Roter Standard-Container, der in einem Hafen durch einen Kran bewegt wird.

Container im Hafen: Wie können sich Unternehmen gegen höhere Gewalt wappnen? (Bild: ake1150/AdobeStock)

Irisches Grün und glückliche Touristen sind die Exportschlager der irischen Grafschaft Limerick - direkt gefolgt von Aluminium. In Aughinish produziert der russische Rohstoffkonzern Rusal jedes Jahr zwei Millionen Tonnen Aluminiumoxid. Die Russen liefern rund 30 Prozent des in Europa verarbeiteten Leichtmetalls.

Doch Anfang April 2018 gerieten der Aluboom und die irische Idylle unter Druck. Weil Rusals Eigentümer, Oleg Deripaschka, für den Kreml arbeiten soll, sanktionierte US-Präsident Trump den Konzern. Aus Angst, ebenfalls ins Visier der USA zu geraten, berief sich der britische Bergbaukonzern Rio Tinto auf höhere Gewalt und lieferte der Schmelze in Aughinish kein Bauxit mehr. Über 700 irische Arbeiter bangten um ihre Jobs. Der Preis für Aluminium stieg um 30 Prozent auf 2.500 Dollar je Tonne.

Just-in-time macht Lieferketten anfälliger

Der Vorfall zeigt dreierlei:

1) Je vernetzter globale Wertschöpfungsbeziehungen sind, desto weiter wirken sich Fälle höherer Gewalt in der Supply Chain aus. Das gilt umso mehr, je enger Betriebe ihre just-in-time- oder just-in-sequence-Belieferung takten.

2) Ursache von immer mehr Unterbrechungen der Lieferketten ist der Mensch – keine Naturkatastrophe. In zwei von drei Fällen ist der Auslöser ein Brand oder eine Explosion, hat der Industrieversicherer der Allianz, AGCS, errechnet. Stürme folgen an zweiter Stelle, verursachen aber nur sechs Prozent der Störungen. Überschwemmungen liegen abgeschlagen auf dem siebten Rang. Sie lassen die Lieferkette in drei Prozent aller Fälle reißen.

3) Ob für irische Arbeiterfamilien oder einen Weltkonzern, Unterbrechungen der Supply Chain können existenzbedrohende Folgen haben. Bereits zum sechsten Mal nannten Unternehmen in der jährlichen Risikomanagementstudie der Allianz Betriebsunterbrechungen 2018 als größte Gefahr für den Bestand ihrer Organisation. Kein Wunder, kostet sie jeder Stillstand im Schnitt doch gut zwei Millionen Euro.

Umso wichtiger ist es für Einkäufer, sich dagegen abzusichern, dass ihre Supply Chain höherer Gewalt nicht standhält.

Sichern Force-Majeure-Klauseln die Lieferkette?

Die in Lieferverträgen vereinbarten Klauseln gegen höhere Gewalt geben ihnen diese Sicherheit jedoch nicht. Mit ihnen vereinbaren Vertragspartner grundsätzlich nur, dass sie sich kein Verschulden vorwerfen, wenn eine Partei wegen höherer Gewalt nicht liefern oder zahlen kann. Der Partner gerät nicht in Verzug und muss keinen Schadensersatz leisten.

„Um höhere Gewalt handelt es sich, wenn keine Vertragspartei ein Ereignis verhindern kann, weil die Ursache dafür außerhalb ihres Einflussbereichs liegt“, erklärt Frank Bernardi. Der Anwalt leitet die Praxisgruppe „Vertriebsrecht“ bei der Kanzlei Rödl & Partner. Außerdem dürfe grundsätzlich bei Vertragsschluss nicht absehbar sein, dass der Vorfall tatsächlich eintreten werde.

Üblicherweise gelten danach Ausfälle aufgrund von Feuer, Explosionen, Überschwemmungen, Stürmen, Erdbeben, Blitzschlägen, Hurrikanen und Taifunen sowie Unruhen oder die Schließung von Grenzen als höhere Gewalt.

Lieferantenausfall als Force Majeure?

Kann ein Lieferant nicht liefern, weil seine Zulieferer ausfallen, kann er sich dagegen nicht auf Force Majeure berufen – auch dann nicht, wenn er nach einem Ereignis zwar liefern kann, aber nur zu extrem hohen Zusatzkosten. Einkäufern empfiehlt Bernardi, die Fälle, in denen sich ein Lieferant mit Force Majeure entschuldigen kann, möglichst einzuschränken. „Dann ist der Partner weiter zur Leistung verpflichtet und muss immerhin Schadensersatz leisten“, erklärt er.

Derart klar formulierte Force-Majeure-Klauseln setzen voraus, dass Einkäufer die Risiken analysiert haben, die von einem Lieferanten ausgehen. Nur wer weiß, dass, ein Zulieferer bestellte Teile in einer Betriebsstätte in einem hochwassergefährdeten Gebiet fertigt, kann Überschwemmungen als Fälle höherer Gewalt ausschließen. Der Partner kann sich dann kaum darauf berufen, dass er mit der nächsten Flut nicht zumindest rechnen musste.

„Wer solche Risiken nicht analysiert, wird sich auch mit noch so guten Verträgen kaum vor höherer Gewalt schützen können“, warnt Volker Münch, Risikoexperte im globalen Property-Team bei AGCS. „Unternehmen, die dagegen ein gutes Lieferkettenrisikomanagement betreiben, können auch gute Force-Majeure-Klauseln formulieren.“ Immerhin müsse er für beides die gleichen Überlegungen anstellen.

Was sind die Folgen einer Force Majeure?

Ein gutes Risikomanagement braucht auch, wer im Vertrag die Auswirkungen vereinbaren will, die Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt haben sollen. „Auf jeden Fall müssen die Parteien regeln, wie schnell der Lieferant seinen Kunden informieren muss“, erklärt Klaus Gotthardt, Principal und Experte für internationalen Einkauf bei der Unternehmensberatung Inverto.

Wenn die Lieferkette knirscht, ist es für betroffene Unternehmen unverzichtbar, schnell Klarheit zu gewinnen. Nur so können sie neue Lieferanten beauftragen, bevor es ein vom gleichen Vorfall betroffener Wettbewerber tut. Alternative Bezugsquellen muss der Einkauf daher in Notfallplänen festlegen, bevor eine Explosion oder ein Erdbeben die Supply Chain unterbricht.

Wer die Pläne in Ruhe vorbereitet, kann auch überlegen, ob er die Auswirkungen höherer Gewalt nur in der Force-Majeure-Klausel regeln will. „Ich würde empfehlen alle Risiken abzudecken, die bei vergleichbaren Geschäften typischerweise auftreten“, rät Bernardi von Rödl & Partner. Diese umfassende Absicherung erfolge an vielen Stellen im Vertrag.

Vertragliche Verpflichtungen prüfen

Inverto-Experte Gotthardt stimmt zu. Er würde Vereinbarungen treffen, die die Liefersicherheit auch dann garantieren, wenn ein Unternehmen durch Hochwasser oder einen Wirbelsturm ausfällt. „Einkäufer können Lieferanten aus erdbeben- oder überflutungsgefährdeten Gebieten verpflichten, in Distributionszentren in Europa immer ausreichende Mengen eines Produkts vorzuhalten“, erklärt Gotthardt. „Alternativ können sie ihren Partnern anbieten, Consignmentlager einzurichten, in denen sie die Teile auf dem Gelände ihres Kunden lagern.“

Schließlich müssen Einkäufer wissen, auf welche Bevorratung sie sich verlassen können, bevor sie in der Force-Majeure-Klausel eine Frist vereinbaren, nach der sie den Vertrag kündigen oder davon zurücktreten können. „Wer Partnern Werkzeug zur Verfügung stellt, sollte außerdem regeln, wann er dieses an andere Zulieferer weitergeben kann“, rät AGCS-Experte Münch. Auch das lässt sich nur mit Hilfe eines Notfallplans entscheiden, der den Alternativlieferanten benennt und beschreibt, wie dieser an die Formen und Stanzen kommt.

Unternehmen, die ihre Vertragsgestaltung und ihr Risikomanagement klug kombinieren, können so weitgehend verhindern, dass höhere Gewalt ihre Existenz gefährdet. Die irischen Arbeiter in Aughinish konnten das nicht.

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