Reparieren statt wegwerfen und neu kaufen ist nicht nur bei großen und teuren Geräten das Gebot der Stunde. Doch nicht selten wird genau das Einkäufern schwer gemacht, weil die entsprechenden Ersatzteile nicht mehr zu haben sind. Das soll sich mit der neuen EU-Ökodesign-Richtlinie ändern.
Hersteller in der Pflicht
In die Pflicht nimmt die Ökodesign-Richtlinie vor allem die Hersteller. Bis zum Jahr 2021 sollen die EU-Mitgliedsstaaten nun nationale Gesetze zur Umsetzung der neuen Pflichten erarbeiten.
In Deutschland findet die Ökodesign-Richtlinie Eingang in das Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz (EVPG), das dann entsprechend geändert werden muss.
Das besagt die Ökodesign-Richtline
Für einzelne Sparten von Elektrogeräten soll es künftig Regelungen zur Verfügbarkeit von Ersatzteilen geben. Im Dezember hat die EU diese bereits für Leuchten, Displays und Kühlschränke vorgelegt. Andere Bereiche sollen in den kommenden Monaten folgen. Fest steht bislang Folgendes:
- Ersatzteile müssen künftig mindestens sieben Jahre lang verfügbar sein. Die Frist beginnt zu laufen, nachdem das letzte Gerät des jeweiligen Modells auf den Markt gekommen ist.
- Ersatzteile müssen in 15 Werktagen lieferbar sein.
- Hersteller müssen Reparaturanleitun
gen im Internet zur Verfügung stellen und Informationen zur Pflege und zu Fachwerkstätten bereitstellen.
Dabei sollen Käufer (sowohl private Verbraucher als auch Unternehmen) nur Zugriff auf nicht-sicherheitsrelevante Bauteile erhalten - beim Kühlschrank sind das beispielsweise der Griff oder Einlegeböden.
Die Reparatur von sicherheitsrelevanten Bauteilen soll professionellen Reparaturfirmen vorbehalten sein. Sie erhalten sieben Jahre lang Zugriff darauf. Allerdings ist der Begriff "sicherheitsrelevantes Bauteil" bislang nur ein unbestimmter Rechtsbegriff.