arbeitsgericht Krefeld wies die Klage ab: Angesichts der Schwere des Vorfalls sei trotz der verhaltensbedingten Kündigung ausnahmsweise keine vorherige Abmahnung erforderlich; zudem sei dem Arbeitgeber auch nicht die Einhaltung der regulären Kündigungsfrist zuzumuten.

Rechte Lektüre auf dem Amt

Ein Mitarbeiter des Berliner Bezirksamtes Reinickendorf hat während seiner Arbeitszeit im Pausenraum des Dienstgebäudes die Originalausgabe von Adolf Hitlers „Mein Kampf“ gelesen. Auf dem Buchdeckel war ein Hakenkreuz eingeprägt. Es folge die Kündigung ohne Abmahnung. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte diese.

Nach Auffassung der Richter trete der Mitarbeiter als Repräsentant des Landes Berlin auf und sei in besonderer Weise verpflichtet, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten. Er habe mit dem öffentlichen Zeigen des Hakenkreuzes, einem verfassungswidrigen Symbol, in besonderer Weise gegen diese Verpflichtung verstoßen.

“Jesus hat Sie lieb” als Kündigungsgrund

Das Landesarbeitsgericht in Hamm hat die fristlose Kündigung eines tief religiösen Callcenter-Agenten aus Bochum bestätigt. Der Versandhandel QVC hatte den Mann Anfang 2010 entlassen, weil er sich von Kunden am Telefon stets mit den Worten „Jesus hat Sie lieb“ verabschiedet hatte.

In erster Instanz hatte das Arbeitsgericht Bochum der Klage des Angestellten stattgegeben. Die Glaubens- und Bekenntnisfreiheit des Mannes wiege schwerer als die unternehmerische Freiheit des Callcenter-Betreibers. Der Arbeitgeber legte gegen dieses Urteil Berufung ein. Die Richter in Hamm zeigten sich nicht davon überzeugt, dass der 29-Jährige in Gewissenskonflikte geraten wäre, wenn er die Abschiedsformel weggelassen hätte.

Berufliche Mails an den Privat-Account weiterleiten

In Frankfurt wurde einem leitenden Angestellten gekündigt, weil er geschäftliche E-Mails mit betrieblichen Informationen und personenbezogenen Daten von Kunden an seinen Privataccount weiterleitete, um zu Hause damit weiterzuarbeiten. Auch das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg sah die Kündigung als berechtigt an.

Gemäß dem Urteil besteht in der Weiterleitung von E-Mails mit betrieblichen Informationen eine schwerwiegende Pflichtverletzung. Die fristlose Kündigung sei legitim gewesen, da das geschäftliche Interesse des Arbeitgebers unmittelbar gefährdet gewesen sei

Deutschlandlied gesungen, dann gekündigt

Ein Kölner Angestellter hatte sich nichts dabei gedacht, die erste Strophe des Deutschlandliedes vor seinen Kollegen zum Besten zu geben. Direkt nach dem  Ständchen wurde dem Mitarbeiter allerdings fristlos gekündigt. Das Liedgut sei laut Geschäftsführer firmenschädigend gewesen, denn schließlich waren ebenfalls amerikanische Geschäftspartner Zeugen der kleinen Gesangseinlage. Das Landesarbeitsgericht Köln entschied jedoch anders: Da der Mitarbeiter schon seit 30 Jahren in der Firma angestellt war, hätte auch eine einfache Abmahnung gereicht.

Zu langsam bei der Arbeit

Eine Architektin in Hessen hatte von ihrem Arbeitgeber, der Kreisverwaltung, einen Auftrag zur Erstellung eines Gutachtens bekommen. Ein privates Bauvorhaben sollte bewertet werden. Kalkuliert waren 40 Tage, die Dame ließ sich jedoch 96 Arbeitstage Zeit. In dieser Periode erhielt die Architektin eine schriftliche Anweisung, später dann eine Abmahnung und zum Schluss die Kündigung. Das Gericht gab der Kündigung statt, die Hälfte der Zeit, so die Richter, hätte für die Erstellung vollkommen ausgereicht

Körperhygiene – wer stinkt, fliegt raus

Mangelnde Körperhygiene ist ein Ärgernis befand die Stadt Köln und kündigte einem 50-jährigen Architekten, der offenbar auch ohne Deo glücklich war, in der Probezeit. Der Mann klagte – und verlor. Der Mann war der Meinung, der Rauswurf sei unwirksam, weil er mit mangelnder Körperhygiene begründet worden war. Dies sei unwahr und verletze seine Menschenwürde. Das sei “absolut erniedrigend unter gebildeten Menschen”, argumentierte er. Das Gericht war anderer Meinung und bestätigte die Kündigung.

Die Stadt Köln hatte dem Mann in dem Verfahren einen Vergleich angeboten. Danach hätte sie darauf verzichtet, den Grund für die Kündigung weiter zu erwähnen und ihm noch für vier Monate sein Gehalt gezahlt. Der 50-Jährige lehnte dies jedoch ab. Es gehe ihm nicht um Geld, sondern um seine Würde, sagte er. Die Leiterin der Denkmalbehörde, die ihm Schweißgeruch und schmutzige Hände nachgesagt hatte, solle sich dafür entschuldigen.

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