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(Bild: Pixabay/Gerd Altmann)

Ob Büro, Home Office oder Außentermin: Laut eines Grundsatzurteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) müssen Arbeitgeber die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter komplett erfassen – nicht nur die Überstunden.

Schutz der Arbeitnehmerrechte

Betroffen sind alle Unternehmen in Europa sowie alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Alle Unternehmen werden künftig Systeme einrichten müssen, die die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter erfassen. Nach Ansicht der Richter des Europäischen Gerichtshofs sei das zwingend notwendig, um die Rechte der Arbeitnehmer zu schützen. Nur wenn die Arbeitgeber verpflichtet werden, die Arbeitszeit genau zu protokollieren, könne man sicherstellen, dass die Vorschriften, die die Arbeitnehmer schützen sollen, auch eingehalten werden.

Geklagt hatte eine spanische Gewerkschaft gegen den dortigen Ableger der Deutschen Bank. Wie auch in Deutschland ist es dort bisher nur verpflichtend, Überstunden zu erfassen. Das reicht dem Urteil des EuGH zufolge nicht aus.
So viele Überstunden machen Arbeitnehmer

Vorschriften zum Arbeitsschutz

Orientiert man sich an den Vorschriften zum Arbeitsschutz, darf ein Arbeitnehmer in der Regel nur 48 Stunden pro Woche arbeiten. Zwischen den Arbeitstagen muss er eigentlich mindestens elf Stunden Pause am Stück machen. So schreibt es das deutsche Arbeitszeitgesetz vor. Die Rechte sind aber auch auf europäischer Ebene sowohl in der EU-Grundrechtecharta als auch in der EU-Arbeitszeitrichtlinie festgeschrieben.

Wie die Arbeitszeit erfasst werden soll, bleibt dem Urteil zufolge den einzelnen Mitgliedsstaaten überlassen. Je nachdem, um welche Tätigkeit es geht oder wie groß das Unternehmen ist, könnten die Vorgaben unterschiedlich ausfallen. (Az: C-55/18)

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