Die Erleichterung war groß, als es am 29. März 2021 hieß: Das Containerschiff Ever Given ist wieder frei, der Suezkanal kann wieder befahren werden. Doch auf die Freude am geplatzten Havarieknoten folgte das böse Erwachen.
916 US-Dollar verlangte die ägyptische Kanalbehörde vom japanischen Eigner des Transportschiffs, Shoei Kisen. Und auch das nicht im Nachhinein, sondern pronto. In der Summe sind nicht nur die Kosten für die Bergungsarbeiten enthalten, sondern auch Reputationsschäden und die Gewinnausfälle durch den versperrten Kanal.
Der Frachter darf nicht weiterfahren, bis die Summe überwiesen ist, daher hat die Kanalbehörde das Schiff am 13. April zur Sicherheit beschlagnahmt. Und das ist - Stand 5. Mai 2021 - immer noch der Fall. Bis heute liegt die Ever Given mit ihren 20.000 Containern im Großen Bittersee zwischen dem nördlichen und dem südlichen Teil des Suezkanals fest.
Darunter sind acht Container, die für eine Spedition im Großraum Karlsruhe gedacht sind. Sie enthalten wichtige Maschinenteile, auf die Mittelständler der Region seit Wochen warten. Auch Aldi soll laut dem Wall Street Journal auf Lieferungen im Non-Food-Bereich warten.
Der Discounter Lidl hat eine aktuelle Aktion mit Wassersportartikeln mit Verweis auf die Suez-Havarie abgesagt. Auf die beworbenen Stand-up-Paddleboards (SUP) warteten die Kunden vergeblich.
Nun hat der Eigner eine sogenannte Havarie grosse gemeldet, also eine Große Haverei. Dieses Verfahren sorgt dafür, dass sich die Eigentümer einer Schiffsladung an entstandenen Schäden beteiligen müssen. Eine Londoner Anwaltskanzlei soll im Auftrag von Shoei Kisen dafür sorgen, dass die Importeure eine Sicherheitsleistung für ihre Waren stellen. Für viele Händler kann das richtig teuer werden.
Was ist eine Havarie grosse?
Eine Havarie grosse, auch Große Haverei oder General Average genannt, ist ein sehr altes Verfahren im Seerecht.
Es regelt Schäden, die während des Transports entstehen. Danach müssen sich sowohl der Schiffseigner als auch die Eigentümer der Ladung an entstandenen Rettungskosten und weiteren Schäden beteiligen - und zwar proportional zum Wert ihrer jeweils transportierten Waren. Die Grundidee dahinter ist, dass Rettungsmaßnahmen, die allen zugutekommen, auch gemeinschaftlich von allen Beteiligten getragen werden.
Rechtlich ist die Havarie grosse in den §§ 588-595 HGB geregelt. Weigern sich die Frachtkunden, ihren Anteil zu zahlen, kann die Reederei die beförderten Waren als Pfand nutzen.
Dieses Verfahren ist in der Regel Teil des Frachtvertrags. Klassische Gründe für eine Havarie grosse sind meist eine Strandung, Feuer oder das Leckschlagen des Schiffs.
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