shutterstock_411690643_Andrei_r

(Bild: Andrei_r/Shutterstock)

Variable Vergütung ist nicht nur etwas für Führungskräfte: Das Gehalt setzt sich bei immer mehr Fachkräften aus den Komponenten Festgehalt und Prämien- oder Bonuszahlung zusammen. Die Personal-Experten von Robert Half verraten, wie dieses Modell zum Erfolg wird.

Leistungsabhängiger Bonus: Kompromiss bei der Gehaltsverhandlung

Viele Unternehmen setzen zusätzlich zum Festgehalt auf leistungsorientierte Bezahlun  , zum Beispiel durch erfolgsabhängige Prämien und Bonuszahlungen. Bei Gehaltsverhandlungen kann die variable Vergütung ein guter Kompromiss sein: Gibt es keinen Spielraum für eine Gehaltserhöhung oder wird diese aus anderen Gründen abgelehnt, kann stattdessen eine Bonusvereinbarung getroffen werden.

Damit signalisieren Sie als Mitarbeiter: Sie möchten mehr verdienen und sind bereit, entsprechende Leistungen zu bringen. Boni sind in diesem Fall sozusagen eine Win-Win-Situation.

Variable Vergütung: Bedingungen müssen klar sein

Und wie genau kann die variable Vergütung aussehen? Ein Unternehmen kann Zusatzzahlungen an unterschiedliche Bedingungen knüpfen. Häufig sind das zum Beispiel

  • der allgemeine Unternehmenserfolg. Immer mehr Unternehmen beteiligen ihre Mitarbeiter zum Beispiel in Form von Prämienzahlungen am Gewinn
  • die persönliche Leistung des Mitarbeiters.

Hier sind klare Zielvereinbarungen wichtig, damit die leistungsgerechte Vergütung auch nach objektiven und messbaren Kriterien erfolgt. Sonst besteht die Gefahr, dass sich Mitarbeiter willkürlich behandelt fühlen und es dadurch zu Konflikten kommt.

In manchen Unternehmen setzt sich der Boni auch aus mehreren Komponenten zusammen. Wichtig ist dabei, dass die Zusammensetzung stets transparent kommuniziert wird, damit Sie wissen, worauf Sie sich einlassen – schließlich geht es um Ihr Gehalt.

Tipps für die Bonusvereinbarung: Darauf sollten Sie achten

Folgende Tipps sollten sie beherzigen, wenn Sie mit Ihrem Arbeitgeber über eine leistungsabhängige variable Vergütung mit Bonus- oder Prämienzahlungen verhandeln:

Klare Formulierung: Im Arbeitsvertrag oder der Zielvereinbarung sollten die Bedingungen für den Bonus klar und unmissverständlich formuliert sein. „Bei erfolgreicher Leistung erhält der Arbeitnehmer einen Bonus“ ist zu ungenau. Stattdessen müssen dort konkrete Ergebnisse stehen.

Messbarkeit: Achten Sie darauf, dass das Erreichen der Ziele messbar ist. Einigen Sie sich bei der Gehaltsverhandlung auf nachvollziehbare Werte. Ist die Bonus-Höhe gestaffelt, sind die einzelnen Meilensteine ebenfalls klar zu definieren.
Erreichbarkeit: Die Ziele dürfen zwar anspruchsvoll sein, sollten aber realistisch sein. Denn die höchsten Summen bringen Ihnen nichts, wenn sie nur auf dem Papier existieren, weil sie de facto unerreichbar sind.

Zeitraum: Sie sollten sowohl festhalten, in welchem Zeitraum Sie die Ziele erreichen müssen, als auch, wann der variable Gehaltsanteil ausbezahlt wird.

Welchen Gehaltsanteil sollte die variable Vergütung ausmachen?

Den prozentualen Anteil des gewinn- oder leistungsabhängigen Bonus können Sie in der Regel mit Ihrem Arbeitgeber individuell aushandeln. Üblich sind meist variable Vergütungsanteile zwischen 5 % und 20 %. Dabei ist Folgendes zu bedenken:

  • Da die Boni-Höhe nicht genau planbar ist, sollte das Fixgehalt den größten Anteil an Ihrem Gehaltspaket darstellen. Schließlich müssen Sie damit Ihre monatlichen Lebenshaltungskosten bestreiten können.
  • Als Faustregel gilt: Der Anteil des variablen Gehalts steigt mit den Jahren an Berufserfahrung und mit der Übernahme von Führungsverantwortung.
  • Planen Sie realistisch: Unternehmenserfolge aus der Vergangenheit müssen sich in der Zukunft nicht zwangsläufig wiederholen.
  • Planen Sie langfristig: Bei leistungsabhängigen Gratifikationen sind anfängliche Erfolge meist einfacher erreichbar, kontinuierliche Steigerungen hingegen oftmals eine große Herausforderung.

Wichtig: Genau wie das Urlaubsgeld kann der Arbeitgeber in den Arbeitsvertrag oder die Zielvereinbarung Klauseln einfügen, die den Bonus zu einer freiwilligen Leistung innerhalb des Gehaltspakets machen, die er widerrufen kann. Klären Sie diese Punkte vorab mit Ihrem Unternehmen und achten Sie auf detaillierte Formulierungen.

Sie möchten gerne weiterlesen?