Ganzheitliche Strategie zur Energiebeschaffung

Energiebeschaffung: So lassen sich Kosten senken

Hohe Energiekosten machen vielen Unternehmen zu schaffen. Doch es gibt Möglichkeiten, um diese zu reduzieren und gleichzeitig die nötige Planbarkeit und Flexibilität zu erhalten.

Bei der Energiebeschaffung sind Preis, Planungssicherheit und Flexibilität auszubalancieren. Algorithmen und ein systematischer Blick auf Vergünstigungen eröffnen zusätzliche Potenziale.
Bei der Energiebeschaffung sind Preis, Planungssicherheit und Flexibilität auszubalancieren. Algorithmen und ein systematischer Blick auf Vergünstigungen eröffnen zusätzliche Potenziale.

  • Unternehmen können Energiekosten sowohl über die Energiebeschaffung als auch durch Beihilfen und Vergünstigungen optimieren.

  • Teilautomatisierte Systeme verteilen Beschaffungsmengen und können Tranchen abhängig von Preisentwicklungen anpassen.

  • Welche Faktoren zählen? Beschaffungshorizont, Verhältnis von Termin- und Spotmarkt sowie Automatisierungsgrad bestimmen die Strategie.

  • Welche Potenziale bestehen? Laut BFE bleiben mögliche Entlastungen häufig ungenutzt; ein Energiekostenscan prüft dafür rund 50 Themenfelder.

Die Energiekosten setzen sich im Wesentlichen aus zwei Bestandteilen zusammen: Der eigentliche Energiepreis lässt sich über die Beschaffung unmittelbar beeinflussen. Beim anderen Teil, der aus Netzentgelten, Steuern, Abgaben und Beihilfen besteht, ist das kaum möglich. Doch Optimierungspotenzial gibt es auch hier.

Volatile Energiepreise strategisch nutzen

Der Energiepreis wird an der Börse gebildet und kann erheblich schwanken, abhängig von geopolitischen Ereignissen, Wetterextremen oder veränderten Erzeugungskapazitäten. Auch erfahrene Einkaufsprofis können solche Entwicklungen kaum noch vorhersagen.

„Der Energiemarkt hat sich in den letzten Jahren fundamental verändert und mit ihm auch die Logik des Energieeinkaufs“, erklärt Jens Volger, Produktmanager - Business Development bei MVV Enamic. „Klassische Beschaffungsansätze wie Marktpreisabfragen an Stichtagen oder Teilmengenbeschaffungen von Profilen oder Standardprodukten allein sind heute oft nicht mehr sinnvoll. Denn wer es hierbei nicht schafft, einen günstigen Zeitpunkt für den Einkauf zu identifizieren, hat für den ganzen Beschaffungszyklus einen Kostennachteil. Wer seinen Einkauf hingegen über die klassischen Teilmengenbeschaffungen hinaus strategisch optimiert, kann einen attraktiven Beschaffungspreis erzielen und gleichzeitig seine Planungssicherheit verbessern.“

Vorteilhaft ist der Einsatz teilautomatisierter Beschaffungssysteme aus dem Finanzbereich. Sie beobachten den Markt fortlaufend und ermitteln mithilfe spezifischer Algorithmen den günstigsten Einkaufszeitpunkt für jede Tranche. So können Einkäufer besser ihre Ziele erreichen und ihre Unternehmen praktisch ohne Aufwand von niedrigen Preisen profitieren.

Um den Beschaffungspreis noch weiter reduzieren zu können, bieten moderne Beschaffungssysteme außerdem automatisch Spielräume bei der Anpassung des jeweiligen Beschaffungsvolumens. Damit lassen sich die Tranchen bei starken Preisausschlägen nach oben reduzieren oder ganz aussetzen, bei Kursrückgängen gezielt erhöhen.

„Dieses Prinzip gilt für alle Unternehmen. In der konkreten Ausgestaltung ist es jedoch entscheidend, die individuellen Gegebenheiten und Ziele zu berücksichtigen“, so der Hinweis von Jens Volger. „Denn jedes Unternehmen bewegt sich beim Energieeinkauf im Spannungsfeld zwischen Preisabsicherung, Flexibilität und Mengenrisiken.“

Preisabsicherung und Planbarkeit, Flexibilität und Risiken ausbalancieren

Maßgeblicher Faktor dabei sind die Verbrauchsmuster, beziehungsweise Produktionsprozesse. Unternehmen mit kontinuierlich laufenden Anlagen und relativ gleichbleibenden Prozessen setzen am besten auf eine langfristig orientierte Beschaffungsstrategie und stabile Konditionen. Betriebe mit diskontinuierlichen Prozessen benötigen den entsprechenden Grad an Flexibilität beim Energiebezug.

Über drei Stellschrauben lässt sich das individuelle Optimum erreichen:

  • Beschaffungshorizont 12, 24 oder 36 Monate: Je knapper im Voraus eingekauft wird, desto konkreter lässt sich der tatsächliche Energiebedarf planen, desto geringer fällt jedoch die Risikostreuung im Hinblick auf Preisrisken aus. Je langfristiger die Beschaffung orientiert ist, desto vorteilhafter entwickelt sich die Risikostreuung und die Planungssicherheit.

  • Verhältnis von Terminmarkt zu Spotmarkt: Der Terminmarkt ermöglicht langfristige Kosten- und Mengenabsicherungen. Der Spotmarkt bietet mehr unternehmerische Flexibilität, geht jedoch mit einer höheren Unsicherheit in der Kostenentwicklung einher.

  • Automatisierungsgrad: Im Gegensatz zur vollständig automatisierten Beschaffung bieten hybride Beschaffungsmodelle die Möglichkeit zu gezielten manuellen Eingriffen und damit die Chance, mit Markteinschätzungen und konkreten Handlungsempfehlungen die Beschaffung noch weiter zu verbessern.

„Die optimale Kombination kann hier die strukturierte, algorithmusgestützte Beschaffung bieten. Ein erfolgreiches Modell hierfür ist beispielsweise der Energiefonds der MVV Energie AG“, merkt Jens Volger an. „Dieser optimiert nicht nur das Beschaffungsergebnis, sondern entlastet zudem den Einkauf von der ständigen Marktbeobachtung und der Suche nach den idealen Einkaufszeitpunkten. Stattdessen bleibt dem Kunden hier die Freiheit strategischer zu agieren, indem er die individuellen Beschaffungsparameter festlegt und diese bei Bedarf flexibel anpasst.“  

Beihilfen und Vergünstigungen: Geld, das oft liegen bleibt

Der eigentliche Energiepreis macht aktuell jedoch unter 40 Prozent der Gesamt-Energiekosten aus. Der genaue Anteil schwankt je nach Höhe der Steuern und sonstiger Abgaben sowie abhängig vom jeweiligen Unternehmen.

„Dieser Kostenblock lässt sich zwar nicht direkt beeinflussen, doch es gibt eine ganze Reihe an staatlichen Entlastungsmöglichkeiten für Industrie und Gewerbe“, erklärt Marek Fritz, Teamleiter kaufmännische Energieoptimierung bei BFE Institut für Energie und Umwelt. „Wir stellen jedoch immer wieder fest, dass viele Unternehmen nicht wissen, welche Beihilfen ihnen zustehen. Dadurch werden oft stattliche Summen verschenkt.“

Aktuelle Beihilfen und Vergünstigungen sind die Begrenzung der §19 StromNEV-Umlage, die Energiesteuerrückerstattung, die Strompreiskompensation oder die Carbon-Leakage-Beihilfe. Viele stehen jedoch nur bestimmten Branchen zur Verfügung oder sind an Abnahmemengen oder ein spezifisches Lastverhalten gebunden. Bei einigen müssen Unternehmen Gegenleistungen erbringen.

„Wir empfehlen, zuerst zu klären, ob das eigene Unternehmen alle Kriterien erfüllt und wieviel Aufwand für die Antragsstellung und etwaige Gegenleistungen den maximal erreichbaren Einsparungen entgegenstehen“, so Marek Fritz. „Lohnt sich ein Antrag, sind die entsprechenden Fristen im Blick zu behalten. Dieser Prozess sollte in regelmäßigen Abständen wiederholt werden, weil sich die regulatorischen Rahmenbedingungen – oder die Gegebenheiten des Unternehmens – immer wieder ändern.“

Das klingt aufwändig, und das ist es oft auch. Die Folge: Viele Unternehmen bezahlen mehr als nötig, weil sie Entlastungen nicht nutzen, die ihnen eigentlich zustehen. Deshalb hat das BFE Institut für Energie und Umwelt den Energiekostenscan entwickelt. Anhand einiger weniger Unternehmensdaten werden systematisch rund 50 Themenfelder geprüft, von der Netzentgeltreduzierung über das Marktstammdatenregister und die Konzessionsabgabe bis zur Anschlussoptimierung. Innerhalb weniger Wochen erhält das Unternehmen einen Bericht mit konkreten Empfehlungen und Einsparpotenzialen.

„Bei einer Palettenfabrik mit einem Stromverbrauch von 10 GWh ergab sich durch den Energiekostenscan eine mögliche Einsparung von rund 50.000 EUR. Ein Kunststoffhersteller mit 3 GWh Stromverbrauch kam sogar auf ein Einsparpotenzial von 100.000 EUR“, berichtet Marek Fritz.  

Es gibt mehrere Wege zur Reduzierung von Energiekosten. Entscheidend ist es, die eigenen Optionen sowohl bei der Beschaffung als auch bei möglichen Beihilfen und Vergünstigungen zu kennen und im Einklang mit den Unternehmenszielen voll auszuschöpfen.

Das Wichtigste auf einen Blick

Energiepreis

  • Teilen Sie den Energiebedarf in Teilmengen auf und beschaffen Sie gestaffelt über verschiedene Zeitpunkte.

  • Eine teilautomatisierte, algorithmusbasierte Beschaffung bietet das höchste Einsparpotenzial, reduziert Risiken und entlastet den Einkauf.

  • Zentrale Stellschrauben sind der Beschaffungshorizont, das Verhältnis von Termin- zu Spotmarkt und der Automatisierungsgrad der Beschaffung.

Beihilfen und Vergünstigungen:

  • Prüfen Sie, ob Ihr Unternehmen Anspruch auf Entlastungen hat.

  • Berechtigtenkreise und Förderbedingungen ändern sich, deshalb sollte regelmäßig geprüft werden.

  • Ein strukturierter Energiekostenscan entlastet die Mitarbeitenden von diesen Aufgaben und zeigt konkret das individuelle Einsparpotenzial auf.

Strategischer Einkauf:

  • Beantworten Sie die Kernfragen: Wie viel Planungssicherheit brauchen wir? Wie viel Risiko kann und will das Unternehmen tragen? Wie flexibel muss die Beschaffung sein?

Was Sie zum Thema Energiebeschaffung wissen müssen

  • Welche Faktoren bestimmen die Energiebeschaffung? – Zu den zentralen Stellschrauben zählen Beschaffungshorizont, Verhältnis von Termin- und Spotmarkt sowie der Automatisierungsgrad.

  • Wie können Algorithmen die Energiebeschaffung unterstützen? – Teilautomatisierte Systeme beobachten den Markt fortlaufend, steuern Einkaufszeitpunkte und können Beschaffungsmengen an Preisbewegungen anpassen.

  • Welche Rolle spielen Produktionsprozesse bei der Energiebeschaffung? – Kontinuierliche Prozesse ermöglichen eine stärker langfristig ausgerichtete Strategie, während diskontinuierliche Prozesse mehr Flexibilität beim Energiebezug erfordern.

  • Warum reicht die Optimierung der Energiebeschaffung allein nicht aus? – Der eigentliche Energiepreis macht laut Vorlage aktuell weniger als 40 % der gesamten Energiekosten aus. Auch mögliche Beihilfen und Vergünstigungen sind daher relevant.

• Welche Entlastungen können neben der Energiebeschaffung geprüft werden? – Genannt werden unter anderem die Begrenzung der §19 StromNEV-Umlage, Energiesteuerrückerstattung, Strompreiskompensation und Carbon-Leakage-Beihilfe.