Am 22. März 2024 wurde in Deuschland das Wachstumschancengesetz von Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Teil des Wachstumschancengesetzes ist auch die Einführung eines verpflichtenden eInvoicings für Deutschland. Dies bedeutet, dass ab 2028 in Deutschland keine Papier- oder PDF-Rechnungen mehr erlaubt sind, sondern nur noch maschinenlesbare E-Rechnungen. Die Einführung ist stufenweise geplant und erstreckt sich über die Jahre 2025 bis 2027.
Die Lösung "eInvoicing Germany" von SupplyOn unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen und ermöglicht es, 100% der deutschen E-Rechnungen über einen zentralen Eingangskanal entgegenzunehmen und zu verarbeiten.
Wichtigste Erkenntnisse
- Gesetzliche Verpflichtung: Ab 2028 sind in Deutschland keine Papier- oder PDF-Rechnungen mehr erlaubt. Nur maschinenlesbare E-Rechnungen sind zulässig.
- Stufenweise Einführung: Die Umstellung erfolgt schrittweise von 2025 bis 2027, wobei ab 2025 eine Empfangspflicht für E-Rechnungen gilt.
- Formate: Die vorgeschriebenen Formate sind X-Rechnung und ZUGFeRD. Andere Formate sind erlaubt, sofern sie der EU-Norm EN16931 entsprechen.
- SupplyOn Lösung: Die Lösung "eInvoicing Germany" von SupplyOn versetzt Unternehmen in die Lage, alle E-Rechnungen zentral zu empfangen und zu verarbeiten, unterstützt durch KI-Validierung und Automatisierung.
- Automatisierung: SupplyOn ermöglicht eine Automatisierung des Rechnungseingangs von über 90%, was den internen Bearbeitungsaufwand erheblich reduziert.
Anbieter des Whitepapers
Ludwigstr. 49
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