Zeit Arbeitszeit Stoppuhr

Damit die Arbeitszeit genau erfasst werden kann, muss das entsprechende Gesetz geändert werden. (Bild: Pixabay)

Das Urteil des EuGH zur Arbeitszeiterfassung schlug im Mai 2019 hohe Wellen. Danach müssen Unternehmen die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter erfassen - auch im Home Office sowie im Außendienst. Die Arbeitgeber waren schockiert, die Gewerkschaften freuten sich und auch Bundesarbeitsminister Hubertus Heil wollte das Urteil schnellstmöglich umsetzen. Allerdings sah Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier keinen Grund zur Eile und so gab die Bundesregierung ersteinmal ein Gutachten in Auftrag.

Arbeitszeitgesetz muss angepasst werden

Das Fazit des Gutachtens, das der Süddeutschen Zeitung (SZ) vorliegt, ist eindeutig: Laut Rechtsprofessor Frank Bayreuther von der Universität Passau genüge das deutsche Arbeitsrecht den Anforderungen des EuGH-Urteils nicht. Daher müsse der Gesetzgeber das Arbeitszeitrecht entsprechend ergänzen.

Bislang müssen Arbeitgeber nur Arbeitszeiten von mehr als acht Stunden aufzeichnen, plus die Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen. Hinzu kommen Aufzeichnungspflichten, um den Mindestlohn zu kontrollieren. Im dritten Quartal 2019 kamen deutsche Arbeitnehmer dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung zufolge auf rund 254 Millionen bezahlte und gut 223 Millionen unbezahlte Überstunden.

Vorschläge zu möglichen Arbeitszeiterfassungen

Das Gutachten enthält laut SZ Vorschläge, wie das Arbeitszeitgesetz angepasst werden könnte. "Der Arbeitgeber ist verpflichtet", zitiert das Blatt einen Vorschlag, "Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit" am jeweiligen Arbeitstag aufzuzeichnen. Alternativ soll er die Aufzeichnung auch an die Beschäftigten delegieren. Die Arbeitnehmer sollen auf jeden Fall ein Recht auf Einsicht in die über sie erstellte Zeiterfassung erhalten. Auch die Dokumentation von Pausen hält Bayreuther für sinnvoll.

Auch das Konzept der Vertrauensarbeitszeit müsse sich ändern: Künftig heiße es freie Zeiteinteilung, aber mit Arbeitszeitaufzeichnung. Der Passauer Gutachter halte es für nötig, dass die Kontrolle der Höchstarbeitszeit sowie gewährter Freizeitausgleich ablesbar seien.

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