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Krankes Kind, Hochzeit, Umzug: Das müssen Sie über Sonderurlaub wissen

Neben dem ganz regulären Erholungsurlaub sieht das deutsche Arbeitsrecht eine zweite Form des Urlaubs vor: Sonderurlaub. Dieser ist allerdings abhängig von bestimmten Voraussetzungen. Wir sagen, was Sie zum Thema Sonderurlaub wissen müssen.

Was ist Sonderurlaub?

Sonderurlaub können Arbeitnehmer bei ihrem Arbeitgeber beantragen. Dabei ist das kein Goodwill des Unternehmens, sondern ein gesetzlicher Anspruch, auf den man sich berufen kann. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist die Regelung zum Sonderurlaub im §616 festgeklopft:

“Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird. […]”

Übersetzt heißt das: Auch Sonderurlaub wird vom Arbeitgeber bezahlt, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen. Allerdings können Arbeits- und Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen diese Regelung auch außer Kraft setzen bzw. die Lohnfortzahlung beim Sonderurlaub ausschließen. Wichtigste Voraussetzung ist ein wichtiger persönlicher Grund, den er Arbeitnehmer nicht selbst verschuldet hat.

Wann bekomme ich Sonderurlaub?

In der Regel ist Sonderurlaub in Arbeits- bzw. Tarifverträgen festgelegt. Auch eine Betriebsvereinbarung kann Regelungen zu Sonderurlaub umfassen. Mögliche Gründe für Sonderurlaub können sein:

  • Geburt des eigenen Kindes: 1 Tag
  • Tod eines Elternteils, Kindes oder Ehepartners bzw. eingetragenen Lebenspartners: 2 Tage
  • aus betrieblichen Gründen erforderlicher Umzug in eine andere Stadt: 1 Tag
  • beim 25-jährigen und beim 40-jährigen Arbeitsjubiläum: 1 Tag (offentlicher Dienst)
  • bei schwerer Erkrankung eines im Haushalt lebenden Angehörigen: 1 Tag/Jahr
  • bei schwerer Erkrankung eines Kindes unter 12 Jahren: bis zu 4 Tage/Jahr
  • bei einem Gerichtstermin, wenn das persönliche Erscheinen angeordnet wurde (ebenso als Zeuge)
  • zwingende ärztliche Behandlung, die nicht außerhalb der vereinbarten Arbeitszeiten erfolgen kann
  • Staatsbürgerliche Pflichten bzw. Ehrenämter, etwa als ehrenamtlicher Richter, Schöffe, im Katastrophenschutz oder bei der freiwilligen Feuerwehr
  • aus religiösen Gründen, etwa zur Konfirmation  oder Kommunion

Manchmal gewähren Unternehmen ebenfalls Sonderurlaub bei der eigenen Hochzeit oder der Hochzeit von engen Verwandten (Eltern, Kind).

Wie lange bekomme ich Sonderurlaub?

Sowohl das Gesetz (§616 BGB) als auch Tarifverträge regeln die Länge des Sonderurlaubs. Oft ist die Länge auch abhängig von der Betriebszugehörigkeit. In der Regel können das – je nach Anlass – zwischen einem und 4 Tagen sein.

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