Taschenrechner und Zollschild

Der Einkauf muss für eine rechtssichere Exportkontrolle zahlreiche Gesetze und sonstige Vorschriften kennen und beachten. (Bild: Schlierner/AdobeStock)

Wer exportiert, muss sich mit einem komplexen Exportkontrollprozess auseinandersetzen. Das Verfahren betrifft alle Baugruppen und Komponenten von Produkten. Für die Prüfung, ob verbaute oder mitgelieferte Zukaufteile der Exportkontrolle unterliegen, ist der Input des Einkaufs nötig.

Dual-Use-Güter für militärische und zivile Nutzung

Entscheidend für die Exportkontrolle ist die militärische Nutzbarkeit von Bauteilen. Bestimmte Dichtungen, Druckmessgeräte, Frequenzumwandler, Luftfilter, Pumpen, Hydraulik, Elektronikbauteile usw. lassen sich sowohl zivil als auch militärisch verwenden (sog. Dual-Use-Güter).

National erfasste Dual-Use-Güter sind im Teil 1 Abschnitt B der Ausfuhrliste, einer Anlage zur Außenwirtschaftsverordnung, gelistet. Hinzu kommen die Bestimmungen aus der EG-Dual-Use-Güterverordnung.

Regelungen, die den freien Außenhandel einschränken

Ein Umschlüsselungsverzeichnis hilft bei der Prüfung, ob gelistete Komponenten der Exportkontrolle unterliegen. Maßgeblich für Exporte innerhalb der EU sind

  • das Außenwirtschaftsgesetz,
  • die Außenwirtschaftsverordnung und
  • die EG-Dual-Use-Verordnung,

die den in Deutschland im Prinzip freien Außenhandel einschränken.

Ziel der Exportkontrolle ist es, die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und die unkontrollierte Verbreitung konventioneller Rüstungsgüter zu verhindern.

Embargo-Regelungen der EU

Über diese Regelungen hinaus werden die EU-Embargoregelungen kontrolliert. Grundlegend sind dabei folgende Fragen:

  • In welches Land wird geliefert (gib es ein Embargo?)
  • An wen wird geliefert (liegt ein Eintrag in den Sanktionslisten vor?)
  • Was wird geliefert (Güterlisten prüfen)?
  • Für welchen Zweck (für nicht gelistete Güter)?

Was muss der Einkauf prüfen?

„Die Ausfuhren müssen permanent kontrolliert und die Güterlisten regelmäßig geprüft werden“, mahnt Ulrich Goldacker, Experte für Vertrieb, Zoll und Exportkontrolle bei Liebherr-Components.

In Abstimmung mit dem strategischen Einkauf checkt Ulrich Goldacker Ausfuhrlisten, Embargoländer und Sanktionslisten regelmäßig.

Kay Kutzer, strategischer Einkäufer bei Liebherr-Components, weiß um die Herausforderung für den Einkauf: „Man braucht für die Prüfung eine tiefe Produktkenntnis und ein hohes technisches Verständnis“, erklärt er. Auch Handelsware kann betroffen sein.

Zollstammdaten müssen vorliegen

Denn nicht die tatsächliche Verwendung der Endprodukte ist für die Einstufung ausschlaggebend, sondern der Wortlaut der Listenposition sowie die technischen Parameter der Komponente.

„Wichtig ist, alle Details rechtzeitig zu klären“, empfiehlt Kutzer. Zentral seien HS-Codes (Warencodierung der Außenhandelsstatistik), Warenursprünge und Zertifikate. „Die Zollstammdaten des Lieferanten müssen auf den Handelspapieren klar erkennbar sein“, betont Liebherr-Export-Spezialist Goldacker.

In welcher Form, in welchem Umfang und bis wann Lieferanten die Daten zur Verfügung stellen müssen, legt Liebherr deshalb bereits im Vorfeld vertraglich fest.

Zoll-Schriftzug auf dem Rücken einer Jacke
Der Zoll kommt ins Spiel, wenn Produkte eingekauft werden, die US-Teile enthalten. (Bild: kamasign/AdobeStock)

Spezialfall verbauter Teile aus den USA

Sobald Komponenten amerikanischen Ursprungs im Spiel sind, unterliegen Produkte außerdem der US-(Re)-Exportkontrolle.

Die USA beanspruchen die weltweite Kontrolle von Waren, Software und Technologien mit US-Ursprung. Das betrifft auch Re-Exporte, das heißt Ausfuhren von US-Gütern aus Drittländern.

Export-Privileg für Re-Exporte

Sensible Re-Exporte brauchen eine Genehmigung der US-Behörden. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, dem drohen hohe Geld- oder Haftstrafen sowie der Entzug des Export-Privilegs.

„Nicht jedes Unternehmen ist von der US-Re-Exportkontrolle gleichermaßen betroffen“, stellt Stella Schwarz von der auf Exportkontrolle spezialisierten Beratung Serconec erst einmal klar. Ist der Artikelstamm groß, ähnelt der Prozess aber schnell der Suche einer Nadel im Heuhaufen.

Welche US-Behörden kontrollieren?

Auch die Zuständigkeiten sind komplex: Die Kontrolle über Embargo- und Sanktionsmaßnahmen obliegt dem OFAC (Office of Foreign Assets Control). Die Kontrolle von Rüstungsgütern ist in der ITAR (International Traffic and Arms Regulation) geregelt.

Die EAR (Export Administraion Regulation) regeln die Kontrolle von Dual-Use- sowie von besonderen militärischen Gütern. Davon betroffen sind alle Güter, die direkt aus der USA beschafft und unverändert weitergeliefert werden, alle US-Ursprungsgüter, die außerhalb der USA beschafft und weitergeliefert werden sowie bestimmte Güter, die ohne US-Technologie und Software nicht hergestellt hätten werden können und weitergeliefert werden.

Welche Güter unterliegen der Re-Export-Regelung?

Die Kontrollpflicht gilt für US-Güter, die mindestens 25 Prozent kontrollierte US-Güter enthalten (De-minimis-Regel). Bei kritischen Ländern greifen die Bestimmungen ab einem US-Komponentenanteil von 10 Prozent.

Manche Güter sind von der De-minimis-Regel ausgenommen. „Das kann Kleinteile und Ersatzteile betreffen“, mahnt Stella Schwarz. Auch IT-Produkte (US-Software) sind kritisch, weil zunehmend Teil von Exportgütern. „Beim Re-Export ist eine intensive Kommunikation notwendig“, sagt Schwarz. Geklärt werden muss:

  • Was soll re-exportiert werden (Klassifizierung, Code-Abgleich)
  • Wohin soll re-exportiert werden (Embargolisten)
  • Wer erhält die Waren (Sanktionslisten insbesondere US-Denied Person List sowie Specially Designated Nationals and Blocked Persons List)
  • Für welche Endanwendung ist das Produkt bestimmt?

Komplexes Verfahren für US-Güter

Hierfür sind zahlreiche Daten zu ermitteln: Die Export Control Classification Number (ECCN) der Commerce Control List (CCL) identifiziert die Güter, die der amerikanischen Export Administration Regulation (EAR) unterliegen.

Alle nicht spezifisch genannten Güter in der CCL fallen unter die Sammelkategorie EAR99 und unterliegen ebenfalls der Kontrolle des U.S. Department of Commcerce. Auch Güter, die außerhalb der USA produziert werden und ohne US-Technologie oder Software nicht hätten hergestellt werden können, unterliegen dieser Kontrollen (direct product rule).

Ob eine Bewilligung erforderlich ist, hängt vom Zielland ab. Hierzu werden ECCN, der Kontrollgrund (Rea­son for Control wie z. B. aus Gründen der Nationalen Sicherheit oder Terrorismusbekämpfung) mit der Commerce Country Chart (Länderliste) abgeglichen.

Sanktionslisten abgleichen

Schlussendlich erfolgt der Abgleich mit den Sanktionslisten für Personen und Organisationen. Doch selbst wenn die Zeichen auf Go stehen, müssen Einkäufer die Abnehmer im Auge behalten.

Stella Schwarz: „Ungewöhnliche Bestellungen, Zahlungsabwicklungen oder Bestellungen, die nicht zum Geschäftsfeld des Kunden passen, verpflichten Firmen, den Fall erneut zu prüfen.“

Ein Sanktionslisten-Screening ist auch für Geschäfte innerhalb der EU oder Deutschlands gesetzlich vorgeschrieben. Europäische Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie ihre Geschäftskontakte mit den Anhängen der EG-Verordnungen 881/2002, 2580/2001 und 753/2011 abgleichen.

Mitarbeiter müssen für Verstöße haften

Hinzu kommen die Länderembargos. Personen und Unternehmen, gegen die Finanzsanktionen bestehen, sind EU-weit in der CSFP-Liste gesammelt. Vorsätzliche Verstöße gegen Finanzsanktionsakte gelten als Straftat.

Auch Mitarbeiter können zur Haftung gezogen werden. Bei fahrlässigen Verstößen werden Bußgelder verhängt. Außerdem können Verfahrenserleichterungen wie die Bewilligung zum zugelassenen Ausführer oder der AEO-Zulassung als Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter entzogen werden.

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