Ist Ihr Unternehmen LkSG-konform?

(Bild: Osapiens)

Seit Anfang des Jahres ist das Lieferkettengesetz in Deutschland in Kraft. Der umfangreiche Pflichtenkatalog des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zum Schutz der Menschenrechte und des Klimas in globalen Lieferketten, stellt direkt und indirekt betroffene Unternehmen vor zahlreiche strukturelle Herausforderungen. Die Umsetzung der einzelnen Rechtspositionen ist dabei komplex, so dass der Ruf nach standardisierten Prozessen und Tools auf Seiten der Unternehmen immer lauter wird.

Das Mannheimer Softwareunternehmen osapiens arbeitet bereits seit Mitte 2021 gemeinsam mit der renommierten Wirtschaftskanzlei Graf von Westphalen und ausgewählten Kunden an der Entwicklung und Ausarbeitung einer digitalen Lösung, die eine rechtssichere, digitale und einfache Umsetzung des LkSG erlaubt. In einer eigens ins Leben gerufenen Veranstaltungsreihe zum Thema ‚LkSG‘, informiert osapiens betroffene Unternehmen und Lieferant:innen regelmäßig zu Best-Practices, Learnings und zu rechtlichen Fragen rund um das Lieferkettengesetz.

Die nächste Veranstaltung, der osapiens LkSG-Workshop, findet am 20. Juni in Mannheim statt. Im Fokus steht in dieser Ausgabe die Diskussion zu Anforderungen an eine mögliche Standardisierung von LkSG-Fragebögen. Der LkSG-Fragebogen zur Bewertung von Lieferant:innen stellt im Rahmen der vom Gesetzgeber geforderten Risikoanalyse eines der wichtigsten Elemente dar. In branchenspezifischen Workshops werden Teilnehmer:innen aus verschiedenen technischen Industrien, aus dem Gesundheitswesen, aus dem Bereich Konsumgüter und Handel & Dienstleistungen die Möglichkeit haben, sich zum Anforderungsprofil von LkSG-Fragebögen auszutauschen und die wichtigsten Elemente einer Standardisierung zu definieren. Hilfestellung zur rechtlichen Einordnung liefern hierzu geschulte Rechtsanwälte von Graf von Westphalen.

Sie möchten gerne weiterlesen?

Dieser Beitrag wird präsentiert von: