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Wer daran nicht teilnehmen möchte, kann also aufatmen Wie es das Arbeitsrecht vorsieht, besteht auf einer betrieblichen Weihnachtsfeier keine Anwesenheitspflicht Das gilt auch dann, wenn Vorgesetzte das Erscheinen auf dem Fest mehr oder weniger ausdrücklich erwarten Diese Regelung gilt sowohl für Betriebsfeiern während der Arbeitszeit als auch für jene außerhalb der Arbeitszeit
Eines vorneweg: Eine betrieblichen Weihnachtsfeier ist keine Pflichtveranstaltung. Wer daran nicht teilnehmen möchte, kann also aufatmen. Wie es das Arbeitsrecht vorsieht, besteht auf einer betrieblichen Weihnachtsfeier keine Anwesenheitspflicht. Das gilt auch dann, wenn Vorgesetzte das Erscheinen auf dem Fest mehr oder weniger ausdrücklich erwarten. Diese Regelung gilt sowohl für Betriebsfeiern während der Arbeitszeit als auch für jene außerhalb der Arbeitszeit.

Zwar müssen nicht teilnehmende Kollegen keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen erwarten, um jedoch nicht als unkollegial abqualifiziert zu werden, sollte man sich eine gute Erklärung für sein Nicht-Erscheinen zurechtlegen.

Weihnachtsfeier während der Arbeitszeit: Das müssen Sie wissen

Findet die Feier während der Arbeitszeit statt, müssen sich nicht feierwütige Beschäftigten an ihrem Arbeitsplatz einfinden. Ist dies aus unterschiedlichen Gründen nicht möglich, dürfen Mitarbeiter mit Zustimmung des Vorgesetzten nach Hause gehen. Das zumindest sagt die Gewerkschaft Verdi im Internet. Einen Urlaubstag beziehungsweise Überstunden auf dem Zeitkonto müssen sie laut der Arbeitnehmervertretung nicht opfern.

Muss der Arbeitgeber eine Weihnachtsfeier ausrichten?

Ebenso freiwillig wie die Teilnahme ist auch die Ausrichtung einer Weihnachtsfeier. Unternehmen müssen weder eine Feier finanzieren noch ihre Angestellten für das Fest freistellen.

Weihnachtsfeier ohne den Chef: Ist das möglich?

Natürlich können Arbeitnehmer auch ohne den Chef feiern, allerdings ist es dann kein Betriebsfest mehr, sondern eine rein private Veranstaltung. Das muss zwar der Stimmung nicht unbedingt schaden, kann dafür aber andere Nachteile haben. In die Arbeitszeit sollte man eine solche Veranstaltung dann allerdings nicht legen.

Die Sache mit der Unfallversicherung

Für einen Versicherungsschutz auf der Weihnachtsfeier ist es maßgeblich, ob es sich dabei um eine betriebliche oder eine private Feier handelt. Bei  betrieblichen Festen kommt die Unfallversicherung für alle Verletzungen auf.

Verletzt sich ein Mitarbeiter jedoch während oder auf der Rückfahrt von einer privaten Feier, kommt die gesetzliche Unfallversicherung nicht für die Folgen auf. Das gilt übrigens auch dann, wenn zu einer offiziellen betrieblichen Weihnachtsfeier nicht alle Kollegen im Betrieb oder der Abteilung eingeladen waren.

Grundsätzlich keinen Versicherungsschutz genießen Familienangehörige und mitfeiernde Gäste.

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