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(Bild: AdobeStock - Pixel B)

Werkzeuge haben einen hohen Einfluss auf Kosten und Qualität von zu fertigenden Bauteilen Entscheidend ist die frühe Einbindung des Werkzeugbaus in die Produktentstehung Wichtig ist der Datenfluss vom externen (oder internen) Kunden über Vertrieb, Konstruktion und Einkauf bis zum Werkzeugbauer
Werkzeuge haben einen hohen Einfluss auf Kosten und Qualität von zu fertigenden Bauteilen. Entscheidend ist die frühe Einbindung des Werkzeugbaus in die Produktentstehung. Wichtig ist der Datenfluss vom externen (oder internen) Kunden über Vertrieb, Konstruktion und Einkauf bis zum Werkzeugbauer.

Märkte sind ausgelastet

An Aufträgen herrscht in der deutschen Werkzeugindustrie kein Mangel. Parallel entwickeln sich die internationalen Beschaffungsmärkte. Besonders China und Portugal haben technologisch aufgerüstet. In Osteuropa gibt es noch viel Handarbeit. Der Markt ist insgesamt inhomogen und geprägt von vielen kleinen Playern. Skalierbarkeit ist ein Problem. Durch die Bauteilvarianz nimmt außerdem der Bedarf an unterschiedlich ausgelegten Werkzeugen zu. Auch die Komplexität der Werkzeuge und Formen steigt. Hinzu kommen die additiven Verfahren und die Digitalisierung, die intelligente Werkzeuge zur Prozess- und Qualitätsüberwachung zur Verfügung und in Aussicht stellt.

Enger Kontakt ist wichtig

Oft ist es schon eine Herausforderung, überhaupt einen Auftrag zu platzieren: „Es wird zunehmend schwieriger die Volumenanforderungen der Kunden in die Supply Chain zu geben“, beschreibt Chris Groger, Senior Manager SCM beim Optik-Spezialisten Zeiss auf dem 9. BME-Forum „Einkauf von Werkzeugen“ in Wiesbaden die Situation. Und vorerst scheint sich an dieser Situation auch nicht viel zu ändern. „Risikomanagement, partnerschaftliche Ansätze und Agilität“, lauten die Empfehlungen von Chris Groger. Wird international beschafft, sind Spezialisten vor Ort entscheidend: „Bei komplexen Werkzeugen ist der enge Kontakt zum Werkzeugbauer unglaublich wichtig“, betont Supply Chain Spezialist Groger.

Anforderungen des Bauteils

Wofür soll das Bauteil eingesetzt werden, in welchem Umfeld, in welcher Industrie? Welche Anforderungen stellt es an das Werkzeug? Wo wird produziert? Wie sieht die Infrastruktur am Einsatzort aus? Müssen logistische Anforderungen berücksichtigt werden? All diese Fragen sind vorab für den Werkzeugbauer zu klären.

Oft fehlen Detailangaben zum Bauteil. „Ein Budget kann ich als Einkäufer nur erstellen, wenn ich weiß, wie das Bauteil aussieht“, erklärt in Wiesbaden Carsten Roith, Senior Commodity Manager Machines & Tools bei der Schlemmer Holding GmbH und mahnt: „Die Beteiligten müssen kommunizieren.“ Die Entscheidung, welcher Lieferanten beauftragt wird, sollten Einkauf und Technik gemeinsam treffen: „Man muss seinen Lieferantenpool kennen, die genauen Anforderungen an Werkzeug und Bauteil berücksichtigen und überlegen, wer dafür in Frage kommt und Kapazität frei hat“, erklärt Roith. „Nur so kommt am Ende ein gutes Produkt heraus“, ist er überzeugt.

Kurze Beschaffungszeiten (Luftfracht!) oder Änderungen nach Auslieferung, die den erneuten Transport des Werkzeugs erfordern, sprechen eher gegen asiatische Werkzeuge. „Die TCO liegen dann um bis zu 30 Prozent höher“, lautet die Erfahrung von Carsten Roith. Für anspruchsvolle, änderungsintensive Werkzeuge sind asiatische Lieferanten dann interessant, wenn sie Servicepoints oder Partner im Umkreis des späteren Fertigungsstandortes haben.

Kann der Lieferant 3D-Druck?

Beim Kunststoff-Spritzguss werden Musterteile häufig additiv gefertigt. Additiv lassen sich Bauteile in fast allen Geometrien herstellen, Kleinstserien lassen sich ohne Werkzeugerstellung realisieren. Updates sind schnell nachgedruckt, was die Entwicklungszeit erheblich verkürzen kann. Läuft die Serienfertigung konventionell, kann das den Werkzeugeinkauf jedoch vor Probleme stellen: „Im Spritzgussverfahren lassen sich nicht alle Bauteilgeometrien produzieren, die sich im 3D-Druck abbilden lassen“, weiß nicht nur Carsten Roith. Geht es um Funktionsteile, lassen sich additiv zudem noch nicht alle Granulate verarbeiten.

Damit der Einkauf nicht zu spät in die Beschaffung des Werkzeugs eingebunden wird, sollte auch der Kauf des Musterbauteils über den Werkzeugeinkauf laufen und bei einem konventionellen Werkzeugmacher beauftragt werden. „Reine Musterproduzenten erkennen die Problemzonen im Bauteil oft nicht“, lautet Roiths Erfahrung. Er empfiehlt: „Achten Sie bei der Auswahl der Werkzeugmacher darauf, dass diese auch additive Verfahren anbieten.“

Rechtlich absichern

Komplex sind auch die rechtlichen Aspekte. International stellt sich die Frage des Gerichtsstands und ob ein erstreitbarer Titel im Beschaffungsmarkt durchsetzbar ist. „Ist das nicht der Fall, empfehlen wir Schiedsgericht-Vereinbarungen“, erklärt Martin Neupert von der Kanzlei bnt Rechtsanwälte. Im Streitfall kommt es auf den Zeitpunkt des Eigentumserwerbs an. Dieser sollte klar geregelt sein. Zu unterscheiden sind Besitzübergang und Verwahrverhältnis.

So minimieren Sie Risiken:

• Eigentum frühzeitig erwerben. Achtung: Beim Eigentumserwerb gilt das Recht des Landes, in dem sich der Gegenstand befindet.
• Know-how schützen: Bringt der Lieferant eigenes Know-how ein, vereinbaren, dass dieses auf den Besteller übergeht.
• International: Bei Gerichtsstand oder Schiedsklausel darauf achten, dass ein eventuell zu erstreitender Titel im Land des Lieferanten durchsetzbar ist.
• Bestellung: Hauptpflichten (Vertragsgegenstand, Vergütung/Staffelung, Erfüllungsort, Fristen), Verweis auf Anlagen
• Lastenheft: individuelles Lastenheft und allgemeine technische Anforderung für Werkzeuge
• Allgemeine Einkaufsbedingungen (AEB): gültig für alle Beschaffungsvorgänge, (Vertragsschluss, Zahlungsbedingungen, Erfüllungsort, Abnahme, Eigentum, Geheimhaltung, Verzug/Mängel/Gewährleistung, Vertragsstrafen, Salvatorische Klausel, anwendbares Recht, Gerichtsstand)
• Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV): Sinnvoll bei komplexen Materialien wie Werkzeugen und wenn mit dem Lieferanten wiederholt zusammengearbeitet werden soll.
• Normenhierarchie: Aus den Dokumenten muss eine Normenhierarchie hervorgehen. Zum Beispiel: Vorrangig gilt die individuelle Bestellung, soweit dort nicht anders geregelt, gilt die QVS, soweit in der individuellen Bestellung und der QVS nicht anders geregelt, gelten die AEB.

Quelle: Rechtsanwalt Martin Neupert „Qualitätssicherung bei der Beschaffung von Werkzeugen. Rechtliche Aspekte“ Vortrag auf dem 9. BME-Forum: Einkauf von Werkzeugen, 2018

Autorin: Annette Mühlberger

Bild: Andrey Amyagov/Shutterstock.com

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