VW-Exoskelett-Paexo

Urteil: VW darf Liefervertrag mit Prevent kündigen (Bild: Volkswagen)

Der Autobauer sei zu Recht aus dem Liefervertrag mit der Prevent-Tochter ausgestiegen, urteilten die Richter Der Streit zwischen Volkswagen und seinem (Ex-)Zulieferer Prevent ist vor Gericht entschieden worden Bis März belieferte Prevent den Autohersteller mit zahlreichen Teilen, dann kündigte VW sämtliche Verträge und kappte die Lieferbeziehungen Daraufhin verklagte Prevent die Wolfsburger wegen nicht eingehaltener Verträge Diese Klage wurde jetzt vor dem Oberlandesgericht (OLG) Dresden entschieden
Der Streit zwischen Volkswagen und seinem (Ex-)Zulieferer Prevent ist vor Gericht entschieden worden. Bis März belieferte Prevent den Autohersteller mit zahlreichen Teilen, dann kündigte VW sämtliche Verträge und kappte die Lieferbeziehungen. Daraufhin verklagte Prevent die Wolfsburger wegen nicht eingehaltener Verträge. Diese Klage wurde jetzt vor dem Oberlandesgericht (OLG) Dresden entschieden.

Keine Pflicht, Lieferbeziehung aufrecht zu erhalten

Der Volkswagen-Konzern muss keine Getriebeteile des Zulieferers ES Automobilguss GmbH aus dem sächsischen Schönheide abnehmen, urteilten die Richter des Kartellsenats. Sie hoben damit eine anderslautende Entscheidung des Landgerichts Leipzig auf. Danach war VW zunächst verpflichtet worden, vorläufig 30 Prozent des Bedarfs an bestimmten Gussteilen von der sächsischen Firma zu beziehen. Gegen die OLG-Entscheidung ist kein Rechtsmittel möglich.

Die Zulieferfirma ES Automobilguss (Schönheide) aus dem Erzgebirgskreis gehört wie die Neue Halberg-Guss in Leipzig und Saarbrücken zur Prevent-Gruppe.

Verträge unter Druck zustande gekommen

Prevent hatte per Einstweiliger Verfügung erreichen wollen, dass der Autokonzern noch bis 2022 Getriebeteile von der Gruppe beziehen muss. Der Zulieferer berief sich dabei auf im Jahr 2016 geschlossene Verträge. VW war dagegen der Meinung, dass die Verträge unter dem Druck zustande gekommen waren, nachdem Prevent zahlreiche Lieferungen gestoppt hatte.

Die Richter am OLG schlossen sich dieser Auffassung an. Der Zulieferer habe keinen Anspruch auf eine Verfügung, “weil VW sich berechtigt von der im Juli 2016 getroffenen Liefervereinbarung habe lösen können. Diese sei nur aufgrund der rechtswidrigen Drohung der Verfügungsklägerin, mit einer Einstellung der Lieferbeziehungen die Produktion bei VW lahmzulegen, zustande gekommen”, so das Gericht.

Zulieferer nicht auf VW angewiesen

Die Richter sahen auch nicht, dass Prevent für den Weiterbetrieb zwingend auf VW angewiesen sei. “Dies gelte insbesondere deshalb, weil sie selbst im Jahr 2016 von einem Tag auf den anderen ihre Lieferbeziehungen zu VW gekündigt habe”, argumentierten die Richter. Prevent sieht das anders, die Gruppe kündigte an, das Werk von Hallberg-Guss in Leipzig Ende 2019 schließen zu wollen.

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