Bild eines Antragsformulars auf Kurzarbeitergeld mit Kugelschreiber

Künftig können Unternehmen zu bis zu 24 Monate Kurzarbeitergeld beziehen. (Bild: Stockfotos-MG/Adobestock)

Die große Koalition hat die Bezugszeit des Kurzarbeitergeldes verlängert. Kurzarbeitende Unternehmen können die Lohnersatzleistung für ihre Mitarbeiter nun für bis zu 24 Monate beantragen. Die Regelung gilt für Betriebe, die das Kurzarbeitergeld (KUG) vor dem 31. Dezember 2020 eingeführt haben, längstens aber bis zum 31. Dezember 2021. Zusätzlich wurde die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis Ende des Jahres verlängert.

Allerdings könnten die Reaktionen auf die Entscheidung unterschiedlicher nicht sein. Sogar aus der Wirtschaft kommt ein zweigeteiltes Echo. So hält der Maschinenbauerverband VDMA die Verlängerung der Kurzarbeit für "im Grundsatz richtig". Allerdings moniert er die Bedingungen unter denen das KUG gewährt wird, sowie die Laufzeit. Daher geht der Beschluss an den Bedürfnissen vieler Maschinenbauer vorbei, die sich in einem längeren Transformationsprozess befinden.

"Zudem wird das Ziel, den Unternehmen in der Corona-Krise zusätzliche Liquidität zu verschaffen, dadurch konterkariert, dass die Koalition die Rückerstattung der Sozialbeiträge zum Teil an Weiterbildungsmaßnahmen knüpft. Das verteuert die Kurzarbeit und könnte Personalabbau fördern", so VDMA-Präsident Carl Martin Welcker.

Weniger kritisch sieht es der Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbands BDI, Joachim Lang: "Die Verlängerung von stabilisierenden Maßnahmen wie Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Betriebe sowie Lockerungen im Insolvenzrecht sind notwendig, um die geschwächte Wirtschaft zu stabilisieren. Viele unserer Unternehmen befinden sich immer noch stark im Griff der Coronakrise."

IfW äußert sich kritisch

Auch das Institut für Weltwirtschaft Kiel (IfW) sieht die Verlängerung nicht so positiv, allerdings aus einer anderen Perspektive: Zwar sei die Maßnahme angesichts des dramatischen Wirtschaftseinbruchs nachvollziehbar, jedoch würden nicht mehr marktfähige Unternehmen künstlich am Leben gehalten, so IfW-Präsident Gabriel Felbermayr. Auf diese Weise würde der Strukturwandel gebremst. Und ohne diesen sei keine stabile Wirtschaftsentwicklung möglich.

Felbermayr empfiehlt stattdessen, die Eigenkapitalbasis der Unternehmen zu stärken. Das könne über erweiterte Verlustabschreibungen passieren. So könnten die Unternehmen nach der Krise dort weitermachen, wo sie vorher aufgehört hätten. Auch die Verlängerung der Insolvenzantragspflicht bis Ende 2020 findet der Ökonom nicht sinnvoll: "Insolvenzen werden dadurch verschleppt." Es gebe bereits jetzt klare Mitnahmeeffekte.

Immer informiert mit den Newsletter von TECHNIK+EINKAUF

Hat Ihnen gefallen, was Sie gerade gelesen haben? Dann abonnieren Sie unseren Newsletter. Zwei Mal pro Woche halten wir Sie auf dem Laufenden über Neuigkeiten, Trends und Wissen rund um den technischen Einkauf - kostenlos!

Newsletter hier bestellen!

DIW und IG Metall begrüßen Verlängerung

Das Berliner DIW (Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung) dagegen begrüßt die neue Kurzarbeitsregelung. "Die Verlängerung von Kurzarbeitergeld und Hilfen für die Unternehmen sind zielführend und unausweichlich", sagte Marcel Fratzscher, Chef des DIW. "Wir müssen uns noch auf etwa zwei bis drei harte Jahre einstellen, bis unsere Wirtschaft wieder einigermaßen in Fahrt kommt."

Auch die Arbeitgeber der Metallbranche sowie deren Arbeitnehmervertreter zeigen sich zufrieden. „Gut, dass die Koalitionäre die Regelungen zur Bezugsdauer und Aufzahlung auf das Kurzarbeitergeld verlängert haben und dass es steuerliche Erleichterungen für die Arbeitgeberzuschüsse zum Kurzarbeitergeld gibt“, sagt Jörg Hofmann, Erster Vorsitzender der IG Metall. „Nun gilt es sicherzustellen, dass die Beschlüsse des Koalitionsausschusses im parlamentarischen Verfahren nicht weiter verwässert und an einigen Stellen nachgeschärft werden.“

Sie möchten gerne weiterlesen?