Die EU-Taxonomie ist ein Mittel für die angestrebte Klimaneutralität der EU.(Bild: hkama - stock.adobe.com)
Die EU-Taxonomie-Verordnung ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Klimaneutralität. Worauf Sie jetzt achten sollten, erfahren Sie in diesem Beitrag.
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Die Europäische Union (EU) will bis 2050 klimaneutral werden. Ein wichtiger Hebel dafür ist die seit Januar geltende EU-Taxonomie-Verordnung. Sie verlangt Unternehmen in puncto Analyse und Dokumentation einiges ab. Worauf Sie jetzt achten sollten, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Wie lässt sich Nachhaltigkeit messen? Die EU hat dafür ein einheitliches Klassifikationsschema entwickelt: die sogenannte EU-Taxonomie-Verordnung. Sie definiert europaweit verbindliche Regeln, die festlegen, welche Wirtschaftsaktivitäten künftig als ökologisch nachhaltig gelten – und welche nicht. „Die Taxonomie-Verordnung soll helfen, dass Anleger ihr Geld bevorzugt in umwelt- und klimafreundliche Wirtschaftsbereiche investieren“, sagt Carsten Ettmann, Senior Business Consultant Risk & Compliance bei Dun & Bradstreet.
Sechs Umweltziele stehen im Mittelpunkt
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Deshalb gibt die EU-Taxonomie-Verordnung vor, wie Unternehmen künftig nachhaltig wirtschaften sollen. Und zwar anhand von diesen sechs Umweltzielen:
Klimaschutz
Anpassung an den Klimawandel
Nachhaltige Nutzung von Wasserressourcen
Wandel zu einer Kreislaufwirtschaft
Vermeidung von Verschmutzung
Schutz von Ökosystemen und Biodiversität
Eine Wirtschaftstätigkeit gilt demnach als taxonomiekonform, wenn sie einen wesentlichen Beitrag zu mindestens einem dieser sechs Umweltziele leistet. Gleichzeitig darf sie keinen der anderen Bereiche schädigen und muss soziale Mindeststandards (Menschenrechte, Sklaverei, Kinderarbeit etc.) einhalten.
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Neue Berichtspflichten für Unternehmen
Doch was heißt das für die Praxis? „Für Unternehmen entstehen durch die Verordnung neue Berichtspflichten“, sagt Ettmann. Sie müssen ab sofort ihre Geschäftsaktivitäten regelmäßig auf Taxonomiekonformität prüfen und nachweisen, in welchem Umfang ihre Wirtschaftstätigkeiten nachhaltig im Sinne der Verordnung sind. „Dies betrifft zunächst nur die Punkte Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel, ab Januar 2023 müssen auch die restlichen Umweltziele eingehalten werden“, erklärt Ettmann.
Damit wird Nachhaltigkeit zu einem zentralen Kriterium des Risikomanagements. Konkret gefordert sind künftig zusätzliche Daten zu „grünen“ Umsätzen sowie Investitions- und Betriebsausgaben – allerdings erst einmal nur von einem bestimmten Unternehmenskreis: Unter die Berichtspflicht fallen Finanzmarktteilnehmer, die Finanzprodukte gemäß Art. 2 Nr. 12 der Offenlegungs-Verordnung bereitstellen oder ein Finanzprodukt als ökologisch vermarkten sowie Unternehmen, die nichtfinanziellen Berichtspflichten unterliegen.
Betroffen sind also neben Versicherungen, Kreditinstituten, Wertpapierdienstleistern, Anbietern von Altersvorsorgeprodukten und Kapitalverwaltungsgesellschaften auch alle Unternehmen, die mindestens zwei der drei folgenden Größenmerkmale erfüllen: eine Bilanzsumme über 20 Millionen Euro, Nettoumsatzerlöse über 40 Millionen Euro und eine durchschnittliche Beschäftigtenzahl von über 250.
„Schätzungen zufolge wächst allein in Deutschland der Kreis der zuletzt genannten berichtspflichtigen, großen Kapitalgesellschaften dadurch von etwa 500 auf 15.000 Unternehmen“, betont Ettmann.
ESG-Kriterien zur Bewertung heranziehen
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Aber auch für alle anderen Marktteilnehmer hat das Thema eine hohe Relevanz. „Durch die Lenkung von Kapitalflüssen in nachhaltige Investitionen wird fast jeder Wirtschaftsbereich die Auswirkungen der Verordnung zu spüren bekommen“, so Ettmann. Deshalb empfiehlt der Experte sowohl verpflichteten Unternehmen, die noch am Anfang ihrer Nachhaltigkeitsmessung stehen als auch solchen, die nicht direkt betroffen sind, sich frühzeitig mit dem Thema auseinanderzusetzen. Dabei hilft die Orientierung an den ESG-Kriterien (Environmental Social Governance, zu deutsch Umwelt, Soziales und Unternehmensführung).
Im Mittelpunkt stehen Fragen wie: Gibt es Investitionen in erneuerbare Energien? Werden die Anforderungen an Arbeitsrecht, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz eingehalten? Ist das Nachhaltigkeitsmanagement auf Vorstands- und Aufsichtsratsebene verankert?
D&B ESG Intelligence erleichtert Risikobewertung
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„Wir raten dazu, erforderliche Informationen zu Geschäftspartnern zu beschaffen “, sagt Ettmann. D&B ESG Intelligence[SI1] von Dun & Bradstreet wird Analysen liefern, die auf der Dun & Bradstreet Data Cloud und etablierten Nachhaltigkeitsstandards basieren. „Damit erhalten Unternehmen in Zukunft einen messbaren Einblick in das ESG-Ranking von Unternehmen und können zuverlässige Aussagen über die nichtfinanzielle Entwicklung und das damit einhergehende Risiko weltweit treffen“, erklärt Ettmann.
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