Kurzarbeitergeld zahlt die Agentur für Arbeit als Ersatz für den durch einen vorübergehenden Arbeitsausfall ausfallenden Lohn. So sollen Unternehmen von Personalkosten entlastet werden. Zudem können sie die Arbeitsplätze wertvoller Fachkräfte erhalten statt Personal abzubauen. Die Arbeitsagentur erstattet 60 Prozent des Nettolohns für Kinderlose und 67 Prozent für jene mit mindestens einem Kind.
Bis zum 6. April 2020 hatten rund 650.000 Betriebe quer durch alle Branchen Kurzarbeit angemeldet. Aktuell ist der Zugang zum Kurzarbeitergeld erleichtert, zudem können Unternehmen die Hilfe bis zu zwölf Monate lang in Anspruch nehmen. Nur in der Finanzkrise im Jahr 2009 war die Bezugsdauer auf 24 Monate ausgeweitet. Das kann das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit anordnen, falls auf dem gesamten Arbeitsmarkt außergewöhnliche Verhältnisse vorliegen. Dies ist nun auch für die aktuelle Corona-Krise in Planung.
Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen für Verlängerung des KUG
So hat der Verband der Maschinenbauer, VDMA, bereits seit einiger Zeit gefordert, die Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes auf mindestens zwei Jahre zu verlängern.
"96 Prozent der Unternehmen befürchten derzeit Umsatzeinbußen im laufenden Jahr", zitiert die Heilbronner Stimme Dietrich Birk, Geschäftsführer des VDMA-Landesverbandes Baden-Württemberg. Rund zwei Drittel von ihnen rechneten mit Einbrüchen von bis zu 30 Prozent. Je länger die Krise dauere, desto wahrscheinlicher werde auch ein Personalabbau in der sonst erfolgreichen Branche.
Und es herrscht ungewöhnliche Einigkeit zwischen Arbeitgebern und -nehmern, denn auch IG-Metall-Chef Jörn Hofmann spricht sich für eine temporäre Verlängerung des KUG aus. Denn das Problem seien auch die Unternehmen, die bereits im wirtschaftlichen Abschwung 2019 Kurzarbeit angemeldet hätten. Würden Unternehmen jetzt Arbeitskräfte entlassen, gäbe es keine Chancen, diese aktuell in neue Jobs zu vermitteln.
Alt-Anträge sollen verlängert werden
Nach übereinstimmenden Presseberichten hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil in Abstimmung mit dem Kanzleramt eine Rechtsverordnung vorbereitet, die zeitnah eine Verlängerung der Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes bis Ende dieses Jahres vorsieht.
Die Verordnung des Bundesarbeitsministers sieht konkret vor, die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31. Dezember 2019 entstanden ist, auf bis zu 21 Monate, längstens bis zum 31. Dezember 2020 zu verlängern.
Durch das Inkrafttreten mit Wirkung vom 31. März 2020 wird ermöglicht, dass ab dem Monat April 2020 in denjenigen Fällen nahtlos weiter Kurzarbeitergeld bezogen werden kann, in denen die Bezugsdauer bereits im März 2020 ausgeschöpft wurde.