Mann mit Schaufel auf einem dampfenden Berg Erde

Deutsche Unternehmen sollen mehr Verantwortung innerhalb ihrer Lieferketten übernehmen. (Bild: danmir12/Adobestock)

Als im April 2013 das "Rana-Plaza" in Bangladesch einstürzte, war das Entsetzen groß: Mehr als 1.100 Menschen verloren durch die Katastrophe ihr Leben. Die Mehrheit von ihren arbeitete zuvor unter zum Teil menschenunwürdigen Bedingungen in dem baufälligen Fabrikgebäude. Es wurde zum Mahnmal für verantwortungslose Produktion westlicher Unternehmen in Entwicklungsländern.

Der politische Wille, etwas an den Zuständen in Zulieferländern zu verändern, war damals groß. Allerdings: "Die die Politik hat in Deutschland zunächst weiter auf freiwillige Maßnahmen gesetzt", kritisiert Cornelia Heydenreich von der Umweltorganisation Germanwatch auf Tagesschau.de.

Zwar gibt es mittlerweile das Label "Grüner Knopf" und das "Textilbündnis", verbindliche Regeln fehlen allerdings. Diese umfassen jedoch vornehmlich den Textilbereich. Für viele Befürworter von mehr Verantwortung ist die Freiwilligkeit daher gescheitert. Heydenreich fordert, dass Unternehmen mögliche Risiken frühzeitig erkennen und vermeiden müssen.

Das Wichtigste jedoch: Die Unternehmen müssten auf ihre Verantwortung festgenagelt werden. "Falls sie ihrer Sorgfaltspflicht nicht nachkommen und es zu einem Schaden kommt, müssen Betroffene aus Bangladesch die Möglichkeit haben, Unternehmen in Deutschland verklagen zu können." Diese Haftung lehnen die Unternehmen jedoch ab.

Verantwortungslose Unternehmen?

Im Juli hatte der Nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) sein zweites Monitoring vorgestellt. Die Befragung lief vom 2. März bis 29. Mai 2020 und sollte herausfinden, wie Unternehmen in Deutschland menschenrechtliche Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten bereits umsetzen.

Das Ergebnis: Deutlich weniger als die Hälfte der Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten haben die Kernelemente menschenrechtlicher Sorgfalt in ihre Unternehmensprozesse integriert.

Ein ähnliches Ergebnis war schon bei der ersten Befragung 2019 herausgekommen: Damals war es sogar nur jedes fünfte Unternehmen gewesen. Ein Großteil der angeschriebenen Unternehmen hatten sich sogar geweigert, an der Befragung teilzunehmen.

Darauf hin erklärte die Initiative Lieferkettengesetz die Freiwilligkeit für gescheitert: "Freiwillig tun die Unternehmen viel zu wenig für die Menschenrechte“, sagt Johannes Heeg, Sprecher der Initiative Lieferkettengesetz und forderte die Regierung auf, Konsequenzen zu ziehen.

„Globalisierung darf nicht mit Ausbeutung verwechselt werden. Mehr Konsum für uns alle darf nicht weniger Menschenrechte für andere bedeuten!“

(Hubertus Heil, Bundesarbeitsminister)

Unternehmen wehren sich

Der Tenor der Spitzenverbände: Deutschland würde "im internationalen Wettbewerb benachteiligt". Sowohl der Bundesverband der Industrie (BDI), die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) als auch der Handelsverband Deutschland (HDE) lehnten in einer gemeinsamen Erklärung ein verpflichtendes Lieferkettengesetz ab.

"Der Einführung eines nationalen deutschen Sorgfaltspflichtengesetzes erteilen wir eine Absage. Der internationale Handel und die Lieferkettenbeziehungen durch die Maßnahmen gegen das Coronavirus sind bereits größtenteils erschwert, wenn nicht sogar zum Erliegen gekommen. Die exportorientierte deutsche Wirtschaft befindet sich aufgrund neu hinzugekommener Handelsbeschränkungen sowie weiterhin bestehender Grenzschließungen und Reiseeinschränkungen in der größten Krise seit dem Zweiten Weltkrieg. Es müssen nationale Sonderwege mit nationalen Belastungen vermieden werden, um die ohnehin schwierige Wirtschafts-Erholung nicht noch mehr zu verzögern. Unternehmen benötigen jetzt alle Ressourcen im Kampf gegen die Corona-Auswirkungen."

"Kein Unternehmen darf für das Verhalten unabhängiger Dritter im Ausland in formale Haftung genommen werden."

(Gemeinsame Erklärung der Spitzenverbände)

Ist ein Lieferkettengesetz unmoralisch?

Auch der Ethikverband der deutschen Wirtschaft ist gegen das Lieferkettengesetz. Er nennt es "unmoralisch und ungeeignet". Die Präsidentin des Verbands, Irina Kummert, ist sich sicher: "Mit diesem Gesetz tragen wir am anderen Ende der Welt zu Ausgrenzung, Ungerechtigkeit und Armut bei."

Wie das? Damit werde ignoriert, dass andere Kulturkreise andere Auffassungen über Menschenrechte haben, so eine Mitteilung des Verband. Wir hätten nicht das Recht, "unsere Vorstellung davon was das Gute sei, anderen Kulturkreisen vorzugeben". Es mache wenig Sinn, dass deutsche Unternehmen dazu verpflichtet werden, in China oder Brasilien die Gewährleistung von Umweltschutzvorgaben zu kontrollieren, wenn sie diese nicht durchsetzen können.

Aus der geforderten Kontrolle würde lediglich eine Berichtspflicht zur Beschreibung unwürdiger Zustände - verbunden mit Schadensersatzansprüchen, einklagbar in Deutschland, wenn die Kontrollberichte nicht geschrieben werden. „Ein Lieferkettengesetz dient allein den Gutmenschen zur Beruhigung und zementiert einen überheblichen Moralimperialimus“, so Kummert.

Politik ist sich uneins

Auf der Seite der Befürworter des Lieferkettengesetztes stehen sowohl Bundesentwicklungsminister Gerd Müller (CSU) als auch Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Sie treiben die Regelung voran. Dagegen stemmt sich Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) gegen die Regelungen. Vor allem ist er gegen einen deutschen Alleingang.

Wettbewerbsnachteile sieht Heil allerdings nicht: Der Minister verweist darauf, dass es zum Beispiel in Frankreich ein Lieferkettengesetz gibt. Und: Der SPD-Mann stellt in den Vordergrund, dass es durchaus einige bedeutende deutsche Firmen gibt, die sehr wohl auf Standards in ihrer Produktion achten. Zudem solle das Gesetz nur Unternehmen ab 500 Mitarbeitern betreffen.

So sprach sich dann auch das Wirtschaftsforum der SPD dafür aus, das Gesetz sofort europäisch zu denken, um "eine Zersplitterung des EU-Binnenmarkts durch unterschiedliche nationale Regelungen" zu verhindern. Die Regierung solle die deutsche EU-Ratspräsidentschaft hierfür nutzen. "Eine intelligente Kombination aus gesetzlichen Vorgaben und marktwirtschaftlichen Anreizsystemen könnte den erhofften Durchbruch bringen."

EU-Initiative geht in dieselbe Richtung

Die Klage der hiesigen Wirtschaftsverbände, Deutschland bestreite mit dem geplanten Lieferkettengesetz einen "nationalen Sonderwerg", mit allen damit verbundenen Nachteilen, ist übrigens hinfällig: Die EU-Kommission plant zum selben Thema eine Gesetzesinitiative für 2021.

Ein nationales Umsetzungsgesetz wird Deutschland dann in jedem Fall brauchen.

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