Was ist die neue EU‑Maschinenverordnung 2027?
Die EU‑Maschinenverordnung 2027 ersetzt die bisherige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Sie modernisiert die Anforderungen an Sicherheit, Dokumentation und Konformitätsbewertung. Ziel ist es, Maschinen an digitale, vernetzte und autonome Technologien anzupassen.
Ab wann gilt die neue Verordnung?
Der Stichtag 20.01.2027 ist als Beginn der verbindlichen Anwendung der EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 in allen EU-Mitgliedstaaten einheitlich festgelegt und damit EU-weit verpflichtend. Nationale „Go-Live“-Abweichungen sind aufgrund der Rechtsform als Verordnung nicht vorgesehen, einzelne inhaltliche Artikel greifen allerdings bereits früher, ohne den Stichtag für das Inverkehrbringen von Maschinen zu verschieben.
Welche Maschinen sind betroffen?
Betroffen sind nahezu alle Maschinen, unvollständigen Maschinen und sicherheitsrelevanten Komponenten. Auch Software, die Sicherheitsfunktionen übernimmt, fällt erstmals explizit darunter. Die Verordnung erweitert damit den Geltungsbereich deutlich.
Was ändert sich bei der technischen Dokumentation?
Digitale Dokumentation wird ausdrücklich erlaubt und teilweise bevorzugt. Hersteller müssen jedoch sicherstellen, dass Nutzer jederzeit Zugang zu sicherheitsrelevanten Informationen haben. Die Anforderungen an Nachvollziehbarkeit und Aktualität steigen.
Welche Rolle spielt KI in der neuen Verordnung?
Maschinen mit KI‑basierten Sicherheitsfunktionen unterliegen strengeren Prüf- und Nachweispflichten. Die Verordnung verweist auf das EU‑AI‑Regulierungssystem, wodurch zusätzliche Anforderungen entstehen. Hersteller müssen Risiken dynamischer Systeme besonders berücksichtigen.
Was bedeutet die Verordnung für CE‑Kennzeichnungen?
Die CE‑Kennzeichnung bleibt bestehen, aber der Konformitätsprozess wird präzisiert. Für bestimmte Hochrisiko‑Maschinen sind künftig verpflichtende Drittprüfungen vorgesehen. Digitale Konformitätserklärungen werden möglich und erleichtern die Verwaltung.
Welche neuen Pflichten haben Hersteller?
Hersteller müssen Risiken umfassender analysieren und dokumentieren, insbesondere bei vernetzten oder autonomen Maschinen. Sie tragen Verantwortung für Software‑Updates, die sicherheitsrelevant sind. Zudem müssen sie klare Informationspflichten gegenüber Betreibern erfüllen.
Welche Auswirkungen hat die Verordnung auf Betreiber?
Betreiber müssen sicherstellen, dass Maschinen korrekt installiert, genutzt und gewartet werden. Sie müssen außerdem prüfen, ob Software‑Updates sicherheitsrelevant sind und dokumentiert werden müssen. Die Zusammenarbeit zwischen Herstellern und Betreibern wird enger.
Wie werden Cybersecurity‑Anforderungen berücksichtigt?
Cybersecurity wird erstmals als integraler Bestandteil der Maschinensicherheit definiert. Hersteller müssen Schutzmaßnahmen gegen Manipulation, Hacking und Datenmissbrauch implementieren. Sicherheitslücken müssen über den gesamten Lebenszyklus adressiert werden.
Welche Übergangsfristen sind vorgesehen?
Für die neue EU-Maschinenverordnung (Verordnung (EU) 2023/1230) gilt eine Stichtagsregelung: Maßgeblicher Termin ist der 20. Januar 2027, bis dahin bleibt die bisherige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG anwendbar. Eine „klassische“ parallele Übergangsfrist nach diesem Datum gibt es nicht, sondern ab 20.01.2027 ist die Verordnung vollumfänglich anzuwenden.