Wer schon lange Auto fährt, hat vielleicht einiges an Schadensfreiheitsrabatt eingesammelt. Stellt der Arbeitgeber einen Dienstwagen, läuft auch die Versicherung über das Unternehmen. Im Klartext: Nach einigen Jahren, wenn man eventuell wieder einen eigenen Wagen anmelden will, ist der Rabatt so gut wie weggeschmolzen.
Melden Sie beispielsweise nach sieben Jahren Ihr erstes eigenes Auto an, behandelt die Versicherung Sie wie einen Fahranfänger: Statt Schadenfreiheitsklasse (SF) 7 gibt es nur SF ½. Am Ende zahlen Sie rund 60 Prozent mehr für Ihre Autoversicherung.
Vereinbarung mit Versicherung
Doch die Webseite Finanztipp sieht Möglichkeiten, sich die Zeiten für einen Schadensrabatt anrechnen zu lassen, falls Sie einen Dienstwagen gefahren sind oder Carsharing genutzt haben. Bei einem Dienstwagen sollten Sie etwa den Chef bitten, mit der Versicherung zu vereinbaren, dass Sie den Schadenfreiheitsrabatt anschließend mitnehmen können.
Manchen Versicherungen reicht der Nachweis, dass Sie mehrere Jahre regelmäßig unfallfrei gefahren sind. Das ist zum Beispiel nach den Recherchen von Finanztipp so bei den Versicherungen VHV, Verti (früher Directline) und der Huk-Coburg. Verti rechnet sogar Carsharing an: Sie müssen wenigstens 20 Fahrten für jedes Jahr nachweisen können – natürlich unfallfrei.
Übrigens: Nach einem Jahr können Sie wieder wechseln – und in der Regel auch die SF-Klasse komplett mitnehmen.