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(Bild: AdobeStock/ Gudellaphoto)

Zwei Hersteller von Industriebatterien und deren Verantwortliche müssen wegen Absprachen rund 28 Millionen Euro zahlen. Bei den betroffenen Unternehmen handelt es sich um Hawker und Hoppecke. Wegen der Kronzeugenregelung muss die Exide Technologies GmbH, Büdingen, keine Geldbuße zahlen.

Verfahren seit April 2014

die Unternehmen hatten sich beim so genannten Metallteuerungszuschlag abgesprochen. Dieser ist ein an sich zulässiges Instrument, um Änderungen der Rohstoffpreise quasi automatisch und ohne jeweils neue Verhandlungen in den Abgabepreis von Produkten einfließen zu lassen. Der Lieferant kann so sein Rohstoffpreisrisiko auf den Abnehmer abwälzen.

Zuschlag als Standard ist unzulässig

Eindeutig unzulässig sei allerdings, dass sich Lieferanten untereinander abstimmen, einen solchen Zuschlag branchenweit als Standard einzuführen bzw. beizubehalten und damit den Wettbewerb um andere Preismodelle auszuschalten, monierte das Kartellamt.

Im Einzelnen hatten die sich Unternehmen Anfang 2004 vor dem Hintergrund steigender Bleipreise darüber abgesprochen, beim Vertrieb von Stationärbatterien im Inland den Zuschlag durchgängig anzuwenden. Darüber hinaus bestand im Zeitraum vom September 2012 bis März 2014 zwischen den Unternehmen Exide, Hawker und Hoppecke ein Einvernehmen beim Vertrieb von Traktionsbatterien.

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