Blinde Justitia mit Waage

Was sich an der Gesetzesfront für Beschaffer 2020 ändert. (Bild: Studio_East/AdobeStock)

Alle Jahre wieder kommt Silvester zuverlässig am 31. Dezember. Ebenso zuverlässig fängt ein neues Jahr mit neuen Gesetzen und Vorschriften an. Diese betreffen zum Teil auch Einkäufer. Wir sagen, was Sie über die Änderungen 2020 wissen müssen.

Teurere Flüge

Die Steuer auf in- und ausländische Flüge steigt ab dem 1. April 2020 um 76 Prozent. Für Flüge in Deutschland und zu Zielen in Europa steigt der Steuersatz auf 13,03 Euro. Aktuell müssen Fluggesellschaften für jedes Ticket 7,38 Euro an den Fiskus abführen. Für außereuropäische Flüge bis zu etwa 6.000 Kilometern Entfernung soll der Steuersatz um mehr als 10 Euro auf 33,01 Euro steigen. Tickets für längere Interkontinentalflüge sollen künftig 18 Euro mehr und somit 59,43 Euro Steuer kosten.

Günstigere Bahntickets

Die höhere Steuer auf Flüge soll in den allgemeinen Staatshaushalt fließen, wo sie die Einnahmeausfälle kompensieren soll, die durch die Steuersenkung auf Bahntickets entstehen. Ab dem Jahreswechsel sinkt der Mehrwertsteuersatz hier von 19 auf sieben Prozent.

Höhere Pendlerpauschale

Sie müssen in Ihr Büro mit dem Auto pendeln? Dann dürfen Sie von 2020 bis Ende 2026 pro Entfernungskilometer 35 Cent absetzen.

CO2-Steuer

Subventionen für E-Autos

Die Steuervergünstigungen bei der Privatnutzung von elektrischen oder Hybriden Firmenwagen werden verländert. Zudem können Unternehmen eine Sonderabschreibung auf Elektrofahrzeuge vornehmen.

Winterreifen im Fuhrpark

Ab dem kommenden Winter 2020/21 gilt die Regelung, dass Lkw und Busse nicht nur auf ihren Antriebsachsen sondern auch auf den Lenkachsen Winterreifen aufziehen müssen.

Energiemanagement

Ab dem 21. Februar 2020 gilt die neue Fassung des Energiemanagementsystems der ISO 50001:2018. Damit läuft die Übergangszeit ab und die alten Zertifikate der 2011er-Version verlieren ihre Gültigkeit.

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