
Im Rahmen dieser Verordnung müssen Importeure oder deren indirekte Zollvertreter die Treibhausgasemissionen ihrer importierten Produkte offenlegen. Zu einem späteren Zeitpunkt werden diese Emissionen dann bepreist, und entsprechende Zertifikate müssen erworben werden. Eine der größten Herausforderungen dieser Regulierung besteht darin, dass die Importeure stark von den Emissionsdaten abhängig sind, die ihre Lieferanten und Hersteller aus Nicht-EU-Staaten bereitstellen müssen.
Ziel von CBAM
Im Kern ist CBAM eine Erweiterung des bestehenden EU-Emissionshandelssystems. Das zentrale Anliegen ist die Verhinderung von "Carbon Leakage" – der Verlagerung emissionsintensiver Produktionen ins nicht-europäische Ausland. Dies soll verhindern, dass Emissionen einfach an anderer Stelle der Welt entstehen oder sogar zunehmen. Das übergeordnete Ziel ist somit die Förderung einer globalen Emissionsreduktion.
Betroffene Sektoren und Verantwortlichkeiten
Aktuell sind sechs Sektoren betroffen: Strom, Dünger, Aluminium, Stahl und Eisen, Wasserstoff sowie Zement. Die Identifizierung der betroffenen Produkte erfolgt anhand ihrer KN-Nummer (Zolltarifnummer). Bei der Umsetzung von CBAM gibt es zwei wichtige Verantwortlichkeiten: Zum einen sind die Importeure, die auch für die Zollanmeldungen zuständig sind, verpflichtet, die entsprechenden Quartalsberichte abzugeben. Zum anderen müssen sie mit den Anlagenbetreibern oder Lieferanten kooperieren, die im besten Fall die erforderlichen Emissionsdaten liefern sollten. Die Preise für CBAM-Zertifikate werden auf Basis der aktuellen Preise aus dem bestehenden EU-Emissionshandelssystem (EU EHS) festgelegt.
Ausnahmen von CBAM sind derzeit eng definiert. Dazu gehören die EFTA-Staaten sowie sehr kleine Importmengen mit einer aktuellen monetären Wertgrenze von 150€. Im Rahmen der sogenannten "Omnibus"-Diskussion wird momentan über eine mögliche Änderung dieser Grenze auf eine jährliche Menge von 50 Tonnen beraten.
Zeitplan und Phasen
Derzeit befinden wir uns in der sogenannten Übergangsphase, die noch bis Ende 2025 gilt. In dieser Phase sind noch nicht alle Pflichten in Kraft getreten. Die CO₂-Bepreisung und das Thema der CBAM-Zertifikate sind noch nicht aktiv. Die wichtigste aktuelle Pflicht ist die Dokumentations- und Berichtspflicht in Form eines Quartalsberichts.
Ab 2026 folgt dann die Implementierungsphase, in der alle Pflichten gelten werden. Ab diesem Zeitpunkt findet auch der Erwerb der CBAM-Zertifikate statt, wobei diskutiert wird, ob die Einführung dieser Zertifikate erst ab Februar 2027 erfolgen soll. Die Berichtspflicht ändert sich von einem Quartalsbericht zu einem jährlichen CBAM-Bericht. Auch hier wird eine mögliche Verschiebung des Abgabetermins vom 31. Mai auf den 30. August erwogen.
Wichtige Änderungen durch Omnibus
Im Rahmen des Omnibus-Verfahrens werden mehrere Änderungen für CBAM diskutiert. Dazu gehört die mögliche Anpassung des Schwellenwerts von einer monetären Grenze zu einer Mengengrenze von 50 Tonnen pro Jahr pro Einführer. Aktuell liegt der Schwellenwert jedoch noch bei 150€, und die vierteljährliche Berichtspflicht bleibt für dieses Jahr bestehen.
Weitere Diskussionspunkte sind mögliche Vereinfachungen in der Emissionsberechnung für bestimmte Waren, wobei sich der Umfang der relevanten Waren durchaus erweitern könnte. Es ist daher sinnvoll, diese Entwicklungen im Detail zu beobachten und sich entsprechend vorzubereiten, anstatt die Bemühungen in diesem Bereich zu reduzieren.
Auch wenn die jährliche Berichterstattung möglicherweise um drei Monate verschoben wird, bleiben die Daten aus 2026 weiterhin berichtspflichtig. Trotz möglicher Vereinfachungen der Vorschriften und Prozesse bleiben die finanziellen Auswirkungen von CBAM relevant und sollten so früh wie möglich analysiert und überwacht werden, damit Unternehmen gut aufgestellt sind, wenn die vollständige Implementierung erfolgt.
Wie IntegrityNext Sie unterstützt
Die IntegrityNext CBAM-Lösung basiert auf einem vierstufigen End-to-End-Prozess, der alle erforderlichen Schritte abdeckt und den wir gemeinsam mit unseren Kunden durchlaufen.
Schritt 1: Upload relevanter Zolldaten Wir beginnen mit dem Upload Ihrer Zolldaten. Hierfür haben wir ein spezielles Excel-Template entwickelt, das Sie nutzen können.
Schritt 2: Abfrage von Produkt- und Emissionsdaten Im zweiten Schritt werden die entsprechenden Produkt- und Emissionsdaten der Herstellungsanlagen von Ihren Lieferanten abgefragt.
Schritt 3: Datenprüfung und -genehmigung Der dritte Schritt umfasst die Überprüfung und Genehmigung der gesammelten Daten. Hier bieten wir einen hochautomatisierten Prozess.
Schritt 4: Berichterstattung und Einreichung Im vierten und letzten Schritt geht es um die Berichterstattung der CBAM-Daten und die Einreichung des aktuell erforderlichen Quartalsberichts im XML-Format im EU-Portal. Wir unterstützen Sie dabei vollständig: Die XML-Datei wird Ihnen zur Verfügung gestellt bzw. können Sie diese mit einem Knopfdruck selbstständig direkt aus unserem Tool herunterladen.
Partner der Veranstaltung

Schillerstr. 23A
80336 München
Deutschland