Maschinenverordnung 2023/1230/EU

5 Tipps zur Vorbereitung auf die neue EU-Maschinenverordnung

Im Januar 2027 tritt die neue Maschinenverordnung der EU in Kraft. Für Fertigungsunternehmen bedeutet das: Nur noch zwölf Monate Zeit, um sich auf verschärfte Anforderungen vorzubereiten – besonders beim Schutz vor Cyberangriffen.

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Nur noch ein Jahr: Die neue EU-Maschinenverordnung macht Cybersecurity zur Pflicht. Unternehmen sollten jetzt handeln.
Nur noch ein Jahr: Die neue EU-Maschinenverordnung macht Cybersecurity zur Pflicht. Unternehmen sollten jetzt handeln.

Der Countdown läuft: Zum Januar 2027 tritt die neue Maschinenverordnung (2023/1230/EU) der Europäischen Union (EU) in Kraft und ersetzt die bisherige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Fertigungsunternehmen müssen sich also sputen, denn sie haben nur noch zwölf Monate Zeit, um sich auf die verschärften Anforderungen vorzubereiten. Das betrifft vor allem den Schutz vor Cyberangriffen.

Cybersicherheit wird zur Pflicht

Cyberattacken auf Produktionsanlagen können nicht nur teure Ausfallzeiten verursachen, sondern die Existenz ganzer Unternehmen gefährden. Die neue Verordnung reagiert auf diese Bedrohung und macht Cybersecurity zur Pflicht. Das bedeutet für Maschinenbauer: Sie müssen bereits bei der Konstruktion Schutzmaßnahmen einbauen. Industrieunternehmen wiederum müssen ihre Geräte sorgfältig bedienen und warten.

Doch wo anfangen? Die Automatisierungsexperten von OMRON haben fünf praxisnahe Tipps zusammengestellt, mit denen sich Unternehmen jetzt optimal auf die neuen Anforderungen vorbereiten können.

1. Neue Vorschriften verstehen und strategisch umsetzen

Egal ob nun Maschinenbauer oder anwendendes Unternehmen: Wer die neuen Vorschriften gut umsetzen und einhalten möchte, muss sie zunächst einmal verstehen. Das übergeordnete Ziel der neuen Verordnung ist dabei dasselbe wie zuvor: Es geht um die Gewährleistung einer sicheren Konstruktion, Herstellung und Verwendung von Maschinen. Jetzt sollen aber auch Lücken in der ursprünglichen Richtlinie geschlossen werden, vor allem angesichts der Fortschritte in der digitalen Technologie und der Komplexität der modernen Fertigung. Die neue Verordnung beinhaltet neben einem strukturierteren Ansatz für Konformitätsbewertungen auch spezielle Regelungen zu Digitalisierung und Cybersicherheit. Ein fundiertes Verständnis dieser Bestimmungen ist essenziell.

2. Neue Standards frühzeitig einführen

Es gibt keine Übergangsfrist zwischen den beiden Rechtsvorschriften. Das bedeutet: Unternehmen müssen bis zum 20. Januar 2027 umfassende Konformität erreichen. Zu diesem Zeitpunkt müssen alle Maschinen auf dem EU-Markt so konstruiert sein, dass sie unbefugtem Zugriff oder Manipulationen standhalten, die sicherheitskritische Funktionen beeinträchtigen könnten. Dazu gehören Schutzmaßnahmen gegen böswillige Eingriffe über physische Verbindungen wie USB-Anschlüsse und digitale Kanäle wie vernetzte Systeme. Die Verordnung schreibt außerdem ausdrücklich vor, dass sicherheitskritische KI-Systeme strengen Risikobewertungen und in vielen Fällen Konformitätsbewertungen durch Dritte unterzogen werden müssen, um die Einhaltung der Vorschriften zu überprüfen. Die Einrichtung und Erprobung von Prozessen und Protokollen zur Sicherstellung der Konformität kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Je früher Unternehmen mit der Umsetzung der erforderlichen neuen Standards beginnen, desto einfacher wird der Übergang.

3. Vorhandene Maschinen und Systeme überprüfen

Der nächste Schritt besteht darin, alle vorhandenen Maschinen und Systeme hinsichtlich der neuen Standards zu überprüfen. Ein umfassendes Audit hilft festzustellen, welche Maschinen vernetzt sind, welche KI- oder adaptive Systeme enthalten und welche sicherheitskritischen Komponenten für Cyberangriffe anfällig sein könnten. Für Maschinenbauer kann das bedeuten, dass sie Konstruktionspläne, Softwarearchitektur und Netzwerkintegrationspunkte bewerten müssen. Für Endnutzer bedeutet es, dass sie überprüfen müssen, wie Maschinen tatsächlich in der Fertigung betrieben werden. Hierzu gehören auch alle Ad-hoc-Modifikationen oder ältere Anschlüsse. Ziel ist es, Lücken zu erkennen, risikoreiche Systeme zu priorisieren und Upgrades oder zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen rechtzeitig vor Ablauf der Frist im Januar 2027 zu planen.

4. Schulungen entwickeln und durchführen

Selbst die sichersten Maschinen sind nur so sicher wie die Menschen, die sie bedienen. Maschinenhersteller sollten deshalb klare Anleitungen und Dokumentationen zu Cybersicherheitsmaßnahmen bereitstellen. Endanwender wiederum müssen sicherstellen, dass Bediener, Wartungspersonal und Vorgesetzte umfassend in sicherer Nutzung, zuverlässigem Betrieb und der Reaktion auf Vorfälle geschult sind. Ein Hinweis: Die neue Verordnung erlaubt es Herstellern, Online-Benutzerhandbücher bereitzustellen. Das kann helfen, Umweltbelastung und Betriebskosten zu reduzieren. Um Regelkonformität zu gewährleisten, müssen digitale Ressourcen mindestens zehn Jahre nach Markteinführung eines Produkts zugänglich bleiben.

5. Auf verlässliche und erfahrene Partner setzen

Die Anforderungen der neuen Maschinenverordnung an die Cybersicherheit können komplex sein. Deshalb lohnt es sich, mit erfahrenen Lieferanten und Integratoren zusammenzuarbeiten, um so den Übergang zu erleichtern. Unternehmen mit einer nachgewiesenen Erfolgsbilanz in Bereichen wie sicheres Design, Automatisierung und Compliance bieten umfassende Lösungen für die industrielle Automatisierung, die von Grund auf bewährte Verfahren für Cybersicherheit integrieren.

Quelle: Omron

FAQ - EU‑Maschinenverordnung 2027 (EU Machinery Regulation)

Was ist die neue EU‑Maschinenverordnung 2027?

Die EU‑Maschinenverordnung 2027 ersetzt die bisherige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Sie modernisiert die Anforderungen an Sicherheit, Dokumentation und Konformitätsbewertung. Ziel ist es, Maschinen an digitale, vernetzte und autonome Technologien anzupassen.

Ab wann gilt die neue Verordnung?

Der Stichtag 20.01.2027 ist als Beginn der verbindlichen Anwendung der EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 in allen EU-Mitgliedstaaten einheitlich festgelegt und damit EU-weit verpflichtend. Nationale „Go-Live“-Abweichungen sind aufgrund der Rechtsform als Verordnung nicht vorgesehen, einzelne inhaltliche Artikel greifen allerdings bereits früher, ohne den Stichtag für das Inverkehrbringen von Maschinen zu verschieben.

Welche Maschinen sind betroffen?

Betroffen sind nahezu alle Maschinen, unvollständigen Maschinen und sicherheitsrelevanten Komponenten. Auch Software, die Sicherheitsfunktionen übernimmt, fällt erstmals explizit darunter. Die Verordnung erweitert damit den Geltungsbereich deutlich.

Was ändert sich bei der technischen Dokumentation?

Digitale Dokumentation wird ausdrücklich erlaubt und teilweise bevorzugt. Hersteller müssen jedoch sicherstellen, dass Nutzer jederzeit Zugang zu sicherheitsrelevanten Informationen haben. Die Anforderungen an Nachvollziehbarkeit und Aktualität steigen.

Welche Rolle spielt KI in der neuen Verordnung?

Maschinen mit KI‑basierten Sicherheitsfunktionen unterliegen strengeren Prüf- und Nachweispflichten. Die Verordnung verweist auf das EU‑AI‑Regulierungssystem, wodurch zusätzliche Anforderungen entstehen. Hersteller müssen Risiken dynamischer Systeme besonders berücksichtigen.

Was bedeutet die Verordnung für CE‑Kennzeichnungen?

Die CE‑Kennzeichnung bleibt bestehen, aber der Konformitätsprozess wird präzisiert. Für bestimmte Hochrisiko‑Maschinen sind künftig verpflichtende Drittprüfungen vorgesehen. Digitale Konformitätserklärungen werden möglich und erleichtern die Verwaltung.

Welche neuen Pflichten haben Hersteller?

Hersteller müssen Risiken umfassender analysieren und dokumentieren, insbesondere bei vernetzten oder autonomen Maschinen. Sie tragen Verantwortung für Software‑Updates, die sicherheitsrelevant sind. Zudem müssen sie klare Informationspflichten gegenüber Betreibern erfüllen.

Welche Auswirkungen hat die Verordnung auf Betreiber?

Betreiber müssen sicherstellen, dass Maschinen korrekt installiert, genutzt und gewartet werden. Sie müssen außerdem prüfen, ob Software‑Updates sicherheitsrelevant sind und dokumentiert werden müssen. Die Zusammenarbeit zwischen Herstellern und Betreibern wird enger.

Wie werden Cybersecurity‑Anforderungen berücksichtigt?

Cybersecurity wird erstmals als integraler Bestandteil der Maschinensicherheit definiert. Hersteller müssen Schutzmaßnahmen gegen Manipulation, Hacking und Datenmissbrauch implementieren. Sicherheitslücken müssen über den gesamten Lebenszyklus adressiert werden.

Welche Übergangsfristen sind vorgesehen?

Für die neue EU-Maschinenverordnung (Verordnung (EU) 2023/1230) gilt eine Stichtagsregelung: Maßgeblicher Termin ist der 20. Januar 2027, bis dahin bleibt die bisherige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG anwendbar. Eine „klassische“ parallele Übergangsfrist nach diesem Datum gibt es nicht, sondern ab 20.01.2027 ist die Verordnung vollumfänglich anzuwenden.