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(Bild: Pixabay)

EXW (Ex Works) und FOB, CFR und CPT – entsprechend betont klingen die Abkürzungen der International Commercial Terms (Incoterms) wie eine Zeile aus einem Rapsong.

Wozu dienen Incoterms?

Dabei beschreiben die elf Klauseln, wie Einkauf und Verkauf sowohl beim Local Sourcing als auch beim Global Sourcing ihre Rechte und Pflichten beim Transport und der Lieferung einer Ware verteilen.

Da die Klauseln weltweit anerkannt sind, schaffen sie im Streitfall auch dann Rechtssicherheit, wenn es Unterschiede in den Handelsbräuchen oder im Handels- und Zivilrecht in den Heimatländern der beiden Vertragspartner gibt.

Überblick: Welche Incoterms gibt es?

Code Bedeutung anzugebender Ort
EXW ab Werk (EX Works) Standort des Werks
FCA frei Frachtführer (Free CArrier) Standort des vereinbarten Frachtführers
FAS frei längsseits Schiff (Free Alongside Ship) vereinbarter Verladehafen
FOB frei an Bord (Free On Board) vereinbarter Verladehafen
CFR Kosten und Fracht (Cost and FReight) vereinbarter Bestimmungshafen
CIF Kosten, Versicherung und Fracht bis zum Bestimmungshafen (Cost Insurance Freight) Gefahrübergang am Verschiffungsfafen, Kostenübergang ab Bestimmungshafen
DAT geliefert Terminal (Deliverred At Terminal) vereinbartes Terminal
DAP geliefert benannter Ort (Delivered At Place) vereinbarter Lieferort im Einfuhrland
CPT Fracht bezahlt bis (Carriage Paid To) vereinbarter Bestimmungsort
CIP Fracht und Versicherung bezahlt (Carriage Insurance Paid) vereinbarter Bestimmungsort
DDP geliefert Zoll bezahlt (Delivered Duty Paid) vereinbarter Lieferort im Einfuhrland

 

International Klarheit schaffen durch Incoterms im Einkauf

Zwar können Beschaffung und Verkauf auch in einzelnen Vertragsklauseln regeln, wer die Pflicht hat, die Ware zu verpacken und zu verladen, beim Zoll im exportierenden wie importierenden Land anzumelden, anfallende Bearbeitungs-, Zoll- sowie Be- und Entladegebühren in Häfen und auf Flughäfen zu übernehmen und eine Versicherung abzuschließen.

Eindeutige Regelungen für all diese Pflichten zu formulieren, ist jedoch aufwändig. Außerdem legen Juristen Verträge im Streitfall in unterschiedlichen Ländern unter Umständen anders aus.

Die erstmals 1936 von der Internationalen Handelskammer ICC formulierten Incoterms dagegen sind weltweit anerkannt und schaffen in jedem Land Klarheit. Die aktuelle Fassung datiert aus dem Jahr 2010.

Incoterms ersetzen keinen Kaufvertrag

Allerdings ersetzen Incoterms keinen Kaufvertrag. Sie regeln weder, wie die Zahlung zu erfolgen hat, noch was im Falle höherer Gewalt oder der Lieferung einer mangelhaften Ware passieren soll.

Die Incoterms beantworten lediglich Fragen wie

 

  • welcher Vertragspartner die Versand-, Verpackungs- und Versicherungskosten sowie Zölle und Zollgebühren trägt,
  • welche Partei Waren- und Transportdokumente beschaffen muss,
  • an welchem Ort die Haftung für Transportschäden vom Verkäufer auf den Käufer übergeht,
  • wer die Ware wie zu verpacken hat,
  • wie der Verkäufer den Käufer über den Stand der Lieferung informieren muss
  • und bis wohin der Verkäufer die Ware auf seine Rechnung und auf sein Risiko transportieren muss und ab welchem Ort der Käufer Kosten und Haftung übernimmt.

Welche Gruppen von Incoterms gibt es?

Um sie leichter handhaben zu können, sind die elf Incoterms in Gruppen eingeteilt. So gelten die Klauseln FAS, FOB, CFR und CIF nur für den Schiffstransport, die Terms EXW, FCA, CPT, CIP, DAP, DAR und DDP dagegen für jedes Transportmittel. Zusätzlich gibt es die

  • Gruppe E: Sie umfasst nur den Incoterm EXW – „ex Works“ – bei dem der Verkäufer seine Verpflichtungen erfüllt hat, sobald er die Ware auf seinem Werksgelände zur Abholung bereitstellt. Ab diesem Zeitpunkt übernimmt der Käufer alle Kosten und das Risiko.
  • Gruppe F: Zu ihr gehören die Absendeklauseln FCA, FAS und FOB nach denen der Käufer die Kosten und das Risiko für den Haupttransport ab dem Zeitpunkt übernimmt, in dem der Verkäufer die Ware dem Frachtführer übergibt.
  • Gruppe C: Sie listet die Absendeklauseln CFR, CIF, CPT und CIP auf. Diese sehen vor, dass der Verkäufer zwar die Transportkosten trägt, das Risiko aber mit der Übergabe der Ware an den Frachführer auf den Käufer übergeht.
  • Gruppe D: Zu ihr gehören die Ankunftsklauseln DAP, DAT und DDP. Sie sehen vor, dass der Verkäufer alle Kosten und das Risiko bis zur Ankunft der Ware am vereinbarten Bestimmungsort übernimmt.

Die Pflichten des Einkäufers nehmen also von der Gruppe E über die Incoterms der Gruppen F und C bis zur Gruppe D ab, während der Verkäufer umgekehrt immer mehr in der Pflicht steht.

Einkäufer wählen deshalb vorzugsweise Incoterms der Gruppe D, idealerweise sogar die Klausel „DDP“. Sie überträgt dem Verkäufer die Verpflichtung, alle Kosten und Gefahren bis zur Entladung der Ware am Bestimmungsort zu übernehmen.

Pflichten nach den Incoterms 2010

Die Pflichten nach den Klausen beziehen sich auf die Verladung auf das Transportmittel, die Anmeldung zum Export-Zoll, den Transport zum Exporthafen, die dortigen Ladegebüren, die Lkw-Entladung und Weitertransport sowie die Gebühren am Importhafen und auch die Versicherung.

  Verladung auf Transportmittel Export-Zollanmeldung Transport zum Exporthafen Entladen des Lkw im Exporthafen Ladegebühren im Exporthafen Transport zum Importhafen
EXW nein nein nein nein nein nein
FCA ja ja ja nein nein nein
FAS ja ja ja ja nein nein
FOB ja ja ja ja ja nein
CFR ja ja ja ja ja ja
CIF ja ja ja ja ja ja
DAT ja ja ja ja ja ja
DAP ja ja ja ja ja ja
CPT ja ja ja ja ja ja
CIP ja ja ja ja ja ja
DDP ja ja ja ja ja ja

 

 

  Entlade-gebühren im Importhafen Verladen auf Lkw im Importhafen
Transport zum Zielort Einlade-gebühren am Zielort Einfuhr-verzollung Einfuhr-versteuerung Versicherung
EXW nein nein nein nein nein nein nein
FCA nein nein nein nein nein nein nein
FAS nein nein nein nein nein nein nein
FOB nein nein nein nein nein nein nein
CFR nein nein nein nein nein nein nein
CIF nein nein nein nein nein nein ja
DAT ja nein nein nein nein nein nein
DAP ja ja nein nein nein nein nein
CPT ja ja ja ja nein nein nein
CIP ja ja ja ja nein nein ja
DDP ja ja ja ja ja ja nein

Vorsicht bei der Vertragsgestaltung

Um einen Incoterm anzuwenden, müssen die Vertragsparteien auf diesen in ihrem Kauf- oder Rahmenvertrag ausdrücklich Bezug nehmen. Alternativ kann der Verkäufer die entsprechende Regelung auch in seinem Bestellformular oder seinen AGB angeben.

Die Vertragspartner sollten in ihrer Vereinbarung zudem die Fassung der Klauseln nennen, auf die sie sich beziehen. Die ICC hat die Incoterms 2010 umfassend überarbeitet. Allerdings gilt auch die Fassung aus dem Jahr 2000 noch – und 2020 soll die nächste Überarbeitung der Klauseln erscheinen.

Nach dem 3-Buchstaben-Code sollte im Vertrag daher explizit „Incoterms 2000“ oder „Incoterms 2010“ stehen.

Einzelheiten so präzise wie möglich angeben

Außerdem sollten die Vertragsparteien Einzelheiten der Lieferung wie den Bestimmungsort oder den Ort des Gefahrenübergangs so detailliert wie möglich angeben.

Die Formulierung „CPT München – Flughafen Erding, 85356 München – ohne Zölle und Abgaben (Incoterms 2010)“ verschafft also mehr Rechtssicherheit als die Angabe „CPT München – Flughafen Erding“.

Individualität unerwünscht

Selbstverständlich können Vertragsparteien den Inhalt eines Incoterm auch an ihre Bedürfnisse anpassen. Allerdings sollten sie Abweichungen möglichst präzise und unmissverständlich formulieren und sich bewusst sein, dass die Abweichung vom international anerkannten Standard zu Einbußen bei der Rechtsklarheit führen kann.

Denn anders als bei einem Rapsong ist sprachliche Kreativität im internationalen Handel nicht erwünscht.

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